Nutzungsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Die Buhl Data Service GmbH, am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (nachfolgend „Provider“) ist insbesondere Anbieter der Onlinesoftware MEINVEREIN. Der Provider stellt den Vereinen und Vereinsmitgliedern die Onlinesoftware im Wege des Fernzugriffs über das Internet („Software as a service“) gemäß diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung.
1.2 Im Übrigen gelten zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers, abzurufen unter https://www.buhl.de/agb
1.3 Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von dem Provider schriftlich bestätigt werden. Mit der Registrierung bei MEINVEREIN erkennt der Nutzer bzw. der Verein diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
- Vertragsgegenstand
2.1 Der Provider stellt den registrierten Vereinen und Vereinsmitgliedern mit MEINVEREIN eine Onlinesoftware zur Vereinsverwaltung zur Verfügung.
2.2 An der Kommunikation der Vereine und seinen Mitgliedern untereinander beteiligt sich der Provider nicht. Insbesondere soweit die Vereine und die Vereinsmitglieder untereinander Rechtsgeschäfte vornehmen (insb. bezüglich der Begründung/Beendigung der Mitgliedschaft zu einem Verein), ist der Provider hieran nicht beteiligt und wird kein Vertragspartner. Die Verantwortlichkeit aus und im Zusammenhang mit solchen Rechtsgeschäften (insb. bezüglich etwaiger Pflichtverletzungen) obliegt allein den hieran beteiligten Vereinen und Vereinsmitgliedern.
- Zustandekommen des Vertrags
3.1 Zur Nutzung von MEINVEREIN ist ein kostenloses buhl:Konto erforderlich. Sofern noch kein Buhl-Konto besteht, kann dieses im Laufe des Anmeldungsprozesses erstellt werden.
3.2 Zum Anlegen eines Vereinsprofils auf MEINVEREIN durch einen Nutzer ist es erforderlich, dass dieser berechtigt ist, im Namen des Vereins zu handeln. Ein separates Buhl-Konto für den Verein ist nicht notwendig.
3.3 Der Verein kann die Onlinesoftware MEINVEREIN bis zu 14 Tage kostenlos testen. Nach Ablauf der Testphase ist eine Nutzung bestimmter Funktionen von MEINVEREIN nur noch in Verbindung mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags möglich. Welche Funktionen kostenpflichtig sind, wird Ihnen nach Ablauf der Testphase in MEINVEREIN angezeigt. Im Übrigen kann MEINVEREIN kostenlos genutzt werden. Vertragspartner des Providers wird der Verein.
- Verantwortlichkeiten und Pflichten der Vereine bzw. Vereinsmitglieder
4.1 Die Verantwortung für sämtliche Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Fotos, Grafiken, Videos, Nachrichten, Verlinkungen oder sonstige Materialien (Inhalt), die allgemein oder privat übermittelt werden, liegt ausschließlich bei dem Verein oder dem Vereinsmitglied, von dem ein solcher Inhalt stammt. Das bedeutet, dass der Verein bzw. das Vereinsmitglied in Bezug auf den Provider die gesamte Verantwortung für jeglichen Inhalt trägt, den er eingibt (Upload), veröffentlicht, per E-Mail versendet oder auf sonstige Weise weiterleitet.
4.2 Wird der Provider (z.B. auf Hinweis eines Dritten) auf rechtswidrige Inhalte aufmerksam, so ist der Provider berechtigt, diese Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Information des Vereins bzw. des Vereinsmitglieds zu löschen. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, das entsprechende Buhl-Konto und/oder Profil zu sperren.
4.3 Machen andere Nutzer, Vereine oder Dritte eine Verletzung ihrer Rechte durch Inhalte geltend, die von einem Verein bzw. einem Vereinsmitglied schuldhaft auf MEINVEREIN eingegeben wurden, stellt dieser Verein bzw. das Vereinsmitglied den Provider von sämtlichen Ansprüchen (insb. Schadensersatzansprüchen) der betreffenden anderen Nutzer, Vereine und Dritten sowie von etwaigen für eine Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, unbeschadet etwaiger weitergehender dem Provider zustehender Rechte, vollumfänglich frei.
- Haftung und Gewährleistung
5.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Provider nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Provider (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, haftet der Provider auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Providers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Garantien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.2 Soweit über MEINVEREIN eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Web-Sites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet der Provider unbeschadet der vorstehenden Absätze weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Provider unbeschadet der vorstehenden Absätze nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
- Urheberechte, Lizenzbedingungen Dritter
6.1 Sind Dritte der Ansicht, dass ihre Werke unberechtigt verwertet oder vervielfältigt wurden oder in sonstiger Weise ihre Rechte (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzt worden sind, so ist der Provider hierauf unverzüglich hinzuweisen.
6.2 Der Provider räumt den Vereinen und Vereinsmitgliedern das Nutzungsrecht an der Plattform MEINVEREIN und der zugrundeliegenden Software für die Dauer dieses Vertrages ein. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden ergänzende Anwendung.
6.3 Für Softwarekomponenten Dritter, die in der Software MEINVEREIN enthalten sind, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Dritten, die unter http://update1.buhl-data.com/documents/Lizenztexte/Lizenztexte_Dritter.pdf abrufbar sind.
- Änderung der Nutzungsbedingungen
Der Provider behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies für den Verein und die Vereinsmitglieder zumutbar ist, d.h. insbesondere soweit die Änderung oder Ergänzung aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten erforderlich ist. Die Änderung der Nutzungsbedingungen tritt in Kraft, wenn der Verein bzw. das Vereinsmitglied dieser nicht innerhalb von sechs Wochen nach Einstellung der geänderten Nutzungsbedingungen und Änderungsmitteilung widerspricht.
- Beendigung des Vertrags über die Nutzung von MEINVEREIN
8.1 Der kostenpflichtige Vertrag über die Nutzung der in 3.3. genannten Funktionen von MEINVEREIN hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich dann jährlich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher von einer Partei gekündigt wird. Beide Parteien können diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail mit Wirkung zum Ende des jährlichen Nutzungszeitraums ordentlich kündigen.
8.2 Im Übrigen können beide Parteien den Vertrag über die Nutzung von MEINVEREIN ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
8.3 Bei Vertragsbeendigung wird der Zugang zum Profil gesperrt und Ihre Daten nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung gelöscht.
- Datenschutz
Die Sicherheit Ihrer Daten steht bei uns an erster Stelle. Wir schützen Ihre Daten sicher und verantwortungsvoll nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sind die für den Sitz des Providers zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, soweit es sich bei dem Verein um einen Kaufmann handelt oder der Verein oder das Vereinsmitglied keinen dauerhaften (Wohn-)Sitz in Deutschland hat.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.