• 18. Juli. 2023
  • hfischer
  • 27

Zuletzt aktualisiert: 28.04.2025

Viele Mitglieder stellen sich irgendwann die Frage, ob sie ihren Mitgliedsbeitrag als Spende von der Steuer absetzen können. Gerade bei höheren Beiträgen wäre es natürlich praktisch, hier steuerlich etwas geltend zu machen. Doch rund um das Thema Mitgliedsbeitrag und Spende gibt es klare Vorgaben, die Ihr kennen solltet. In diesem Blogbeitrag beantworten wir die Frage, wann der Mitgliedsbeitrag als Spende angesehen wird und ob er er steuerlich genutzt werden kann. Ihr erfahrt hier was als Mitgliedsbeitrag gilt, wann es sich um eine Spende handelt und warum das Finanzamt den Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht anerkennt.

Wenn Ihr Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag als Spende habt, freuen wir uns über Eure Kommentare unterhalb des Beitrags. Wir beantworten Eure Fragen so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitgliedsbeiträge sind im Allgemeinen keine Spenden und können daher steuerlich nicht abgesetzt werden, da sie mit einer Gegenleistung – der Mitgliedschaft und den damit verbundenen Rechten – verknüpft sind.
  • Spenden an den Verein sind hingegen Zuwendungen ohne Gegenleistung, weshalb für diese eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
  • Eine Ausnahme bilden Mitgliedsbeiträge für Vereine, die von ihrem Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt sind – hier kann der Beitrag als Spende gelten.
Inhaltsverzeichnis

    Mitgliedsbeiträge

    Was ist ein Mitgliedsbeitrag?

    Der Mitgliedsbeitrag ist eine finanzielle Unterstützung, die Eure Mitglieder zahlen, um den Verein bei der Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele zu fördern. Auch wenn ein Verein theoretisch auf Beiträge verzichten könnte, bedeutet das in der Praxis, dass eine verlässliche Finanzplanung schwierig wird. Ohne diese regelmäßigen Einnahmen fehlt eine klare Grundlage für die Finanzierung der Vereinsaktivitäten. Zusätzlich könnte das Finanzamt aufmerksam werden und prüfen, ob der Verein als gewinnorientiert betrachtet wird. Sollte dies der Fall sein, könnte der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren, was weitreichende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

    Wichtig

    Die Erhebung von Beiträgen muss in der Vereinssatzung verankert werden. Die Details können in einer Beitragsordnung zusammengefasst werden, auf die sich die Satzung bezieht. Das hat den Vorteil, dass bei Änderung der Beitragshöhe nicht jedes Mal die Satzung geändert werden muss.

    Mitgliedsbeiträge können nach verschiedenen Kriterien gestaffelt werden. Beispielsweise nach dem Alter, nach dem Familienstand (Single, Paare, Familien) oder nach dem Vereinsstatus (z. B. aktives, passives oder Ehrenmitglied). Es kann auch geregelt werden, dass Mitglieder neben dem Beitrag pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden leisten müssen – wird die Leistung nicht erbracht, muss pro nicht geleistete Arbeitsstunde ein bestimmter Betrag zusätzlich zum Beitrag gezahlt werden.

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    Spenden

    Was ist eine Spende?

    Für Juristen stellt eine Spende eine Schenkung nach den §§ 516 ff. BGB dar. Euer Verein erhält Spenden von Gönnern, ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erbringen. Im Gegenzug stellt der Verein dem Spender eine Spendenquittung aus, die korrekt als Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird. Nur gemeinnützige Organisationen, wie Euer eingetragener Verein, dürfen Spendenbescheinigungen für Spenden im ideellen Bereich ausstellen. Da das Finanzamt diese Quittungen sehr genau prüft und Euer Verein für die Richtigkeit haftet, empfehlen wir, auch unseren Beitrag zum Thema Spendenbescheinigung zu lesen.

