Zuletzt aktualisiert: 12.05.2025
Jeder Verein freut sich über neue Mitglieder, doch mit der Aufnahme kommt auch eine Reihe an wichtigen Fragen: Wie sorgt Ihr dafür, dass der Mitgliedsantrag rechtssicher und korrekt abläuft? Wer ist für die Entscheidung zuständig, ob ein Antrag angenommen wird, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Eine sorgfältige Handhabung des Aufnahmeantrags ist entscheidend, um Missverständnisse beim Vereinsbeitritt zu vermeiden. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Euch, wie Ihr den Mitgliedsantrag im Verein richtig gestaltet und welche Optionen es gibt, den Prozess sowohl für Euch als auch für die neuen Mitglieder so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
Wenn Ihr Fragen zum Thema Mitgliedsantrag im Verein habt, freuen wir uns über Eure Kommentare unterhalb des Beitrags. Wir beantworten Eure Fragen so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen!
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vereinssatzung muss laut § 58 BGB den Vereinsbeitritt regeln – achtet dabei darauf, dass Einschränkungen nicht die Gemeinnützigkeit gefährden.
- Die Form des Mitgliedsantrags ist gesetzlich nicht festgelegt – was gilt, regelt Eure Vereinssatzung.
- Der Antrag sollte bestimmte Angaben enthalten (z.B. Name, gewünschte Mitgliedsform, Zustimmung zur Satzung) – bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberichtigen nötig.
- Euer Verein kann in der Satzung festlegen, wer über die Aufnahme entscheidet, darf Anträge ablehnen und Mitglieder ausschließen – sofern dies klar geregelt ist und nicht gegen die Gemeinnützigkeit verstößt.
Vereinsmitglied werden: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Mitglied in einem Verein können grundsätzlich folgende Gruppen werden:
- natürliche Personen
- Personengesellschaften (z.B. GbR)
- juristische Personen wie eingetragene Vereine, Stiftungen oder Gemeinden (als juristische Personen des öffentlichen Rechts)
Nach § 58 BGB muss die Vereinssatzung Regelungen zum Eintritt enthalten. Dort könnt Ihr auch festlegen, welche Personen oder Gruppen aufgenommen werden dürfen. Dabei ist wichtig, dass die Vorgaben nicht zu stark einschränken – sonst kann das Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben.
Problematisch wird es zum Beispiel, wenn der Vereinsbeitritt nur bestimmten Personengruppen offensteht, etwa abhängig von Alter, Geschlecht oder Beruf. Auch eine feste Begrenzung der Mitgliederzahl ist möglich, kann aber ebenfalls kritisch sein, wenn es um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit geht.

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Mitgliedsantrag: Der Weg in den Verein
Der Eintritt in den Verein erfolgt in der Regel durch einen Mitgliedsantrag im Verein. Dieser Antrag muss – abhängig von Eurer Satzung – bestimmte Informationen enthalten und kann durch ein Formular vereinfacht werden. Alternativ sprechen manche Satzungen vom Aufnahmeantrag im Verein, was im Grunde dasselbe bedeutet: Die beitrittswillige Person erklärt, dass sie Mitglied werden möchte.
Bei Minderjährigen ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, benötigen die ausdrückliche Zustimmung des Betreuers oder der Betreuerin, da sie ihre bürgerlichen Rechte nicht uneingeschränkt wahrnehmen können.
Die Rechte und Pflichten eines Vereinsmitglieds
Die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder sind grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Allerdings können eine Reihe von Vorschriften im BGB durch die Satzung Eures Vereins geändert werden (§ 40 BGB). Dabei müsst Ihr jedoch darauf achten, dass dadurch die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht gefährdet wird.
Rechte eines Vereinsmitglieds
Ein Mitglied hat insbesondere die folgenden Rechte:
- Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
- Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (kann eingeschränkt werden)
- Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand (normalerweise beschränkt auf Auskünfte während der Mitgliederversammlung)
- Mindestens 10 % der Mitglieder können die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen (Prozentsatz kann durch die Satzung angehoben werden)
- Austrittsrecht. Jedes Mitglied kann aus dem Verein austreten. Die Satzung kann hierfür Fristen bestimmen (z. B. Austrittserklärung mindestens 14 Tage vor Quartalsende zum Quartalsende)
In der Satzung können für Mitglieder oder Mitgliedergruppen Sonderrechte festgelegt werden (z. B. die Jugendgruppe des Vereins hat das Recht auf einen Jugendvertreter im Vorstand.
