Mitgliedsbeitrag als Spende: Dann sind Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar
Zuletzt aktualisiert: 28.04.2025
Viele Mitglieder stellen sich irgendwann die Frage, ob sie ihren Mitgliedsbeitrag als Spende von der Steuer absetzen können. Gerade bei höheren Beiträgen wäre es natürlich praktisch, hier steuerlich etwas geltend zu machen. Doch rund um das Thema Mitgliedsbeitrag und Spende gibt es klare Vorgaben, die Ihr kennen solltet. In diesem Blogbeitrag beantworten wir die Frage, wann der Mitgliedsbeitrag als Spende angesehen wird und ob er er steuerlich genutzt werden kann. Ihr erfahrt hier was als Mitgliedsbeitrag gilt, wann es sich um eine Spende handelt und warum das Finanzamt den Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht anerkennt.
Wenn Ihr Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag als Spende habt, freuen wir uns über Eure Kommentare unterhalb des Beitrags. Wir beantworten Eure Fragen so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen!
Das Wichtigste in Kürze
- Mitgliedsbeiträge sind im Allgemeinen keine Spenden und können daher steuerlich nicht abgesetzt werden, da sie mit einer Gegenleistung – der Mitgliedschaft und den damit verbundenen Rechten – verknüpft sind.
- Spenden an den Verein sind hingegen Zuwendungen ohne Gegenleistung, weshalb für diese eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Eine Ausnahme bilden Mitgliedsbeiträge für Vereine, die von ihrem Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt sind – hier kann der Beitrag als Spende gelten.
Was ist ein Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist eine finanzielle Unterstützung, die Eure Mitglieder zahlen, um den Verein bei der Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele zu fördern. Auch wenn ein Verein theoretisch auf Beiträge verzichten könnte, bedeutet das in der Praxis, dass eine verlässliche Finanzplanung schwierig wird. Ohne diese regelmäßigen Einnahmen fehlt eine klare Grundlage für die Finanzierung der Vereinsaktivitäten. Zusätzlich könnte das Finanzamt aufmerksam werden und prüfen, ob der Verein als gewinnorientiert betrachtet wird. Sollte dies der Fall sein, könnte der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren, was weitreichende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Die Erhebung von Beiträgen muss in der Vereinssatzung verankert werden. Die Details können in einer Beitragsordnung zusammengefasst werden, auf die sich die Satzung bezieht. Das hat den Vorteil, dass bei Änderung der Beitragshöhe nicht jedes Mal die Satzung geändert werden muss.
Mitgliedsbeiträge können nach verschiedenen Kriterien gestaffelt werden. Beispielsweise nach dem Alter, nach dem Familienstand (Single, Paare, Familien) oder nach dem Vereinsstatus (z. B. aktives, passives oder Ehrenmitglied). Es kann auch geregelt werden, dass Mitglieder neben dem Beitrag pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden leisten müssen – wird die Leistung nicht erbracht, muss pro nicht geleistete Arbeitsstunde ein bestimmter Betrag zusätzlich zum Beitrag gezahlt werden.

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Was ist eine Spende?
Für Juristen stellt eine Spende eine Schenkung nach den §§ 516 ff. BGB dar. Euer Verein erhält Spenden von Gönnern, ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erbringen. Im Gegenzug stellt der Verein dem Spender eine Spendenquittung aus, die korrekt als Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird. Nur gemeinnützige Organisationen, wie Euer eingetragener Verein, dürfen Spendenbescheinigungen für Spenden im ideellen Bereich ausstellen. Da das Finanzamt diese Quittungen sehr genau prüft und Euer Verein für die Richtigkeit haftet, empfehlen wir, auch unseren Beitrag zum Thema Spendenbescheinigung zu lesen.
Es gibt verschiedene Arten von Spenden, die wir hier kurz vorstellen möchten:
- Geldspenden: Geldspenden sind direkte finanzielle Zuwendungen, die einem Verein oder einer Organisation zur Verfügung gestellt werden.
- Sachspenden: Sachspenden umfassen materielle Gegenstände wie Geräte, Kleidung oder Lebensmittel, die einem Verein oder einer Organisation überlassen werden.
- Aufwandsspenden: Aufwandsspenden beziehen sich auf Leistungen, die unentgeltlich erbracht werden, wie z.B. ehrenamtliche Arbeit oder Dienstleistungen.
- Vergütungsspenden: Vergütungsspenden entstehen, wenn eine Person auf eine erhaltene Vergütung zugunsten eines Vereins oder einer Organisation verzichtet und diese stattdessen als Spende weitergibt.

