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  • 06. Juli. 2022
  • adickel
  • 0

Zuletzt aktualisiert: 07.11.2024

Ist Euch das auch schon mal passiert? Nach einer Veranstaltung, an der nur Vereinsmitglieder teilnehmen durften, bekommt Ihr eine Mahnung der GEMA, in der sie die Meldung der gespielten Musik verlangt. Ihr denkt „das ist wohl ein Irrtum“ und reagiert zunächst gar nicht. Doch das ist verkehrt – denn Ihr müsst tatsächlich für die Musiknutzung während der internen Veranstaltung zahlen.

Öffentlichkeit ist nicht gleich Öffentlichkeit

GEMA wird immer dann fällig, wenn Musik öffentlich gespielt wird. So weit, so gut. Nur versteht die GEMA etwas anderes unter „Öffentlichkeit“ als Ihr wahrscheinlich annehmt. Normalerweise ist für Otto Normalverbraucher eine Veranstaltung öffentlich, wenn jeder Zutritt hat.

Der Gesetzgeber sieht das aber anders. Im § 15 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes definiert er das so:

Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Einfacher ausgedrückt: Eine private Party unter Freunden ist GEMA-frei – Musikwiedergabe, bei einer Veranstaltung, an der Menschen teilnehmen, die keine persönliche Beziehung zueinander haben, ist GEMA-pflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Eintritt erhoben wird oder nicht.

Für den Gesetzgeber stellt die Mitgliedschaft in einem Verein aber keine „persönliche Beziehung“ der Mitglieder untereinander dar. Treffen sich Vereinsmitglieder ist dies immer eine öffentliche Veranstaltung, weil hier nur ein verbindendes gemeinsames Interesse (das Vereinsziel) besteht, aber keine persönliche Beziehung vorliegt.

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Kein Vorbeikommen an der GEMA

So bitter das ist: An der GEMA kommt man so gut wie nicht vorbei. Selbst wenn Ihr Räume anmietet und der Vermieter einen Rahmenvertrag mit der GEMA hat, müsst Ihr in den meisten Fällen dennoch zahlen. Mit dem Rahmenvertrag werden nämlich in den meisten Fällen nur Veranstaltungen abgedeckt, die der Vermieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Eure im angemieteten Raum durchgeführte Veranstaltung ist dann also nicht abgedeckt.

Seid immer ehrlich!

Viele Möglichkeiten, der GEMA zu entkommen, gibt es nicht. Die Einfachste: Auf Musik verzichten. Aber bleibt bitte bei der Wahrheit und behauptet nicht einfach, keine Musik eingesetzt zu haben. Die GEMA hat „Spitzel“, die herausbekommen, wenn ihr doch Musik eingesetzt habt. Werdet Ihr erwischt, gibt es neben dem Ärger auch noch eine fette Rechnung.

Es gibt zwar auch GEMA-freie Musik – aber das heißt nicht, dass sie kostenlos ist. Fast immer müsst ihr hier eine Lizenz für die Nutzung erwerben. Die ist aber meist um ein Vielfaches höher als die anfallenden GEMA-Gebühren.

Die Urheberrechte an musikalischen Werken enden 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten oder Texters – je nachdem, wer länger lebte. Es gilt aber nicht der Todestag – das Recht endet erst mit dem Ablauf des Jahres, in dem sich der Todestag zum 70. Mal jährt. Diese Musik wäre GEMA-frei, wenn keine Rechteverlängerung eingetreten ist. Es ist aber schwierig, Listen zu finden, in denen Musik zu finden ist, deren Urheberrechte erloschen sind.



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