Mitgliedsbeitrag als Spende: Dann sind Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar
Zuletzt aktualisiert: 12.11.2024
Mitgliedsbeiträge sind ein äußerst sensibles Thema. Sie stellen für die Mitglieder eine sofort nachvollziehbare Belastung dar – und wer gibt schon gerne Geld aus? Zumindest möchte man dann auf der anderen Seite etwas sparen. Darum ist es verständlich, dass Eure Mitglieder fragen, ob sie die Mitgliedsbeiträge als Spende von der Steuer absetzen können. In diesem Beitrag beantworten wir die Frage, wann der Mitgliedsbeitrag als Spende angesehen wird und ob er er steuerlich genutzt werden kann. Ihr erfahrt hier was als Mitgliedsbeitrag gilt, wann es sich um eine Spende handelt und warum das Finanzamt den Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht anerkennt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mitgliedsbeiträge sind im Allgemeinen keine Spenden und können daher steuerlich nicht abgesetzt werden, da sie mit einer Gegenleistung – der Mitgliedschaft und den damit verbundenen Rechten – verknüpft sind.
- Spenden an den Verein sind hingegen Zuwendungen ohne Gegenleistung, weshalb für diese eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Eine Ausnahme bilden Mitgliedsbeiträge für Vereine, die von ihrem Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt sind – hier kann der Beitrag als Spende gelten.
Was ist ein Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Obolus, den die Mitglieder Eures Vereins zahlen, um damit den Verein bei der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele zu unterstützen. Grundsätzlich kann ein Verein auch auf Beiträge verzichten. Allerdings gibt es dann so gut wie keine verlässliche Einnahmequelle, mit der Ihr kalkulieren könnt. Außerdem wird das Finanzamt hellhörig und könnte prüfen, ob Euer Verein nicht als gewinnorientiert eingestuft werden muss – und dadurch die Gemeinnützigkeit verliert.
Die Erhebung von Beiträgen muss in der Satzung verankert werden. Die Details können in einer Beitragsordnung zusammengefasst werden, auf die sich die Satzung bezieht. Das hat den Vorteil, dass bei Änderung der Beitragshöhe nicht jedes Mal die Satzung geändert werden muss.
Mitgliedsbeiträge können nach verschiedenen Kriterien gestaffelt werden. Beispielsweise nach dem Alter, nach dem Familienstand (Single, Paare, Familien) oder nach dem Vereinsstatus (z. B. aktives, passives oder Ehrenmitglied). Es kann auch geregelt werden, dass Mitglieder neben dem Beitrag pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden leisten müssen – wird die Leistung nicht erbracht, muss pro nicht geleistete Arbeitsstunde ein bestimmter Betrag zusätzlich zum Beitrag gezahlt werden.
Mit unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web ist es ganz einfach, unterschiedliche Mitgliedsbeiträge automatisiert und ohne großen Aufwand abzurechnen. Weist Euren Mitgliedern unter 18 Jahren beispielsweise automatisch einen vergünstigten Tarif zu oder zieht neben den Mitgliedsbeiträgen Zusatzbeiträge für nicht geleistete Arbeitsstunden ein. Testet WISO MeinVerein Web jetzt 14 Tage kostenlos und unverbindlich und überzeugt Euch selbst!
Was ist eine Spende?
Für Juristen ist die Spende eine Schenkung nach §§ 516 ff. BGB. Spenden erhält Euer Verein von Gönnern, ohne dass der Verein dafür eine Gegenleistung erbringt. Der Spender erhält vom gemeinnützigen Verein eine Spendenquittung, die korrekt als Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird. Spendenbescheinigungen dürfen nur gemeinnützige Organisationen (wie Euer eingetragener Verein) für Spenden in den ideellen Bereich ausgestellt werden. Weil das Finanzamt die Spendenbescheinigungen gerne sehr genau prüft und Euer Verein für die Richtigkeit haftet, solltet Ihr dazu auch unseren Beitrag zum Thema Spendenbescheinigung lesen.