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Warum Mitgliedsbeiträge meist keine Spende darstellen
Im vorherigen Kapitel haben wir erklärt, dass eine Spende grundsätzlich niemals an eine Gegenleistung gebunden sein darf. Bei Mitgliedsbeiträgen verhält es sich jedoch anders: Durch die Zahlung des Beitrags erhalten Eure Mitglieder die Zugehörigkeit zu Eurem Verein, was mit bestimmten Rechten verbunden ist. Diese Rechte stellen eine Gegenleistung dar, weshalb Mitgliedsbeiträge in der Regel nicht als Spenden gelten. Aus diesem Grund dürft Ihr für Mitgliedsbeiträge keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Stellt sicher, dass Euren Mitgliedern verständlich gemacht wird, dass Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich verschieden behandelt werden – so sorgt Ihr für Klarheit.
Eine Ausnahme stellen Verein dar, die als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind. Da die Anerkennung Ländersache ist, solltet Ihr im Zweifelsfall bei Eurem Vereinsamt nachfragen. Macht Euch aber keine zu großen Hoffnungen: Die Anerkennung als besonders förderungswürdiger Verein kommt selten vor.
Grundsätzlich könnt Ihr Mitgliedsbeiträge, die an „freizeitfördernde“ Vereine gezahlt werden, nicht als Spende anerkennen. Das Finanzamt zählt hierzu unter anderem Vereine zur Förderung
- des Sports,
- von kulturellen Betätigungen, z. B. Musik- und Gesangsvereine,
- der Heimatpflege,
- der Tier- oder Pflanzenzucht,
- der Kleingärtnerei,
- des traditionellen Brauchtums (z. B. Fasching / Karneval),
- des Amateurfunks,
- des Modellflugs,
- des Hundesports oder
- von Theatervereinen oder Laienspielgruppen.
Fazit: Mitgliedsbeiträge als Spende möglich?
Mitgliedsbeiträge sind in fast allen Fällen keine Spende, die Eure Mitglieder steuerlich absetzen könnten. Den Mitgliedern werden im Verein verschiedene Angebote gemacht – dem Beitrag steht also eine Leistung gegenüber. Mit dem Beitritt verpflichtet sich das Mitglied außerdem zur Zahlung eines Beitrags. Eine Spende muss aber freiwillig erfolgen und ihr darf keine Leistung gegenüberstehen. Darum wird ein Mitgliedsbeitrag nicht als Spende anerkannt.
Eine Ausnahme gilt nur für Vereine, die von dem jeweiligen Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt wurden. Wenn Ihr Euch unsicher seid, fragt bei dem für Euch zuständigen Finanzamt nach. Aber wie gesagt: Die Chancen, dass Mitgliedbeiträge als Spende anerkannt werden, ist äußerst gering.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag als Spende
Was ist ein Mitgliedsbeitrag?
Was ist eine Spende?
Eine Spende ist eine Zuwendung an Euren Verein, für den keine Gegenleistung erbracht wird. Der Spendende kann vom Verein eine Spendenbescheinigung erhalten, mit der er die Spende steuerlich absetzen kann?
Wann wird ein Mitgliedsbeitrag zur Spende?
Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.
Ist ein Mitgliedsbeitrag eine Spende?
Grundsätzlich sind Mitgliedsbeiträge keine Spende. Deshalb könnt Ihr hier keine Spendenbescheinigung ausstellen. Es gibt zwar einige, wenige Ausnahmen, die aber nur sehr selten zum Tragen kommen.
Kann man für einen Mitgliedsbeitrag eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Nein – normalerweise gibt es für den Mitgliedsbeitrag keine Spendenbescheinigung.
Was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Spende und Mitgliedsbeitrag?
Eine Spende muss freiwillig geleistet werden und darf nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Pflichtleistung, die sich mit dem Beitritt zum Verein ergibt. Außerdem geht das Finanzamt davon aus, dass mit der Mitgliedschaft zumindest Gegenleistungen angeboten werden.
Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende?
Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.
Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar?
Mitgliedsbeiträge sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie eine Gegenleistung für die Mitgliedschaft darstellen. Eine Ausnahme gilt für Vereine, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind – hier können Beiträge unter bestimmten Bedingungen als Spende abgesetzt werden. Diese Anerkennung ist jedoch selten und variiert je nach Bundesland.
Wo trage ich Mitgliedsbeiträge als Spenden in der Steuererklärung ein?
Mitgliedsbeiträge können nur dann als Spenden in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn der Verein als besonders förderungswürdig anerkannt ist. In diesem Fall tragt Ihr die Beiträge im Anlage Sonderausgaben (bei der Einkommensteuererklärung) unter Spenden und Mitgliedsbeiträge ein.