    Es gibt verschiedene Arten von Spenden, die wir hier kurz vorstellen möchten:

    • Geldspenden: Geldspenden sind direkte finanzielle Zuwendungen, die einem Verein oder einer Organisation zur Verfügung gestellt werden.
    • Sachspenden: Sachspenden umfassen materielle Gegenstände wie Geräte, Kleidung oder Lebensmittel, die einem Verein oder einer Organisation überlassen werden.
    • Aufwandsspenden: Aufwandsspenden beziehen sich auf Leistungen, die unentgeltlich erbracht werden, wie z.B. ehrenamtliche Arbeit oder Dienstleistungen.
    • Vergütungsspenden: Vergütungsspenden entstehen, wenn eine Person auf eine erhaltene Vergütung zugunsten eines Vereins oder einer Organisation verzichtet und diese stattdessen als Spende weitergibt.
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    Warum sind Mitgliedsbeiträge keine Spenden?

    Warum Mitgliedsbeiträge meist keine Spende darstellen

    Im vorherigen Kapitel haben wir erklärt, dass eine Spende grundsätzlich niemals an eine Gegenleistung gebunden sein darf. Bei Mitgliedsbeiträgen verhält es sich jedoch anders: Durch die Zahlung des Beitrags erhalten Eure Mitglieder die Zugehörigkeit zu Eurem Verein, was mit bestimmten Rechten verbunden ist. Diese Rechte stellen eine Gegenleistung dar, weshalb Mitgliedsbeiträge in der Regel nicht als Spenden gelten. Aus diesem Grund dürft Ihr für Mitgliedsbeiträge keine Spendenbescheinigung ausstellen.

    Tipp

    Stellt sicher, dass Euren Mitgliedern verständlich gemacht wird, dass Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich verschieden behandelt werden – so sorgt Ihr für Klarheit.

    Eine Ausnahme stellen Verein dar, die als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind. Da die Anerkennung Ländersache ist, solltet Ihr im Zweifelsfall bei Eurem Vereinsamt nachfragen. Macht Euch aber keine zu großen Hoffnungen: Die Anerkennung als besonders förderungswürdiger Verein kommt selten vor.

    Grundsätzlich könnt Ihr Mitgliedsbeiträge, die an „freizeitfördernde“ Vereine gezahlt werden, nicht als Spende anerkennen. Das Finanzamt zählt hierzu unter anderem Vereine zur Förderung

    • des Sports,
    • von kulturellen Betätigungen, z. B. Musik- und Gesangsvereine,
    • der Heimatpflege,
    • der Tier- oder Pflanzenzucht,
    • der Kleingärtnerei,
    • des traditionellen Brauchtums (z. B. Fasching / Karneval),
    • des Amateurfunks,
    • des Modellflugs,
    • des Hundesports oder
    • von Theatervereinen oder Laienspielgruppen.
    Fazit

    Fazit: Mitgliedsbeiträge als Spende möglich?

    Mitgliedsbeiträge sind in fast allen Fällen keine Spende, die Eure Mitglieder steuerlich absetzen könnten. Den Mitgliedern werden im Verein verschiedene Angebote gemacht – dem Beitrag steht also eine Leistung gegenüber. Mit dem Beitritt verpflichtet sich das Mitglied außerdem zur Zahlung eines Beitrags. Eine Spende muss aber freiwillig erfolgen und ihr darf keine Leistung gegenüberstehen. Darum wird ein Mitgliedsbeitrag nicht als Spende anerkannt.

    Eine Ausnahme gilt nur für Vereine, die von dem jeweiligen Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt wurden. Wenn Ihr Euch unsicher seid, fragt bei dem für Euch zuständigen Finanzamt nach. Aber wie gesagt: Die Chancen, dass Mitgliedbeiträge als Spende anerkannt werden, ist äußerst gering.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag als Spende

    Was ist ein Mitgliedsbeitrag?

    Der Mitgliedsbeitrag ist eine regelmäßige Leistung, die sich laut Satzung für alle Mitglieder ergibt. Er kann nach Altersgruppen, als Familienbeitrag usw. unterschiedlich gestaltet werden. Vereine können den Mitgliedsbeitrag auch mit „Pflichtarbeitsstunden“ für den Verein kombinieren.

    Was ist eine Spende?

    Eine Spende ist eine Zuwendung an Euren Verein, für den keine Gegenleistung erbracht wird. Der Spendende kann vom Verein eine Spendenbescheinigung erhalten, mit der er die Spende steuerlich absetzen kann?

