• 06. Oktober. 2023
  • hfischer
  • 8

Zuletzt aktualisiert: 28.04.2025

Habt Ihr schon einmal darüber nachgedacht, welche Bedeutung passive Mitglieder für Euren Verein haben? In vielen Vereinen unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle Mitglieder eines Vereins grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten haben – sie gelten als „Vollmitglieder“. Diese Vollmitgliedschaft umfasst alle Mitglieder, unabhängig davon, ob sie sich aktiv in das Vereinsleben einbringen oder nicht. Passive Mitglieder zahlen ihren Beitrag, engagieren sich aber nicht aktiv. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Viele möchten den Verein finanziell unterstützen, ohne sich stärker einzubringen, während andere aufgrund von Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen von aktiv auf passiv wechseln. Doch was genau bedeutet das für die Rechte und Pflichten passiver Mitglieder? Und warum sind sie für den Verein so wichtig? Diese Fragen wollen wir in diesem Blogbeitrag näher erläutern.

Wenn Ihr Fragen zum Thema „Passive Mitglieder“ habt, freuen wir uns über Eure Kommentare unterhalb des Beitrags. Wir beantworten Eure Fragen so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Passive Mitglieder zahlen regelmäßig Beiträge, nehmen jedoch nicht aktiv am Vereinsleben teil und sind für den Verein eine verlässliche Einnahmequelle.
  • In der Satzung können Rechte von passiven Mitgliedern, wie das Stimmrecht oder die Teilnahme am Vorstand, eingeschränkt werden.
  • Der Wechsel von aktiv zu passiv ist möglich, muss jedoch in der Satzung geregelt sein, um den Übergang zu erleichtern und klare Regeln zu definieren.
  • Die passive Mitgliedschaft bietet die Möglichkeit, langjährige Mitglieder oder bekannte Persönlichkeiten im Verein zu behalten, die den Verein unterstützen möchten, ohne aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
Inhaltsverzeichnis

    Definition

    Was ist eine passive Mitgliedschaft?

    Es gibt keine gesetzliche Regelung, die genau festlegt, was ein passives Vereinsmitglied ist. Wenn in Eurer Vereinssatzung von passiven Mitgliedschaften die Rede ist, bedeutet das zunächst einmal nicht viel. Solange keine Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern getroffen wird, haben passive Mitglieder grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die aktiven. Wenn Ihr jedoch die Rechte der passiven Mitglieder einschränken möchtet, muss das klar in der Satzung festgelegt werden.

    Tipp

    Egal, ob aktive oder passive Mitglieder – mit WISO MeinVerein Web behaltet Ihr stets den Überblick und verwaltet alle wichtigen Informationen schnell und datenschutzkonform.

    Wenn sich aus der Satzung keine Unterschiede bei den Rechten oder Pflichten der Mitglieder ergeben, ist es ratsam, keine strikte Trennung vorzunehmen. Stattdessen könntet Ihr eine einfache Regel einführen, die es den Mitgliedern ermöglicht, von aktiv auf passiv zu wechseln. Fehlt eine solche Regelung, müsste ein aktives Mitglied seine Mitgliedschaft kündigen und dann als passives Mitglied wieder in den Verein eintreten.

    Vorteile für den Verein

    Warum sind passive Mitglieder für den Verein wichtig?

    Passive Mitgliedschaften stellen für Euren Verein eine zuverlässige Einnahmequelle dar, auf die Ihr wahrscheinlich gar nicht verzichten könnt. Denn sie zahlen, wie Eure aktiven Mitglieder auch, regelmäßig Mitgliedsbeiträge. Und je mehr Mitglieder ein Verein hat, desto mehr Beiträge erhält er. Jeder einzelne Mitgliedsbeitrag sichert Eurem Verein ein Stückchen finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit. Nur mit Hilfe der Mitgliedsbeiträge kann der Verein sicherstellen, dass das Vereinsziel verfolgt werden kann. Ihr solltet daher sorgfältig in der Mitgliederverwaltung sein und Eure Mitgliedsbeiträge regelmäßig einziehen. Was Ihr tun könnt, um das Verjähren von Mitgliedsbeiträgen zu verhindern, haben wir Euch in einem separaten Beitrag erklärt.

