Zuletzt aktualisiert: 07.11.2024
Nicht nur Mitgliedern – auch Förderern Eures Vereins solltet Ihr für die Unterstützung durch besondere Ehrungen danken. Es gibt verschiedene Stufen von Ehrungen im Verein. Der Ehrenvorsitz ist die höchste Auszeichnung, die Euer Verein vergeben kann, dicht gefolgt von der Ehrenmitgliedschaft. Aber Vorsicht: Bevor Ihr die Titel „Ehrenvorsitzender“ oder „Ehrenmitglied“ verleiht, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Deshalb klären wir in diesem Beitrag, welche Ehrungen Euer Verein vorsehen sollte, warum eine „Ehrenordnung“ so wichtig für Euren Verein ist, welche Bedeutung die Ehrungen haben und was zu beachten ist. Viel Spaß beim Lesen! ❤️ Ihr habt offene Fragen zum Thema Ehrenmitgliedschaft und Ehrungen im Verein? Dann hinterlasst uns gerne hier einen Kommentar.
Welche Ehrungen Ihr im Verein vorsehen solltet
Wann sind Ehrungen im Verein angemessen? Die Antwort auf diese Frage hat unmittelbaren Einfluss auf die Kultur Eures Vereins. Denn eine Ehrung muss nicht nur aus Anerkennung einer bestimmten Leistung erfolgen. Eine Ehrung kann auch zum Ausdruck bringen: Wie gut, dass es Dich gibt! Dafür benötigt man keinen in Leistung messbaren Grund. Es reicht ein Anlass, wie zum Beispiel ein runder Geburtstag, um sich mit einer Ehrung bei einem Mitglied zu bedanken.
Die Ehrung als Geste Eures Vereins
Es sind auch die kleinen Beiträge, die einen Verein vorwärtsbringen. Der Platzwart, der Kartenabreißer, ein Mitglied, das ein Plakat entworfen hat – sie alle verdienen nicht weniger Aufmerksamkeit als diejenigen, die Reden halten, Pokale überreichen oder Bericht erstatten. Fragt auch, was den Ehrenamtlichen sein Einsatz kostet: Beispielsweise eine Mutter mit Kindern, die „nebenbei“ noch kleinere Vereinsaufgaben übernimmt, hat viel für Euren Verein geleistet.
Gründe für leistungsgerechte Anerkennung können unter anderem sein:
- die Mitarbeit im Vorstand, in einer Abteilung, in Gremien etc.
- die Mitarbeit in einem Projekt
- die Bereitschaft, sich für kleine Dienste zur Verfügung zu stellen
- Engagement, das den Zusammenhalt des Vereins gefestigt hat
- Einsatz, der das Ansehen des Vereins verbessert hat
- sportliche Leistungen
Natürlich schätzen nicht nur Ehrenamtliche Ehrungen im Verein. Auch Mitarbeiter, die sich engagieren, sind „der Ehre wert“. Und auch Externe tragen zum Gedeihen eines Vereins bei, zum Beispiel durch Sach- und Geldspenden oder durch beratende Unterstützung.
Die verschiedenen Stufen der Ehrung
Wenn Ihr Eure Ehrenordnung erstellt, solltet Ihr verschiedene Abstufungen vorsehen. Natürlich ist die höchste Ehrung die Ernennung zum Ehrenvorstand oder die Ehrenmitgliedschaft.
Ihr solltet folgende Ehrungen unterscheiden:
- Ehrungen aufgrund zwangsläufiger Entwicklung (z. B. langjährige Mitgliedschaft). Zur Ehrung sollte eine Urkunde und/oder eine Ehrennadel überreicht werden. Privilegien sind hiermit nicht verbunden.
- Ehrungen aus persönlichen Anlässen (z. B. „runder Geburtstag“, Geburt eines Kindes, Hochzeit usw.). Neben der Urkunde kann ein persönliches Geschenk überreicht werden. Keine Privilegien im Verein.
- Ehrungen für besondere Leistungen zugunsten des Vereins (z. B. besondere Siege im Sportverein, Leistungen, die das Image des Vereins verbesserten usw.). Es wird eine Urkunde und ein Pokal verliehen. Die Ehrung ist mit keinen Privilegien verbunden.
- Herausragende Leistungen zugunsten des Vereins (z. B. langjährige Tätigkeit in Ehrenämtern des Vereins, bei Externen besonders starke Förderung des Vereins usw.). Hier kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, die mit Privilegien verbunden ist. Die Privilegien werden in der Ehrenordnung des Vereins festgelegt.