Pflichten eines Vereinsmitglieds
Mitglieder haben gegenüber vor allem die folgenden Pflichten:
- Pflicht, seinen Beitragsverpflichtungen nachzukommen. Hierbei kann es sich um finanzielle Leistungen, Sach- und Dienstleistungen handeln.
- Pflicht, den Verein nicht zu schaden und ihn zu fördern.
Legt dem Mitgliedsantrag im Verein eine kompakte Übersicht zu Rechten und Pflichten bei – so sorgt Ihr von Anfang an für Transparenz und vermeidet spätere Missverständnisse.
Ein weiterer wichtiger Punkt für Eure Satzung sind klare Regelungen zum Umgang mit Pflichtverletzungen. Verstöße gegen die Satzung oder ein Verhalten, das dem Verein schadet, können zum Ausschluss eines Mitglieds führen – vorausgesetzt, das Verfahren ist in der Satzung eindeutig beschrieben. Auch für den Umgang mit internen Konflikten solltet Ihr feste Abläufe festlegen, zum Beispiel durch die Benennung einer Schlichtungsstelle. So schafft Ihr Verbindlichkeit und schützt das Miteinander im Verein. Wichtig ist, dass alle Regelungen verständlich formuliert und für alle Mitglieder leicht einsehbar sind. Weitere Pflichten können ebenfalls in der Satzung verankert werden – ebenso wie Anforderungen, die im Mitgliedsantrag im Verein erfragt werden sollen.
Inhalte eines Mitgliedsvertrags im Verein
Der Interessent muss seinen Beitrittswunsch ausdrücklich erklären. Eine automatische „Zwangsmitgliedschaft“ ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar. Eine Formvorschrift, wie der Beitritt erfolgen muss, gibt es nicht. § 58 BGB verlangt jedoch, dass in der Satzung die Voraussetzungen für den Eintritt in den Verein geregelt werden muss.
Prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Eintritt in den Verein in der Satzung noch aktuell und passend sind, damit Ihr immer auf der sicheren Seite seid.
Je nachdem, wie Euer Verein organisiert ist, müssen unterschiedliche Informationen vom Beitrittsinteressenten abgefragt werden. Grundsätzlich sollten die folgenden Infos im Mitgliedsantrag im Verein abgefragt werden:
- Persönliche Angaben des Interessenten (Vor- und Nachname. Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse).
- Bei Minderjährigen: Persönliche Angaben der Erziehungsberechtigten.
- Mitgliedschafts-Angaben
- Welche der in der Satzung vorgesehen Mitgliedschaften wird angestrebt? (z. B. aktive, passive, Abteilungsmitgliedschaft usw.)
- Wann soll die Mitgliedschaft beginnen?
- Wurde die Satzung (und eventuelle Vereinsordnung) gelesen und anerkannt? (Ohne Anerkennung ist keine Mitgliedschaft möglich.
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Genaue Formulierung von einer Bank geben lassen)
- Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen.
- Ort und Datum der Antragstellung
- Unterschrift (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten)
Die verschiedenen Formen eines Aufnahmeantrags im Verein
Ein Mitgliedsantrag im Verein kann auf verschiedene Arten erfolgen, abhängig davon, was für Euren Verein am besten passt. Jede Methode hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die es zu beachten gilt, um sicherzustellen, dass der Beitritt reibungslos und rechtlich abgesichert abläuft. Im Folgenden erklären wir Euch die verschiedenen Formen des Mitgliedsantrags, damit Ihr die für Euren Verein passende Methode auswählen könnt.
Ein persönlicher Kontakt zu neuen Mitgliedern, etwa bei der Bestätigung des Antrags, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und sorgt für eine positive erste Erfahrung im Verein.
