Steuereinstellungen
In diesem Abschnitt erfassen Sie alle steuer- und spendenrelevanten Angaben, die für eine ordnungsgemäße Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen notwendig sind.
Bitte tragen Sie alle Informationen vollständig und korrekt ein, um die formalen Anforderungen zu erfüllen.

📋️ Erforderliche Angaben
Folgende Daten sollten hinterlegt werden:
- 🏢 Zuständiges Finanzamt
- 🧾 Steuernummer (wichtig für die E-Rechnungspflicht)
- 🔢 Umsatzsteuer-ID (ebenfalls relevant für die E-Rechnungspflicht)
- 📅 Veranlagungszeitraum
- 🎯 Förderungszweck
- 📜 Datum des Freistellungs- oder Feststellungsbescheids
- 📂 Art des Bescheids (Freistellungs- oder Feststellungsbescheid)
- 📘 Steuerkontenrahmen (gültig ab 2025 – erforderlich für eine korrekte Buchführung)
🧾 Unterschied: Freistellungs- vs. Feststellungsbescheid
Beide Bescheide werden vom Finanzamt ausgestellt und beziehen sich auf die Gemeinnützigkeit eines Vereins – jedoch mit unterschiedlichen Funktionen:
📄 Feststellungsbescheid (§ 60a AO)
- Zweck: Bestätigung, dass die Satzung des Vereins den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.
- Anwendung: Wird häufig bei neu gegründeten Vereinen ausgestellt, um die Satzungsmäßigkeit zu bestätigen.
- Gültigkeit: In der Regel für drei Jahre gültig.
- Berechtigung: Erlaubt das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).
📄 Freistellungsbescheid
- Zweck: Bestätigung, dass der Verein tatsächlich gemeinnützig tätig ist und somit steuerbegünstigt ist.
- Anwendung: Wird nach Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung und Verwendung der Mittel ausgestellt.
- Gültigkeit: In der Regel für fünf Jahre gültig.
- Berechtigung: Erlaubt das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen und befreit von bestimmten Steuerpflichten.
📚 Anhang: Quellenverzeichnis
- Deutsches Ehrenamt: Der Freistellungsbescheid für Vereine
- Landessportbund Thüringen: Gültigkeitsdauer von Freistellungsbescheidenvereinsverzeichnis.euDEUTSCHES EHRENAMT+1Vereinswelt+1Landessportbund Thüringen
💡 Spendenbescheinigungen elektronisch versenden
Für den elektronischen Versand von Spendenbescheinigungen ist eine Anzeige beim Finanzamt erforderlich.
Sobald diese erfolgt ist, aktivieren Sie die entsprechende Checkbox in den Einstellungen.
🧾 Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregelung im deutschen Umsatzsteuerrecht gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie erlaubt es kleinen Unternehmen, keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen auszuweisen und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug entfällt aber auch der Vorsteuerabzug.
✅ Vorteile:
- Weniger Bürokratie (keine monatliche USt-Voranmeldung)
- Wettbewerbsvorteil gegenüber Privatkunden durch niedrigere Preise
- Keine Verpflichtung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
⚠️ Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug
- Kein Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen möglich
- Bei Überschreitung der Grenzen automatischer Wechsel zur Regelbesteuerung
📊 Voraussetzungen für die Anwendung
Um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu dürfen, müssen zwei Umsatzgrenzen beachtet werden:
1. Umsatzgrenze im Vorjahr
- Der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres (inkl. Umsatzsteuer) darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
2. Prognosegrenze für das laufende Jahr
- Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr darf 50.000 € nicht übersteigen.
📅 Entwicklung der Umsatzgrenzen im Zeitverlauf
Steuerjahr | Umsatzgrenze im Vorjahr | Prognosegrenze im laufenden Jahr |
---|---|---|
bis 2019 | 17.500 € | 50.000 € |
ab 2020 | 22.000 € | 50.000 € |
Die Anpassung auf 22.000 € wurde durch das Jahressteuergesetz 2019 (in Kraft seit 01.01.2020) vorgenommen.
🔁 Dauer der Anwendung und Wechsel
- Wer einmal als Kleinunternehmer gilt, bleibt dies so lange, bis die Grenzen überschritten werden oder freiwillig zur Regelbesteuerung optiert wird.
- Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist für fünf Jahre bindend.
📑 Beispiel
Ein Selbstständiger erwirtschaftet im Jahr 2024 einen Umsatz von 21.500 € und erwartet für 2025 Einnahmen von ca. 48.000 €.
➡️ Er bleibt 2025 Kleinunternehmer, da beide Bedingungen erfüllt sind:
- Umsatz 2024 < 22.000 €
- Prognose 2025 < 50.000 €
📚 Quellen
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html - Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Merkblatt zur Kleinunternehmerregelung
https://www.bundesfinanzministerium.de (Suchbegriff: „Kleinunternehmerregelung“) - Jahressteuergesetz 2019 – Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
BT-Drucksache 19/13436 - DATEV: Umsatzsteuer für Kleinunternehmer
https://www.datev.de/web/de/m/branchen/selbststaendige/kleinunternehmerregelung/ - IHK München – Merkblatt zur Kleinunternehmerregelung
https://www.ihk-muenchen.de/kleinunternehmer
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie:
Unser Support darf keine steuerrechtlich verbindlichen Auskünfte geben. Wenden Sie sich bei Detailfragen bitte an eine(n) Steuerberater*in.