Die „Ehrenordnung“ Eures Vereins
Ehrungen, die mit Privilegien verbunden sind, müssen eine Satzungsgrundlage haben. Eine Ehrenmitgliedschaft, die mit Beitragsbefreiung verbunden ist, muss also in der Satzung vorgesehen sein. Aus der Satzung muss hervorgehen, welche Privilegien mit der Ehrung verbunden sind. Ehrungen ohne Privilegien müssen nicht in der Satzung aufgeführt werden. Hier reich ein Hinweis auf die „Ehrenordnung“ Eures Vereins.
Eine Ehrenordnung ist nicht vorgeschrieben, aber sie verhindert, dass unter anderem Mitglieder bei einer Ehrung vergessen werden und die Ehrung von den Geehrten falsch interpretiert wird (Ableitung von Sonderrechten, die es nicht gibt).
Nehmt die Erstellung der Ehrenordnung nicht auf die leichte Schulter. Problematisch wird es, wenn die Ordnung nachgebessert werden soll und durch die Änderung nun Personen geehrt werden, die in der Vergangenheit nicht berücksichtigt wurden. Grundsätzlich sollten die folgenden Fragen in der Ehrenordnung geklärt werden:
- Wer entscheidet über die Ehrung?
- Wer soll geehrt werden?
- Was soll geehrt werden?
- Was soll bei der Ehrung überreicht werden?
- Welche Rechte und Pflichten sind mit der Ehrung verbunden?
- Wie soll die Ehrung erfolgen?
- Was geschieht bei geehrten Mitgliedern, die den Verein verlassen?
- Wann und wie sollen Ehrungen aberkannt werden?
Falls Ihr einem Verband angehört, klärt, ob es dort bereits eine Ehrenordnung gibt, die auch für die angeschlossenen Vereine gültig ist. Eventuell gibt es beim Verband auch Vorschriften, die ihr bei der Erstellung Eurer Ehrenordnung beachten müsst. Fragt bei Eurem Verband auch nach, zu welchen Ereignissen dort Ehrungen durchgeführt werden, damit ihr entsprechende Anwärter aus den eigenen Reihen rechtzeitig dorthin meldet.
Wer soll über die Ehrung entscheiden?
Normalerweise gibt es im Verein zwei Arten von Ehrungen. Auf der einen Seite sind dies Ehrungen, die automatisch vergeben werden. Hierzu gehören beispielsweise Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit und bei „runden Geburtstagen“. Auf der anderen Seite stehen Ehrungen, die unregelmäßig aufgrund besonderer Ereignisse vorgenommen werden. Hierzu gehören beispielsweise herausragende Leistungen für den Verein oder die besonders starke Unterstützung durch einen Sponsoren. Insbesondere für die zweite Gruppe muss festgelegt werden, wer hier darüber entscheidet, ob und wie geehrt werden soll. Ihr solltet diese Aufgabe dem Vorstand übertragen. Da die Mitgliederversammlung in den meisten Fällen nur einmal im Jahr zusammenkommt, ist dies für manche Ehrungen zu spät. Ein eigenes Gremium hierfür zu bilden, würde Euren Verwaltungsaufwand nur unnötig erhöhen. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Vereinen, die hierfür einen eigenen „Ehrenausschuss“ bilden.
Wer soll geehrt werden?
Für Ehrungen in Eurem Verein kommen Mitglieder und Nichtmitglieder infrage. Bei den Mitgliedern unterscheidet Ihr dann noch einmal zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Außerdem sollte man im Verein auch zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unterscheiden. Viele – nicht nur junge – Menschen tun zwar gerne so, als würde Sie die Ehrung nicht interessieren. Doch letztlich fühlt sich jeder dadurch aufgewertet. Wenn sich die Jugendlichen deshalb bei Ehrungen nicht wiederfinden, könnten sie schnell das Interesse am Verein verlieren.
Was wollt Ihr ehren?
In der Ehrenordnung sollte eindeutig festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Ehrung erfolgt. Bei Vereinen mit unterschiedlichen Abteilungen müssen dabei übergreifende Anlässe und abteilungsspezifische Gründe unterschieden werden.