Mitgliedsantrag in Papierform
Ein Mitgliedsantrag im Verein in Papierform ist nach wie vor eine gängige Methode, um den Beitritt zu bestätigen. Dabei wird der Antrag auf Papier ausgefüllt und von der beitrittswilligen Person unterschrieben. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass der Antrag in physischer Form vorliegt und die Unterschrift somit eindeutig dokumentiert ist, was die Zustimmung zur Satzung und den Beitragsmodalitäten klar festhält. Zudem bietet diese Methode den Vorteil, dass sie rechtlich gut nachvollziehbar ist, da eine Unterschrift immer als eindeutiger Beweis für die Zustimmung dient.
Ein Nachteil der Papierform ist jedoch, dass der Prozess nicht immer besonders effizient ist. Der Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und verschickt werden, was in manchen Fällen länger dauern kann. Auch die manuelle Archivierung der Anträge kann mit der Zeit unübersichtlich werden, besonders wenn der Verein viele Mitgliedsanträge erhält. In einer zunehmend digitalen Welt kann dies daher eine weniger zeitgemäße Lösung sein.
Digitaler Mitgliedsantrag im Verein
Der digitale Mitgliedsantrag im Verein bietet Euch eine moderne und praktische Möglichkeit, neue Mitglieder zu gewinnen und den Beitrittsprozess zu vereinfachen. Interessierte können den Antrag bequem online ausfüllen und absenden, was den gesamten Prozess beschleunigt. Ein Vorteil dieser Methode ist, dass Ihr die Anträge schnell bearbeiten und direkt speichern könnt, wodurch Papierarbeit und manuelle Ablage entfällt. Zudem kann der digitale Antrag direkt alle notwendigen Informationen, wie etwa die Zustimmung zur Satzung und den Mitgliedsbeitrag, erfassen, was den Verwaltungsaufwand verringert.
Ein Nachteil des digitalen Mitgliedsantrags ist, dass nicht alle Mitglieder Zugang zum Internet haben oder mit digitalen Prozessen vertraut sind. Besonders für ältere Mitglieder oder solche mit begrenztem Internetzugang kann dies eine Hürde darstellen.
Bietet eine zusätzliche Möglichkeit zum digitalen Mitgliedsantrag für Mitglieder an, die mit digitalen Prozessen nicht vertraut sind. Zum Beispiel könnt Ihr ein klassisches Papierformular zur Verfügung stellen, um niemanden auszuschließen.
Mündlicher Aufnahmeantrag
Ein mündlicher Aufnahmeantrag im Verein wird häufig in kleineren oder informelleren Vereinen genutzt. Bei dieser Methode erklärt sich die interessierte Person mündlich bereit, dem Verein beizutreten. Der Antrag wird dabei entweder direkt in einer Mitgliederversammlung oder in einem persönlichen Gespräch gestellt. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass der Beitritt schnell und unkompliziert erfolgen kann, ohne dass ein formelles Formular ausgefüllt werden muss. Auch der direkte Kontakt ermöglicht eine persönliche Kommunikation, die häufig den Zusammenhalt im Verein fördert.
Allerdings birgt der mündliche Antrag auch einige Risiken. Da keine schriftliche Dokumentation erfolgt, kann es zu Missverständnissen oder Unklarheiten kommen, insbesondere wenn es um die Zustimmung zur Satzung oder den Mitgliedsbeitrag geht. Zudem ist es schwieriger, im Nachhinein nachzuweisen, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden. Aus diesem Grund ist es ratsam, den mündlichen Antrag nachträglich schriftlich festzuhalten – zum Beispiel durch eine kurze Bestätigung oder ein Protokoll, das die Zustimmung zur Satzung und den Mitgliedsbeitrag dokumentiert.
Vereinsbeitritt: Die Rechte Eures Vereins
Beim Vereinsbeitritt habt Ihr bestimmte Rechte, die in der Satzung klar geregelt werden sollten. Zunächst einmal muss in der Satzung festgelegt werden, wer über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet. In den meisten Fällen übernimmt der Vorstand diese Entscheidung. Es kann jedoch auch bestimmt werden, dass die Mitgliederversammlung zustimmen oder ein spezieller Aufnahmeausschuss über die Aufnahme entscheidet. Eine klare Regelung sorgt für Transparenz und verhindert Unklarheiten, die beim Mitgliedsantrag im Verein oder Aufnahmeantrag im Verein entstehen könnten.