    Wann wird ein Mitgliedsbeitrag zur Spende?

    Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.

    Ist ein Mitgliedsbeitrag eine Spende?

    Grundsätzlich sind Mitgliedsbeiträge keine Spende. Deshalb könnt Ihr hier keine Spendenbescheinigung ausstellen. Es gibt zwar einige, wenige Ausnahmen, die aber nur sehr selten zum Tragen kommen.

    Kann man für einen Mitgliedsbeitrag eine Spendenbescheinigung ausstellen?

    Nein – normalerweise gibt es für den Mitgliedsbeitrag keine Spendenbescheinigung.

    Was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Spende und Mitgliedsbeitrag?

    Eine Spende muss freiwillig geleistet werden und darf nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Pflichtleistung, die sich mit dem Beitritt zum Verein ergibt. Außerdem geht das Finanzamt davon aus, dass mit der Mitgliedschaft zumindest Gegenleistungen angeboten werden.

    Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende?

    Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.

    Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar?

    Mitgliedsbeiträge sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie eine Gegenleistung für die Mitgliedschaft darstellen. Eine Ausnahme gilt für Vereine, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind – hier können Beiträge unter bestimmten Bedingungen als Spende abgesetzt werden. Diese Anerkennung ist jedoch selten und variiert je nach Bundesland.

    Wo trage ich Mitgliedsbeiträge als Spenden in der Steuererklärung ein?

    Mitgliedsbeiträge können nur dann als Spenden in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn der Verein als besonders förderungswürdig anerkannt ist. In diesem Fall tragt Ihr die Beiträge im Anlage Sonderausgaben (bei der Einkommensteuererklärung) unter Spenden und Mitgliedsbeiträge ein.

    Wichtig: Wenn der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellt, könnt Ihr den Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Zeile für Spenden an gemeinnützige Organisationen eintragen. Ohne eine solche Bescheinigung wird der Beitrag jedoch nicht anerkannt.

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    27 Kommentare

      • Sven
          
      • 1 08:25 Uhr am 13. Apr.. 2025

      Hallo, Ich habe mal eine Frage. Ist es rechtens das wir in unserer garten Parzelle pro Mitglied ( wir sind 4 ) Mitglieder Beitrag zahlen müssen. Wir sollen 60€ pro Parzelle und jedes weitere Mitglied 15€ zahlen. Ich würde mich über eine Antwort ... Weiterlesen

      Hallo,
      Ich habe mal eine Frage.
      Ist es rechtens das wir in unserer garten Parzelle pro Mitglied ( wir sind 4 ) Mitglieder Beitrag zahlen müssen.
      Wir sollen 60€ pro Parzelle und jedes weitere Mitglied 15€ zahlen.
      Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen.
      Danke.

      Weniger lesen
      Sven 13. April 2025 - 8:25
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Sven
            
        • 09:20 Uhr am 14. Apr.. 2025

        Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Ob die Mitgliedsbeiträge in deinem Fall rechtens sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von der Satzung eures Vereins abhängt. In vielen Vereinen wird der Beitrag pro Parzelle erhoben, und ... Weiterlesen

        Hallo,

        vielen Dank für deinen Kommentar.

        Ob die Mitgliedsbeiträge in deinem Fall rechtens sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von der Satzung eures Vereins abhängt. In vielen Vereinen wird der Beitrag pro Parzelle erhoben, und zusätzliche Beiträge für weitere Mitglieder können ebenfalls festgelegt sein.

        Wir empfehlen dir, einen Blick in die Satzung eures Vereins zu werfen oder dich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben festgelegt sind.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf der Unterstützung durch unsere Vereinssoftware und wir sind keine Experten in rechtlichen oder steuerlichen Fragen. Wir empfehlen, dich an einen Steuerberater, Anwalt oder einen Vereinsberater zu wenden, um deine Frage genau zu klären.