Übergreifender Anlässe, die unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit sind, wären beispielsweise die langjährige Vereinszugehörigkeit. In vielen Vereinen wird im Fünfjahresrhythmus geehrt (also nach 5, 10, 15, 20 usw. Mitgliedsjahren). Andere Vereine ehren erst ab einer längeren Mitgliedschaft (zum Beispiel ab 25 Jahre). Übergreifend sind auch langjährige Vereinstätigkeiten, die beispielsweise nicht an eine Abteilung gebunden sind, z. B. die Vorstandsangehörigkeit über einen längeren Zeitraum. Häufig gratulieren Vereine auch zu bestimmten „runden Geburtstagen“, zu Eheschließungen oder zur Geburt eines Kindes. Dies sind zwar keine Ehrungen, solche Gratulationen können aber auch in der Ehrenordnung des Vereins festgeschrieben werden.
Damit Ihr als Vereinsverwalter kein Jubiläum verpasst, habt Ihr in unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web die Möglichkeit, Jubiläen zu definieren. Dadurch werdet Ihr immer daran erinnert, wenn ein Mitglied das jeweilige Jubiläum erreicht. Wie Ihr Jubiläen in WISO MeinVerein Web anlegt, erklären wir Euch hier.
Abteilungsspezifische Ehrungen können nur Personen zuteil werden, die einer bestimmten Abteilung des Vereins angehören. Hierzu gehören beispielsweise hervorragende sportliche Leistungen. Die einzelnen Abteilungen sollten selbst bestimmen, welche Leistungen sie für „ehrenwert“ halten.
Neben den Mitgliedern des Vereins muss auch daran gedacht werden, dass Nichtmitglieder ebenfalls vom Verein geehrt werden können. Hier kämen beispielsweise infrage:
- Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.
- Mitglieder von Partnervereinen.
- Personen, die im Sinne des Vereins gehandelt haben, ohne Mitglied zu sein.
- Künstler und Sportler
Gerade bei Nichtmitgliedern müsst Ihr sehr genau klären, unter welchen Voraussetzungen die Ehrungen erfolgen. Insbesondere bei den Politikern ist Vorsicht geboten. Vermeidet unter allen Umständen, dass Eure Ehrung als Bestechungsversuch gegenüber dem Geehrten interpretiert werden könnte. Deshalb sollte immer eine bereits erbrachte, in der Ehrenordnung genau beschriebene Leistung die Basis der Ehrung sein.
Wie soll geehrt werden?
Grundsätzlich muss die Form der Ehrung nicht in der Ehrenordnung beschrieben werden. Wollt Ihr dies aber auch regeln, legt Euch kein zu enges „Regelkorsett“ an. So sollte bei der Festlegung, die Ehrung bei bestimmten Veranstaltungen vorzunehmen, diese immer um den Passus „oder vergleichbare Veranstaltung“ ergänzt werden. Dies gibt Euch Planungssicherheit, falls Veranstaltungen ausfallen oder ganz abgeschafft werden.
Gerne werden öffentliche Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen für die Ehrung genutzt. Doch Vorsicht: Werden zu viele Mitglieder geehrt, lässt das Interesse der Besucher einer Veranstaltung schnell nach und auch auf der Mitgliederversammlung kann ein „Ehrungsmarathon“ den Ablauf empfindlich stören. Es ist deshalb besser, die Ehrungen auf verschiedene Veranstaltungen zu verteilen. Normalerweise sollten nicht mehr als drei Ehrungen während einer Veranstaltung stattfinden.
Gerade bei Ehrungen für eine lange Vereinszugehörigkeit sollte in der Laudatio der Humor nicht zu kurz kommen. Aber auch bei allen anderen Ehrungen sollte man in einer – nicht zu langem – Rede den Unterhaltungswert nicht unterschätzen. Zieht sich die Ehrung wie Gummi, hat keiner der Teilnehmer Freude daran.
Präsente zur Ehrung
Natürlich wollt Ihr bei einer Ehrung auch nicht mit leeren Händen dastehen. Doch jeder Verein sollte hier auch Zurückhaltung üben. Übertriebene Geschenke kommen in der breiten Bevölkerung meist nicht gut an („dafür brauchen die also die Spendengelder“). Ehrungen sind aber immer Anlässe, mit denen man sich als Verein nach außen darstellt.
In Eurer Ehrenordnung bestimmt Ihr, was bei einer Ehrung überreicht werden soll. „Klassiker“ sind hier beispielsweise
- Ehrennadeln oder Vereinsorden in Bronze, Silber und Gold;
- Ehrenpokal oder -teller,
- Individuelle Geschenke (Wert wird in der Ehrenordnung festgelegt)
Es sollte dabei auch zwischen jüngeren und älteren Mitgliedern unterschieden werden. Ehrennadeln, Vereinsorten, Pokale und Ehrenteller kommen eher bei älteren Vereinsmitgliedern gut an. Bei jüngeren Mitgliedern dürften eher individuelle Geschenke Sinn machen. Grundsätzlich sollte aber jede Ehrung mit einer Urkunde als Erinnerung verbunden sein. Auch hier sollte man überlegen, ob man ein klassisches oder modernes Layout wählt.