Stellt sicher, dass die Bearbeitung des Mitgliedsantrags zügig erfolgt, um Interessenten nicht unnötig lange warten zu lassen. Eine schnelle Rückmeldung stärkt das Vertrauen und zeigt eine gut organisierte Vereinsstruktur.
Ein weiteres Recht Eures Vereins ist, dass nicht jeder Antragsteller automatisch aufgenommen werden muss. Zwar muss der Verein grundsätzlich jedem Interessenten offenstehen, jedoch könnt Ihr in der Satzung bestimmte Einschränkungen festlegen, um sicherzustellen, dass die Mitglieder den Vereinszweck unterstützen. Ein gemeinnütziger Verein darf etwa keine Mitglieder aufnehmen, deren Aufnahme die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden könnte. Wird dieser Grundsatz nicht eingehalten, kann der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren.
Darüber hinaus könnt Ihr ein Mitglied auch ausschließen, wenn dieses gegen die Satzung verstößt oder sich vereinsschädigend verhält. Das Ausschlussverfahren muss in der Satzung ausdrücklich geregelt sein, und die Durchführung des Verfahrens muss den Vorgaben der Satzung entsprechen. Ein Ausschluss kann auch Mitglieder betreffen, die extremistischen Gruppierungen angehören – dies wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Aktenzeichen BvR 187/21).
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In WISO MeinVerein Web könnt Ihr Mitgliedsanträge ganz einfach digital abwickeln – ohne Papierkram und mit deutlich weniger Aufwand für Euch als Verein. Neue Mitglieder treten direkt online bei, und Ihr behaltet dabei jederzeit den Überblick.
Ab jetzt könnt Ihr den digitalen Mitgliedsantrag auch ohne buhl: Konto nutzen – eine Funktion, die sich viele von Euch gewünscht haben. Damit wird der Vereinsbeitritt für Interessierte noch unkomplizierter, ganz ohne zusätzliche Registrierung.
Sobald Euer Verein registriert ist, wird automatisch ein eigenes Vereinsprofil im öffentlichen Vereinsportal erstellt. Diese Seite dient als digitale Visitenkarte: Ihr stellt Euch und Eure Vereinsarbeit vor, zeigt Kontaktdaten, anstehende Termine oder Trainingszeiten – und bietet Interessierten die Möglichkeit, einen Mitgliedsantrag direkt über die Seite auszufüllen und abzusenden.
Der Antrag wird im Browser oder in der App ausgefüllt und digital an Euch übermittelt. Ihr seht die Daten direkt in WISO MeinVerein Web, könnt sie prüfen und auf Wunsch übernehmen. Ein Benutzerkonto im Portal ist dafür nicht zwingend nötig – es ist aber möglich, falls neue Mitglieder später auf weitere Funktionen wie Gruppen oder Termine zugreifen möchten.

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Auch bestehende Mitglieder können den Antrag nutzen, zum Beispiel wenn sie sich neu im Portal registrieren und ihr Profil mit dem Verein verknüpfen wollen. Das ist eine hervorragende Möglichkeit, veraltete Daten direkt zu aktualisieren – ganz ohne manuelles Nachpflegen.
Ihr habt außerdem die Möglichkeit, den digitalen Antrag individuell anzupassen. Über eigene Felder legt Ihr fest, welche Informationen abgefragt werden sollen – etwa bestimmte Abteilungen, Einwilligungen oder vereinsspezifische Angaben. So passt sich der Mitgliedsantrag im Verein genau an Eure Anforderungen an.
Fazit
Der Mitgliedsantrag ist der zentrale Schritt auf dem Weg in Euren Verein – und zugleich eine gute Gelegenheit, von Anfang an Klarheit zu schaffen. Ob in Papierform, digital oder mündlich: Wichtig ist, dass alle nötigen Informationen vollständig und nachvollziehbar im Aufnahmeantrag im Verein festgehalten sind. Auch eine kurze Bestätigung, dass der Antrag eingegangen und in Bearbeitung ist, hilft dabei, neue Mitglieder gut abzuholen. Achtet außerdem darauf, dass Eure Satzung klare und aktuelle Vorgaben zum Vereinsbeitritt enthält – auch im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie mögliche Ausschlussverfahren. Wenn Ihr neue Mitglieder transparent und nachvollziehbar aufnehmt, legt Ihr damit eine verlässliche Grundlage für ein faires und vertrauensvolles Miteinander im Verein.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Mitgliedsantrag im Verein
Was ist ein Mitgliedsantrag?
