Bearbeitung einer Rücklastschrift

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Bearbeitung einer Rücklastschrift


Zuletzt aktualisiert: 11.03.2025

Bei Rücklastschriften ist es generell so, dass der Betrag innerhalb des Lastschrifteneinzugs erscheint und dann einige Tage später einzeln wieder zurück gebucht wird.

Um den Prozess nach aktuellem Stand „abzuschließen“, nutzen Sie bitte die Funktion der Gutschrift.

1. Die originale Rechnung muss mit dem Lastschrifteneinzug auf dem Bankkonto verknüpft werden, um den Status „bezahlt“ zu erhalten. Greifen Sie hierzu gerne auf die Anleitung “Zuordnung einer Sammellastschrift” zu.

 

Abbildung 1 - Bearbeitung einer Rücklastschrift

 

Abbildung 2 - Bearbeitung einer Rücklastschrift

 

2. Welches Mitglied die Rücklastschrift verursacht hat, können Sie entweder dem Verwendungszweck entnehmen oder in Ihrem Onlinebanking auslesen.

 

3. Wenn alle Zuordnungen, wie unter Punkt 1 erläutert, erfolgt sind, kann zu der betroffenen Rechnung über das 3-Punkte-Menü eine „Gutschrift“ erstellt werden. ACHTUNG ! Diese Funktion ist an den Zahlstatus der Rechnung gebunden und daher nur verfügbar, wenn die Rechnung den Status „bezahlt“ hat.

 

Abbildung 3 - Bearbeitung einer Rücklastschrift

 

Abbildung 4 - Bearbeitung einer Rücklastschrift

 

4. Die Rücklastschrift können Sie nun unter Bank&Kasse -> Konto der erstellten Gutschrift zuordnen. Zusätzlich lassen sich angefallene Gebühren ausweisen.

 

Abbildung 5 - Bearbeitung einer Rücklastschrift

 

Abbildung 6 - Bearbeitung einer Rücklastschrift

 

5. Da der Verein die Beiträge nun jedoch nicht abbuchen konnte, muss die Beitragsrechnung neu erzeugt werden. Dazu ist es erforderlich, das betroffene Mitgliedsprofil aufzurufen, um dort die Fälligkeit des Beitrags auf das ursprüngliche Fälligkeitsdatum zurückzusetzen.

 

6. Sollen dem Mitglied die entstandenen Gebühren ebenfalls in Rechnung gestellt werden, lässt sich dies über einmalige Zusatzleistungen abbilden. Diese erstellen Sie zuerst unter Einstellungen -> Beiträge & Spenden und ordnen diese danach im Profil dem Beitrag zu. Nun kann der Einzug erneut angestoßen werden, sodass eine neue Rechnung erzeugt wird. (Die Anleitungen für die Abrechnung der Bankgebühren mit einer Zusatzleistung finden Sie in den Anleitungen „Zusatzleistung erstellen“ oder „Bankgebühr nachbuchen“.)

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