        Weniger lesen
        Lisa 14. April 2025 - 9:20
      • Berta Peters
          
      • 1 08:33 Uhr am 05. Nov.. 2024

      Besten Dank fuer die wertvollen Infos :)

      Besten Dank fuer die wertvollen Infos 🙂

      Weniger lesen
      Berta Peters 5. November 2024 - 8:33
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Berta Peters
            
        • 10:31 Uhr am 20. Nov.. 2024

        Hallo Berta, es freut uns, dass dir unser Beitrag gefällt :-) Solltest du weitere Fragen rund um das Thema haben, melde dich jederzeit gerne! Viele Grüße Dein MeinVerein Team

        Hallo Berta,
        es freut uns, dass dir unser Beitrag gefällt 🙂 Solltest du weitere Fragen rund um das Thema haben, melde dich jederzeit gerne!

        Viele Grüße
        Dein MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 20. November 2024 - 10:31
      • joerg
          
      • 4 11:29 Uhr am 01. Nov.. 2023

      Hallo, also sehe ich es folgendermaßen richtig: Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen. Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle "Beiträge" als "Spenden" erstellen um die ... Weiterlesen

      Hallo,
      also sehe ich es folgendermaßen richtig:
      Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen.
      Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle „Beiträge“ als „Spenden“ erstellen um die Möglichkeit zu haben Spendenquittungen auszustellen?

      Gruß

      Weniger lesen
      joerg 1. November 2023 - 11:29
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf joerg
            
        • 15:08 Uhr am 27. März. 2024

        Hallo Jörg, vielen Dank für Deinen Kommentar. In WISO MeinVerein Web hast Du die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge innerhalb der Beitragsstruktur gleich als Spende auszuweisen. Das funktioniert ganz einfach unter "Einstellungen" > "Beiträge und Spenden". ... Weiterlesen

        Hallo Jörg,
        vielen Dank für Deinen Kommentar. In WISO MeinVerein Web hast Du die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge innerhalb der Beitragsstruktur gleich als Spende auszuweisen. Das funktioniert ganz einfach unter „Einstellungen“ > „Beiträge und Spenden“. Hier legst Du nun einen neuen Mitgliedsbeitrag an und wählst unter „Typ“ Spende aus. Die Spende kannst Du nun – wie die Mitgliedsbeiträge – den Mitgliedern zuweisen und abrechnen.
        Die Einnahmen werden nach der Buchung in WISO MeinVerein Web unter „Spenden“ aufgeführt, sodass Spendenbescheinigungen ganz einfach ausgestellt werden können.

        Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten. 🙂

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 27. März 2024 - 15:08
        • Tilo Vollprecht Antwort auf joerg
            
        • 1 19:17 Uhr am 19. Nov.. 2024

        Danke für die Erläuterungen. Auch bei uns dürfen Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkannt werden. Ich würde gern unsere flexiblen Beiträge (Mindestbeitrag + X) über "Zusatzleistungen" abbilden, das hatte mir Ihr Support empfohlen. Das klappt dann ... Weiterlesen

        Danke für die Erläuterungen. Auch bei uns dürfen Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkannt werden. Ich würde gern unsere flexiblen Beiträge (Mindestbeitrag + X) über „Zusatzleistungen“ abbilden, das hatte mir Ihr Support empfohlen. Das klappt dann aber nicht mit Anerkennung als Spende, oder?

        Weniger lesen
        Tilo Vollprecht 19. November 2024 - 19:17
          • TeamBild MeinVerein Antwort auf Tilo Vollprecht
              
          • 10:28 Uhr am 20. Nov.. 2024

          Hallo Tilo, vielen Dank für deinen Kommentar :-) Die Anerkennung als Spende funktioniert. Dafür kannst du wie folgt vorgehen: 1. Mitgliedsbeitrag als Spende unter Beiträge & Spenden anlegen 2. Zusatzleistung unter Beiträge & Spenden anlegen 3. ... Weiterlesen

          Hallo Tilo,
          vielen Dank für deinen Kommentar 🙂 Die Anerkennung als Spende funktioniert. Dafür kannst du wie folgt vorgehen:
          1. Mitgliedsbeitrag als Spende unter Beiträge & Spenden anlegen
          2. Zusatzleistung unter Beiträge & Spenden anlegen
          3. Spende + Zusatzleistung im Mitgliederprofil hinterlegen
          4. abrechnen und bescheinigen

          Dieser Ablauf funktioniert jedoch nur, wenn du den Mitgliedsbeitrag/Mindesbeitrag auch als Spende anlegst. Einen „normalen“ Mitgliedsbeitrag + Zusatzleistung kannst du nicht als Spende abbilden. 🙂

          Bei weiteren Fragen melde dich gern!