Was muss in einem Mitgliedsantrag stehen?
In einem Mitgliedsantrag im Verein sollten mindestens der vollständige Name, die Adresse, das Geburtsdatum und die Kontaktdaten der antragstellenden Person enthalten sein. Zusätzlich sollten die gewünschte Mitgliedsart (z. B. aktiv oder passiv), das Eintrittsdatum sowie eine Einverständniserklärung zur Satzung und zur Datenverarbeitung aufgeführt werden. Auch Informationen zur Beitragshöhe und zur Zahlungsmethode sind sinnvoll. Wenn Euer Verein besondere Regelungen hat – etwa zu Ehrenmitgliedschaften oder zur Aufnahme durch den Vorstand – sollte auch darauf im Antrag hingewiesen werden.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Aufnahmeantrag im Verein?
Die gesetzlichen Regelungen für den Aufnahmeantrag im Verein sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Gemäß § 58 Nr. 1 BGB muss die Satzung eines Vereins Bestimmungen zum Eintritt von Mitgliedern enthalten. Dabei legt der Verein selbst fest, wie die Aufnahme erfolgen soll. Die Form des Aufnahmeantrags – ob schriftlich, digital oder mündlich – ist dabei nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso besteht keine gesetzliche Pflicht, jedes Mitglied aufzunehmen. Die Satzung kann Kriterien für den Aufnahmeantrag festlegen, beispielsweise die Zustimmung des Vorstands oder besondere Voraussetzungen für die Mitgliedschaft.
Muss ein Mitgliedsantrag unterschrieben werden?
Nein, eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich – entscheidend ist, dass der Mitgliedsantrag im Verein den Willen zum Beitritt eindeutig erkennen lässt. Bei einem digitalen Antrag kann das zum Beispiel über eine Checkbox oder ein Absende-Button erfolgen. Wichtig ist, dass Ihr im Verein festlegt, wie Ihr den Beitrittswunsch dokumentiert – und dass Eure Satzung damit vereinbar ist.
Kann ein Verein einen Mitgliedsantrag ablehnen?
Ja, ein Verein kann einen Mitgliedsantrag ablehnen. Eine Mitgliedsaufnahme ist grundsätzlich nicht zwingend, außer die Satzung des Vereins sieht eine entsprechende Regelung vor. Ein Verein darf selbst entscheiden, welche Personen er als Mitglieder aufnimmt, und dies kann auf verschiedenen Kriterien basieren, wie etwa der Vereinbarkeit mit den Vereinszielen oder bestimmten Anforderungen, die in der Satzung festgelegt sind.
Ein Verein kann beispielsweise in der Satzung festlegen, dass der Vorstand der Aufnahme zustimmen muss, oder bestimmte Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bestimmen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss dies nicht unbedingt begründet werden, es sei denn, die Satzung verlangt eine solche Begründung.
Ist ein Mitgliedsantrag ein Vertrag?
Ja, ein Mitgliedsantrag führt im rechtlichen Sinne zu einem Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Verein – sobald der Verein den Antrag annimmt. Dabei gelten die Vereinssatzung und mögliche Ordnungen als Grundlage. Rechte und Pflichten, wie z. B. die Beitragspflicht oder das Stimmrecht, ergeben sich daraus. Wichtig dabei: Der Mitgliedsantrag im Verein allein begründet noch keine Mitgliedschaft – erst mit der Annahme durch den Verein wird sie wirksam.
Gibt es in WISO MeinVerein Web einen Mitgliedsantrag?
In WISO MeinVerein Web könnt Ihr den Mitgliedsantrag im Verein ganz einfach digital abwickeln – ohne Papierkram und mit weniger Aufwand für Euch als Verein. Der digitale Mitgliedsantrag ist nun auch ohne buhl: Konto nutzbar, was den Vereinsbeitritt noch unkomplizierter macht. Ihr könnt den Antrag individuell anpassen, sodass er genau auf Eure Anforderungen zugeschnitten ist.

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