Wichtig: Wenn der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellt, könnt Ihr den Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Zeile für Spenden an gemeinnützige Organisationen eintragen. Ohne eine solche Bescheinigung wird der Beitrag jedoch nicht anerkannt.

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Hallo, also sehe ich es folgendermaßen richtig: Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen. Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle "Beiträge" als "Spenden" erstellen um die ... Weiterlesen
Hallo,
also sehe ich es folgendermaßen richtig:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen.
Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle „Beiträge“ als „Spenden“ erstellen um die Möglichkeit zu haben Spendenquittungen auszustellen?Gruß
Weniger lesenDanke für die Erläuterungen. Auch bei uns dürfen Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkannt werden. Ich würde gern unsere flexiblen Beiträge (Mindestbeitrag + X) über "Zusatzleistungen" abbilden, das hatte mir Ihr Support empfohlen. Das klappt dann ... Weiterlesen
Danke für die Erläuterungen. Auch bei uns dürfen Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkannt werden. Ich würde gern unsere flexiblen Beiträge (Mindestbeitrag + X) über „Zusatzleistungen“ abbilden, das hatte mir Ihr Support empfohlen. Das klappt dann aber nicht mit Anerkennung als Spende, oder?
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Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.
Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.
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Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ... Weiterlesen
Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ich nicht ausgetreten, deshalb könnte die fortlaufende Zahlung doch als Spende interpretiert werden?!
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Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?
Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?
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Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so ... Weiterlesen
Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so wie ich seit ca. 25 Jahren) keinerlei Einrichtung oder Veranstaltung des Vereins besucht?
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Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden ... Weiterlesen
Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden dann als „normale“ Spende angesehen und zählt der Betrag als Spende Mitgliedsbeitrag? Welche Spendenbescheinigung darf für den Zahlenden ausstellen?
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Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden ... Weiterlesen
Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden Beschlüsse gefasst, wo Mitglieder aufgefordert werden die Kosten zu tragen. Leerstand wird dabei von den Rest der Mitglieder mit getragen. Trotz Gemeinnützigkeit würde eine Firma beauftragt, um eine defekte Wasserleitung zu erneuern. Muss ich die Kosten tragen, obwohl es sich um Vereinseigentum handelt.
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Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen ... Weiterlesen
Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen wollen wir einführen um den Verein und aufrecht erhalten zu können. Auf kurze Zeit wird auch die Kostendeckung ein größerer Posten werden um der Förderung willen.
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Was ist nun zu tun das auch Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigt bescheinigt werden können?
Super diese Seite!!! allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen "Förderverein einer Gemeindebibliothek" nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt ... Weiterlesen
Super diese Seite!!!
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allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen „Förderverein einer Gemeindebibliothek“ nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt die Gemeindebücherei bei de Anschaffung von Büchern, Spielen usw. und organisiert und finanziert u.a. auch Lesungen.
Die Mitglieder des Vereins dürfen sich in der Bücherei zum Beispiel DVDs unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei ausleihen.
Hallo, Ich habe mal eine Frage. Ist es rechtens das wir in unserer garten Parzelle pro Mitglied ( wir sind 4 ) Mitglieder Beitrag zahlen müssen. Wir sollen 60€ pro Parzelle und jedes weitere Mitglied 15€ zahlen. Ich würde mich über eine Antwort ... Weiterlesen
Hallo,
Weniger lesenIch habe mal eine Frage.
Ist es rechtens das wir in unserer garten Parzelle pro Mitglied ( wir sind 4 ) Mitglieder Beitrag zahlen müssen.
Wir sollen 60€ pro Parzelle und jedes weitere Mitglied 15€ zahlen.
Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen.
Danke.
Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Ob die Mitgliedsbeiträge in deinem Fall rechtens sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von der Satzung eures Vereins abhängt. In vielen Vereinen wird der Beitrag pro Parzelle erhoben, und ... Weiterlesen
Hallo,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Ob die Mitgliedsbeiträge in deinem Fall rechtens sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von der Satzung eures Vereins abhängt. In vielen Vereinen wird der Beitrag pro Parzelle erhoben, und zusätzliche Beiträge für weitere Mitglieder können ebenfalls festgelegt sein.
Wir empfehlen dir, einen Blick in die Satzung eures Vereins zu werfen oder dich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben festgelegt sind.
Viele Grüße
Dein WISO MeinVerein Team
Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf der Unterstützung durch unsere Vereinssoftware und wir sind keine Experten in rechtlichen oder steuerlichen Fragen. Wir empfehlen, dich an einen Steuerberater, Anwalt oder einen Vereinsberater zu wenden, um deine Frage genau zu klären.
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