die oberste Verwaltung des Vereins (typische Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden eines Vereins).
Wer wir sind:
Sie leitet den Verein nach den Vorgaben der Satzung und der Mitgliederversammlung. Sie ist in der Hierachie des Vereins an oberster Stelle. Ihr untergeordnet sind alle anderen Abteilungen des Vereins. Ausschließlich der Mitgliederversammlung als oberstes Organ steht sie dieser Rede und Antwort.
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