Solltet Ihr einem Verband angegliedert sein, erkundigt Euch, ob es dort entsprechende Auszeichnungen (Urkundenvordrucke, Ehrennadeln, -pokale oder -teller usw.) gibt. Damit werden die Kosten für die Auszeichnungen weiter gesenkt.
Die Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft ist eine der höchsten Auszeichnungen, mit denen Vereine Personen ehren, die sich in besonderer Weise für den Verein eingesetzt haben. Das Ehrenmitglied muss nicht Vereinsmitglied sein. Die Ehrenmitgliedschaften sind in den meisten Satzungen vorgesehen, aber es fehlt an einer Klärung, unter welchen Bedingungen eine Ehrenmitgliedschaft ausgesprochen werden kann und vor allem, welche Rechte und Pflichten mit der Ehrenmitgliedschaft verbunden sind. Eine genaue Definition ist aber gerade hier besonders wichtig.
Ehrenmitgliedschaft und Sonderrechte
Soll eine Ehrenmitgliedschaft nicht mit Privilegien verbunden werden, kann sie auch ohne eine Satzungsregelung verliehen werden. Dabei ändert sich der Status des Mitglieds aber nicht. Es kann aus der verliehenen Ehrenmitgliedschaft keinerlei Sonderrechte ableiten.
Sollen mit der Ehrenmitgliedschaft auch Sonderrechte eingeräumt werden, müsst Ihr hierfür eine Satzungsgrundlage schaffen. Etwaige Sonderrechte müssen sich ebenfalls aus der Satzung ergeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 16.03.1970 bestimmt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass durch die Sonderrechte die übrigen Mitglieder direkt betroffen sind.
Die häufigsten Sonderrechte, die Ehrenmitgliedern eingeräumt werden, sind die Befreiung von der Beitragszahlung und freier Eintritt bei Vereinsveranstaltungen. Wird auch die Möglichkeit der Verleihung eines Ehrenvorsitzes eingeräumt, solltet Ihr unbedingt eindeutig festlegen, ob die Ehrenvorsitzenden auch ein Stimmrecht im Vorstand haben. Wird die Ehrenmitgliedschaft auch an Nichtmitglieder vergeben, muss in der Satzung geklärt werden, ob diese Ehrenmitglieder ein Stimmrecht haben sollen.
Damit die Sonderrechte, die mit einer Ehrenmitgliedschaft einhergehen, auch nicht in Vergessenheit geraten, könnt Ihr in unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web beispielsweise ganz einfach eine kostenfreie Mitgliedschaft anlegen. So verhindert Ihr, dass Ihr Euren Ehrenmitgliedern aus Versehen Mitgliedsbeiträge abbucht und könnt intern ganz einfach nachvollziehen welches Mitglied welche Stufe der Ehrung durchläuft.
Einmal eingeräumte Privilegien können nach § 35 BGB dem Ehrenmitglied nur mit seiner Zustimmung entzogen werden. Diese Regelung kann nicht durch Eure Satzung aufgehoben oder abgeändert werden.
Ehrenmitgliedschaft muss angenommen werden
Ihr könnt eine Ehrenmitgliedschaft dem oder der Betreffenden nur anbieten. Die zu ehrende Person muss dann ihre Zustimmung geben. Am besten klärt Ihr das, bevor es zur eigentlichen Ernennung kommt. Entscheidet die Mitgliederversammlung über die Ehrenmitgliedschaft, sollte das zu ehrende Mitglied auch anwesend sein. Bei Verhinderung oder bei einer externen Person, die nicht an der Versammlung teilnimmt, solltet Ihr eine schriftliche Einverständniserklärung nachholen.
Der Ehrenvorsitzende
Die Ernennung eines Mitglieds zum/zur „Ehrenvorsitzenden“ ist ungefähr das Gleiche wie die Ernennung zum Ehrenmitglied. Meist wird der Titel an Vorstandsmitglieder verliehen, die lange Zeit im Amt waren. Da aber der Titel „Ehrenvorsitzende/r“ – in manchen Fällen auch „Ehrenpräsident/in“ – häufig zu Auslegungsschwierigkeiten führt, sollte in der Satzung oder der Ehrenordnung zumindest folgendes geregelt werden:
- Wer kann Ehrenvorsitzende/r werden?