- Geldspenden
- Sachspenden
- Aufwandsspenden
- Vergütungsspenden
Spenden sammeln und abrechnen so leicht wie nie
Mit WISO MeinVerein Web könnt Ihr ganz einfach und automatisiert Spenden sammeln, abrechnen und Spendenbescheinigungen ausstellen. Testet jetzt unsere Vereinsverwaltung 14 Tage kostenlos und unverbindlich und überzeugt Euch selbst!
Warum Mitgliedsbeiträge meist keine Spende darstellen
Wir haben im vorigen Kapitel erklärt, dass eine Spende nie an eine Gegenleistung gebunden sein darf. Nun ist es bei Mitgliedsbeiträgen ja so, dass Eure Mitglieder dadurch die Zugehörigkeit zu Eurem Verein erhalten. Dies ist mit einer Reihe von Rechten verbunden, die eine Gegenleistung darstellen. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Spende in der Regel nicht zulässig. Ihr dürft dann keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Eine Ausnahme stellen Verein dar, die als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind. Da die Anerkennung Ländersache ist, solltet Ihr im Zweifelsfall bei Eurem Vereinsamt nachfragen. Macht Euch aber keine zu großen Hoffnungen: Die Anerkennung als besonders förderungswürdiger Verein kommt selten vor.
Grundsätzlich könnt Ihr Mitgliedsbeiträge, die an „freizeitfördernde“ Vereine gezahlt werden, nicht als Spende anerkennen. Das Finanzamt zählt hierzu unter anderem Vereine zur Förderung
- des Sports,
- von kulturellen Betätigungen, z. B. Musik- und Gesangsvereine,
- der Heimatpflege,
- der Tier- oder Pflanzenzucht,
- der Kleingärtnerei,
- des traditionellen Brauchtums (z. B. Fasching / Karneval),
- des Amateurfunks,
- des Modellflugs,
- des Hundesports oder
- von Theatervereinen oder Laienspielgruppen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag als Spende
Was ist ein Mitgliedsbeitrag?
Was ist eine Spende?
Eine Spende ist eine Zuwendung an Euren Verein, für den keine Gegenleistung erbracht wird. Der Spendende kann vom Verein eine Spendenbescheinigung erhalten, mit der er die Spende steuerlich absetzen kann?
Wann wird ein Mitgliedsbeitrag zur Spende?
Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.
Ist ein Mitgliedsbeitrag eine Spende?
Grundsätzlich sind Mitgliedsbeiträge keine Spende. Deshalb könnt Ihr hier keine Spendenbescheinigung ausstellen. Es gibt zwar einige, wenige Ausnahmen, die aber nur sehr selten zum Tragen kommen.
Kann man für einen Mitgliedsbeitrag eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Nein – normalerweise gibt es für den Mitgliedsbeitrag keine Spendenbescheinigung.
Was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Spende und Mitgliedsbeitrag?
Eine Spende muss freiwillig geleistet werden und darf nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Pflichtleistung, die sich mit dem Beitritt zum Verein ergibt. Außerdem geht das Finanzamt davon aus, dass mit der Mitgliedschaft zumindest Gegenleistungen angeboten werden.
Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende?
Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.
Fazit: Mitgliedsbeiträge als Spende möglich?
Mitgliedsbeiträge sind in fast allen Fällen keine Spende, die Eure Mitglieder steuerlich absetzen könnten. Den Mitgliedern werden im Verein verschiedene Angebote gemacht – dem Beitrag steht also eine Leistung gegenüber. Mit dem Beitritt verpflichtet sich das Mitglied außerdem zur Zahlung eines Beitrags. Eine Spende muss aber freiwillig erfolgen und ihr darf keine Leistung gegenüberstehen. Darum wird ein Mitgliedsbeitrag nicht als Spende anerkannt. Eine Ausnahme gilt nur für Vereine, die von dem jeweiligen Bundesland als besonders förderungswürdig anerkannt wurden. Wenn Ihr Euch unsicher seid, fragt bei dem für Euch zuständigen Finanzamt nach. Aber wie gesagt: Die Chancen, dass Mitgliedbeiträge als Spende anerkannt werden, ist äußerst gering.