          Viele Grüße
          Dein MeinVerein Team

          Weniger lesen
          cmeckel 20. November 2024 - 10:28
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf joerg
            
        • 12:32 Uhr am 21. Nov.. 2024

        Hallo Tilo, vielen Dank für deinen Kommentar :-) Die Anerkennung als Spende funktioniert. Dafür kannst du wie folgt vorgehen: 1. Mitgliedsbeitrag als Spende unter Beiträge & Spenden anlegen 2. Zusatzleistung unter Beiträge & Spenden anlegen 3. ... Weiterlesen

        Hallo Tilo,
        vielen Dank für deinen Kommentar 🙂 Die Anerkennung als Spende funktioniert. Dafür kannst du wie folgt vorgehen:
        1. Mitgliedsbeitrag als Spende unter Beiträge & Spenden anlegen
        2. Zusatzleistung unter Beiträge & Spenden anlegen
        3. Spende + Zusatzleistung im Mitgliederprofil hinterlegen
        4. abrechnen und bescheinigen

        Dieser Ablauf funktioniert jedoch nur, wenn du den Mitgliedsbeitrag/Mindesbeitrag auch als Spende anlegst. Einen „normalen“ Mitgliedsbeitrag + Zusatzleistung kannst du nicht als Spende abbilden. 🙂

        Bei weiteren Fragen melde dich gern!

        Viele Grüße
        Dein MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 21. November 2024 - 12:32
      • Herbert Schönewald
          
      • 1 10:04 Uhr am 31. Juli. 2021

      Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.

      Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.

      Weniger lesen
      Herbert Schönewald 31. Juli 2021 - 10:04
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Herbert Schönewald
            
        • 14:55 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo Herbert, grundsätzlich bestimmt die Satzung, wofür gemeinnützige Mittel verwendet werden dürfen. Bei größeren Ereignissen erlassen die Finanzbehörden Sondergenehmigungen (z. B. Spenden zur Unterstützung der Ukraine – Schreiben des Bundesfinanzministeriums ... Weiterlesen

        Hallo Herbert,
        grundsätzlich bestimmt die Satzung, wofür gemeinnützige Mittel verwendet werden dürfen. Bei größeren Ereignissen erlassen die Finanzbehörden Sondergenehmigungen (z. B. Spenden zur Unterstützung der Ukraine – Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.03.2022 – Regelung verlängert bis 31.12.2023). Da hier teilweise die Länder entschei-den, können wir nur allgemein auf Sonderreglungen verweisen, die nach ihrem Ablauf teilweise verlängert wurden. Ein Beispiel hierfür ist das Schreiben des Landesfinanzministeriums Rheinland-Pfalz vom 16.07.2021 (Vereinsinfos auf Seite 2 im Abschnitt 2 – Zum Thema „Spendensammlung“ Abschnitt 2.1 auf Seite 3).

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:55
      • GEn
          
      • 1 21:54 Uhr am 07. Mai. 2021

      Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ... Weiterlesen

      Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ich nicht ausgetreten, deshalb könnte die fortlaufende Zahlung doch als Spende interpretiert werden?!

      Weniger lesen
      GEn 7. Mai 2021 - 21:54
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf GEn
            
        • 14:51 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo GEn, eine Klärung dieser speziellen Frage dürfen wir leider nicht vornehmen. Uns ist zwar ein Urteil bekannt, dass die Beitragszahlung bei einem Fitness-Studio während der Pandemiezeit eingestellt werden durfte (Urteil des Amtsgerichts Hamburg ... Weiterlesen

        Hallo GEn,
        eine Klärung dieser speziellen Frage dürfen wir leider nicht vornehmen. Uns ist zwar ein Urteil bekannt, dass die Beitragszahlung bei einem Fitness-Studio während der Pandemiezeit eingestellt werden durfte (Urteil des Amtsgerichts Hamburg Mitte vom 11.06.2021 – Aktenzeichen 9 C 95/21). Ob dieses Urteil analog auf Vereine anwendbar ist und sich daraus ergibt, dass die Beiträge dann zur Spende werden, darf aber nur von Juristen oder vom Finanzamt geklärt werden.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:51
      • Tanja Petersen
          
      • 1 11:34 Uhr am 03. Okt.. 2020

      Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?

      Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?

      Weniger lesen
      Tanja Petersen 3. Oktober 2020 - 11:34
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Tanja Petersen
            
        • 14:49 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo Tanja, das ist eine individuelle juristische Frage, die wir leider nicht beantworten dürfen. Wende Dich mit der Frage am besten an einen Fachanwalt. Es dürfte hier auch drauf ankommen, welchen Vertrag Ihr mit dem Sponsor geschlossen habt. Viele ... Weiterlesen

        Hallo Tanja,
        das ist eine individuelle juristische Frage, die wir leider nicht beantworten dürfen. Wende Dich mit der Frage am besten an einen Fachanwalt. Es dürfte hier auch drauf ankommen, welchen Vertrag Ihr mit dem Sponsor geschlossen habt.

        Viele Grüße
        Dein MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:49
      • H.Sommer
          
      • 1 15:03 Uhr am 10. Jan.. 2020

      Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so ... Weiterlesen

      Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so wie ich seit ca. 25 Jahren) keinerlei Einrichtung oder Veranstaltung des Vereins besucht?

      Weniger lesen
      H.Sommer 10. Januar 2020 - 15:03
        • cgohlke Antwort auf H.Sommer
            
        • 08:53 Uhr am 13. Jan.. 2020

        Guten Tag Herr Sommer, solche Fragen können (und dürfen) wir Ihnen leider nicht beantworten. Wir empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Steuerberater zu wenden.

        Guten Tag Herr Sommer,

        solche Fragen können (und dürfen) wir Ihnen leider nicht beantworten. Wir empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Steuerberater zu wenden.

        Weniger lesen
        cgohlke 13. Januar 2020 - 8:53
      • Manuela Betz
          
      • 1 14:57 Uhr am 21. Feb.. 2019

      Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden ... Weiterlesen

      Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden dann als „normale“ Spende angesehen und zählt der Betrag als Spende Mitgliedsbeitrag? Welche Spendenbescheinigung darf für den Zahlenden ausstellen?

      Weniger lesen
      Manuela Betz 21. Februar 2019 - 14:57
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Manuela Betz
            
        • 14:46 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo Manuela, wenn Euer Verein berechtigt ist, für Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen auszustellen, könnt Ihr hier eine Bescheinigung auf das Mitglied, für das der Beitrag gezahlt wurde, ausstellen nicht aber für den eigentlich Zahlenden. ... Weiterlesen

        Hallo Manuela,
        wenn Euer Verein berechtigt ist, für Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen auszustellen, könnt Ihr hier eine Bescheinigung auf das Mitglied, für das der Beitrag gezahlt wurde, ausstellen nicht aber für den eigentlich Zahlenden.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:46
      • Oswald, Hans Peter
          
      • 2 14:37 Uhr am 07. Dez.. 2018

      Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden ... Weiterlesen

      Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden Beschlüsse gefasst, wo Mitglieder aufgefordert werden die Kosten zu tragen. Leerstand wird dabei von den Rest der Mitglieder mit getragen. Trotz Gemeinnützigkeit würde eine Firma beauftragt, um eine defekte Wasserleitung zu erneuern. Muss ich die Kosten tragen, obwohl es sich um Vereinseigentum handelt.

      Weniger lesen
      Oswald, Hans Peter 7. Dezember 2018 - 14:37
        • cgohlke Antwort auf Oswald, Hans Peter
            
        • 11:42 Uhr am 13. Dez.. 2018

        Hallo Herr Oswald, wir als Vereins-Blogger sind leider keine Juristen und können ihnen leider keine kompetente Antwort auf ihre Frage liefern. Mir ist aus meinem persönlichen Umfeld kein Fall bekannt, in dem Vereinsmitglieder "gezwungen" werden konnten, ... Weiterlesen

        Hallo Herr Oswald,
        wir als Vereins-Blogger sind leider keine Juristen und können ihnen leider keine kompetente Antwort auf ihre Frage liefern. Mir ist aus meinem persönlichen Umfeld kein Fall bekannt, in dem Vereinsmitglieder „gezwungen“ werden konnten, Vereinskosten zu übernehmen. Ich kenne aber ihre Vereinssatzung auch nicht. Ich empfehle ihnen, sich für ihre Fragestellung an einen Juristen zu wenden. Ihre örtliche Magistratsbehörde bzw. das Rathaus haben auch oft eine Anlaufstelle, bei der Vereinsbezogene Fragen geklärt werden können.