Im Normalfall sollten dies ausschließlich (ehemalige) Vorstandsmitglieder des Vereins sein. - Handelt es sich um kein Mitglied des Vereins, besteht ein Teilnahme- und/oder Stimmrecht bei Mitgliedersammlungen? Da Mitglieder diese Rechte in jedem Fall haben, muss hier nur eine Regelung getroffen werden, wenn der Ehrenvorsitz an ein Nichtmitglied verliehen wird.
- Hat der Ehrenvorsitzende Teilnahme- und/oder Stimmrecht an Vorstandssitzungen?
Dies sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden. - Hat der / die Ehrenvorsitzende auch Weisungsrechte gegenüber Mitarbeitern und Mitgliedern des Vereins?
Auch das solltet ihr besser ausschließen. - Ist der / die Ehrenvorsitzende befugt, den Verein nach außen zu vertreten?
Auch hier sollte klargestellt werden, dass dies nicht der Fall ist. - Ist der Ehrenvorsitz zeitlich befristet und unter welchen Bedingungen kann er aberkannt werden?
- Ist der / die Ehrenvorsitzende von Beitragszahlungen befreit?
Ehrungen aberkennen
Insbesondere, wenn es um eine Ehrenmitgliedschaft oder einen Ehrenvorsitz geht, sollte schon im Vorhinein geklärt werden, wie diese Ehrung widerrufen werden kann. Dies sind jedoch Fragen, die in der Satzung geklärt werden müssen. Die Aberkennung von Ehrentiteln bleibt meist nicht verborgen. Eine Rufschädigung des Vereins ist dabei noch das geringste Ärgernis. Darum empfiehlt es sich, vor der Verleihung solcher Titel genau zu prüfen, ob er für den Verein gefahrlos vergeben werden kann. Im Zweifelsfall sollte man auf die Auszeichnung verzichten.
Fazit
Ehrenmitgliedschaften und andere Ehrungen sind eine Möglichkeit, sich bei Mitgliedern, Freunden und Förderern zu bedanken. Solange die Ehrungen nicht mit Privilegien verbunden sind, ist die Verleihung unproblematisch. Werden allerdings Sonderrechte vergeben, muss hierfür eine Satzungsgrundlage geschaffen werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehrungen im Verein
Wann ehrt man Mitglieder?
Was sind Ehrenmitglieder im Verein?
Die Ehrenmitgliedschaft ist eine der höchsten Auszeichnungen, die Ihr als Verein vergeben könnt. Inwieweit die Ehrenmitgliedschaft mit Sonderrechten verbunden ist, muss in der Satzung festgelegt werden.
Sind Ehrenmitglieder beitragsfrei?
Eine Ehrenmitgliedschaft führt nicht automatisch zur Beitragsfreiheit. Sie muss ausdrücklich in der Satzung verankert werden.
Was schenkt man zu einer Ehrung?
Die Ehrungen sollten in ihrer Wertigkeit gestaffelt werden. Bei „einfachen“ Ehrungen reicht es, eine Urkunde zu überreichen. Bei „gehobenen“ Ehrungen kann zusätzlich zur Urkunde eine Anstecknadel oder ein Pokal verliehen werden. Individuelle Geschenke sollte es nur bei persönlichen Anlässen („runder Geburtstag“, Geburt eines Kindes, Eheschließung usw.) und bei herausragenden Ehrungen, wie der Ehrenmitgliedschaft, geben. Das Geschenk sollte dann entsprechend den Interessen des Geehrten ausgewählt werden. Das Geschenk sollte den Wert von 40,00 € (inkl. MwSt.) nicht überschreiten. Außerdem darf kein Geld und auch kein Gold geschenkt werden.
Welche Rechte hat ein Ehrenvorsitzender im Verein?
Grundsätzlich hat ein Ehrenvorsitzender keine Sonderrechte, die automatisch mit dem Titel verliehen werden. Privilegien, wie die Beitragsfreiheit oder das Teilnahmerecht an Sitzungen des gewählten Vorstands, müssen in der Satzung verankert werden.
Kann man eine Ehrenmitgliedschaft kündigen?
Eine Ehrenmitgliedschaft muss vom Geehrten ausdrücklich angenommen werden. Er hat auch das Recht, die Ehrung zurückzugeben.
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