Ihr habt noch offene Frage? Dann hinterlasst uns gerne einen Kommentar, wir beantworten Eure Fragen so schnell wie möglich ❤️
WISO MeinVerein Web kostenlos testen
Ihr möchtet Eure Mitgliedsbeiträge ganz bequem und einfach abrechnen? Dann testet unsere Vereinssoftware WISO MeinVerein Web jetzt 14 Tage kostenlos und überzeugt Euch selbst von allen Funktionen, die Eure Vereinsverwaltung erleichtern werden!
War der Beitrag hilfreich für Dich?
Vielen Dank für Deine Stimme!
Wenn Du magst, hinterlasse uns gerne noch einen Kommentar.
25 Kommentare
-
Hallo, also sehe ich es folgendermaßen richtig: Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen. Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle "Beiträge" als "Spenden" erstellen um die ... Weiterlesen
Hallo,
also sehe ich es folgendermaßen richtig:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und dürfen lt. Freistellungsbescheid Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkennen.
Muss ich nun also in WISO MeinVerein alle „Beiträge“ als „Spenden“ erstellen um die Möglichkeit zu haben Spendenquittungen auszustellen?Gruß
Weniger lesen -
Danke für die Erläuterungen. Auch bei uns dürfen Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkannt werden. Ich würde gern unsere flexiblen Beiträge (Mindestbeitrag + X) über "Zusatzleistungen" abbilden, das hatte mir Ihr Support empfohlen. Das klappt dann ... Weiterlesen
Danke für die Erläuterungen. Auch bei uns dürfen Mitgliedsbeiträge als Spenden anerkannt werden. Ich würde gern unsere flexiblen Beiträge (Mindestbeitrag + X) über „Zusatzleistungen“ abbilden, das hatte mir Ihr Support empfohlen. Das klappt dann aber nicht mit Anerkennung als Spende, oder?
Weniger lesen
-
Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.
Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.
Weniger lesen
-
Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ... Weiterlesen
Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ich nicht ausgetreten, deshalb könnte die fortlaufende Zahlung doch als Spende interpretiert werden?!
Weniger lesen
-
Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?
Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?
Weniger lesen
-
Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so ... Weiterlesen
Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so wie ich seit ca. 25 Jahren) keinerlei Einrichtung oder Veranstaltung des Vereins besucht?
Weniger lesen
-
Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden ... Weiterlesen
Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden dann als „normale“ Spende angesehen und zählt der Betrag als Spende Mitgliedsbeitrag? Welche Spendenbescheinigung darf für den Zahlenden ausstellen?
Weniger lesen
-
Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden ... Weiterlesen
Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden Beschlüsse gefasst, wo Mitglieder aufgefordert werden die Kosten zu tragen. Leerstand wird dabei von den Rest der Mitglieder mit getragen. Trotz Gemeinnützigkeit würde eine Firma beauftragt, um eine defekte Wasserleitung zu erneuern. Muss ich die Kosten tragen, obwohl es sich um Vereinseigentum handelt.
Weniger lesen
-
Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen ... Weiterlesen
Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen wollen wir einführen um den Verein und aufrecht erhalten zu können. Auf kurze Zeit wird auch die Kostendeckung ein größerer Posten werden um der Förderung willen.
Weniger lesen
Was ist nun zu tun das auch Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigt bescheinigt werden können?
-
Super diese Seite!!! allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen "Förderverein einer Gemeindebibliothek" nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt ... Weiterlesen
Super diese Seite!!!
Weniger lesen
allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen „Förderverein einer Gemeindebibliothek“ nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt die Gemeindebücherei bei de Anschaffung von Büchern, Spielen usw. und organisiert und finanziert u.a. auch Lesungen.
Die Mitglieder des Vereins dürfen sich in der Bücherei zum Beispiel DVDs unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei ausleihen.
Besten Dank fuer die wertvollen Infos :)
Besten Dank fuer die wertvollen Infos 🙂
Weniger lesenHallo Berta, es freut uns, dass dir unser Beitrag gefällt :-) Solltest du weitere Fragen rund um das Thema haben, melde dich jederzeit gerne! Viele Grüße Dein MeinVerein Team
Hallo Berta,
es freut uns, dass dir unser Beitrag gefällt 🙂 Solltest du weitere Fragen rund um das Thema haben, melde dich jederzeit gerne!
Viele Grüße
Weniger lesenDein MeinVerein Team