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        cgohlke 13. Dezember 2018 - 11:42
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Oswald, Hans Peter
            
        • 14:44 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo Herr Oswald, wenn von Ihrem Verein Aufträge vergeben werden, darf dies grundsätzlich nur durch die in der Satzung berechtige Personen (fast immer: Vorstand) erfolgen, wobei diese Personen die Aufgabe auch delegieren können. Da es sich hier um ... Weiterlesen

        Hallo Herr Oswald,
        wenn von Ihrem Verein Aufträge vergeben werden, darf dies grundsätzlich nur durch die in der Satzung berechtige Personen (fast immer: Vorstand) erfolgen, wobei diese Personen die Aufgabe auch delegieren können. Da es sich hier um einen sehr speziellen Fall zu handeln scheint und wir keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, sollten Sie die Frage mit einem Juristen besprechen.

        Viele Grüße
        Ihr WISO MeinVerein Team

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        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:44
      • Andi
          
      • 1 23:29 Uhr am 16. Nov.. 2018

      Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen ... Weiterlesen

      Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen wollen wir einführen um den Verein und aufrecht erhalten zu können. Auf kurze Zeit wird auch die Kostendeckung ein größerer Posten werden um der Förderung willen.
      Was ist nun zu tun das auch Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigt bescheinigt werden können?

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      Andi 16. November 2018 - 23:29
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Andi
            
        • 14:42 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo Andi, auch hier müssen wir ans Finanzamt verweisen. Hintergrund ist, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Auslegungsbestimmungen haben. Viele Grüße Dein WISO MeinVerein Team

        Hallo Andi,
        auch hier müssen wir ans Finanzamt verweisen. Hintergrund ist, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Auslegungsbestimmungen haben.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

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        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:42
      • BIne70
          
      • 2 22:36 Uhr am 11. Okt.. 2018

      Super diese Seite!!! allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen "Förderverein einer Gemeindebibliothek" nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt ... Weiterlesen

      Super diese Seite!!!
      allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen „Förderverein einer Gemeindebibliothek“ nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt die Gemeindebücherei bei de Anschaffung von Büchern, Spielen usw. und organisiert und finanziert u.a. auch Lesungen.
      Die Mitglieder des Vereins dürfen sich in der Bücherei zum Beispiel DVDs unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei ausleihen.

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      BIne70 11. Oktober 2018 - 22:36
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf BIne70
            
        • 14:39 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo Blne70, um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, wendest Du Dich am besten an das für Euren Verein zuständige Finanzamt. Frag dort nach, ob Eure Vereinszwecke als „besonders Förderungswürdig im Sinne des § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetz” ... Weiterlesen

        Hallo Blne70,
        um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, wendest Du Dich am besten an das für Euren Verein zuständige Finanzamt. Frag dort nach, ob Eure Vereinszwecke als „besonders Förderungswürdig im Sinne des § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetz” anerkannt sind und deshalb Mitgliedsbeiträge als Spende angesehen werden.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

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        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:39
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf BIne70
            
        • 14:40 Uhr am 18. Juli. 2023

        Hallo BIne70, Um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, wendest Du Dich am besten an das für Euren Verein zuständige Finanzamt. Frag dort nach, ob Eure Vereinszwecke als „besonders Förderungswürdig im Sinne des § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetz” ... Weiterlesen

        Hallo BIne70,
        Um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, wendest Du Dich am besten an das für Euren Verein zuständige Finanzamt. Frag dort nach, ob Eure Vereinszwecke als „besonders Förderungswürdig im Sinne des § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetz” anerkannt sind und deshalb Mitgliedsbeiträge als Spende angesehen werden.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

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        cmeckel 18. Juli 2023 - 14:40

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