    MeinVerein Blogbeitrag Kombibox Bild
    Tipp

    WISO MeinVerein Web kostenlos testen

    Mit unserer praktischen Online-Lösung behaltet Ihr alle anstehenden Mitgliedsbeiträge im Blick und erledigt Abrechnungen automatisch und unkompliziert.

    In der Regel nehmen passive Vereinsmitglieder nicht aktiv am Vereinsleben teil – so ist es zumindest in den Satzungen vieler Vereine festgelegt. Daraus folgt, dass passive Mitglieder keine zusätzlichen Kosten für den Verein verursachen. Ihr Beitrag stellt somit einen echten Gewinn dar, sowohl für den Verein als auch für die aktiven Mitglieder, die zwar ebenfalls Beiträge zahlen, aber dafür die Möglichkeit haben, sich aktiv im Vereinsgeschehen zu engagieren.

    Wie die passive Mitgliedschaft den Verein stärkt und wertvolle Beziehungen fördert

    Die passive Mitgliedschaft bietet langjährigen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen können, die Möglichkeit, weiterhin Teil des Vereins zu bleiben. Sie ermöglicht es auch, wichtige Persönlichkeiten an den Verein zu binden. Wäre es nicht vorteilhaft, wenn der Verein durch die passive Mitgliedschaft von lokalen Berühmtheiten an Ansehen gewinnt? Auch Geschäftsleute, die aufgrund ihrer Zeitpläne nicht aktiv mitwirken können, können den Verein bereichern. Sie können als Fürsprecher auftreten, wertvolle Kontakte knüpfen, Sponsoring-Möglichkeiten schaffen oder sogar selbst zum Sponsor werden. Wie Ihr seht, gibt es viele gute Gründe, warum passive Mitglieder für Euren Verein von großer Bedeutung sind.

    Rechte & Pflichten

    Welche Rechte haben passive Mitglieder?

    Grundsätzlich haben Passivmitglieder im Verein die gleichen Rechte, wie aktive Mitglieder. Sollen die Rechte eingeschränkt werden, muss dies aus der Satzung eindeutig hervorgehen. Folgende Einschränkungen können beispielsweise für passive Mitglieder gelten.

    • Per Satzung kann den passiven Mitgliedern das Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung verweigert werden. Die Teilnahme kann allerdings nicht verwehrt werden. Dabei solltet Ihr bedenken, dass sich ehemalige aktive Mitglieder durch den Entzug des Stimmrechts möglicherweise benachteiligt fühlen und den Verein enttäuscht oder verärgert verlassen könnten.
    • Für passive Mitglieder kann auch ein eigener, beispielsweises erhöhter Beitragssatz festgelegt werden. Es gibt Vereine, die – quasi als Ausgleich für die Arbeitsleistung der aktiven Mitglieder – für passive Mitglieder einen höheren Beitragssatz festlegen. Auch das kann sich jedoch negativ auf den Bestand und die Neugewinnung von passiven Mitgliedern auswirken. Als Alternative bietet sich an, dass in der Satzung neben dem Beitrag auch ein Arbeitseinsatz festgelegt wird. Wer den Einsatz nicht erbringt, muss hierfür einen bestimmten Betrag pro nicht geleistete Arbeitsstunde bezahlen.
    • Häufig wird auch in der Satzung des Vereins bestimmt, dass passive Mitglieder nicht in den Vorstand gewählt werden können. Ob man diese Regelung für alle Vorstandspositionen festlegt oder lediglich auf den geschäftsführenden Vorstand begrenzt, bleibt Euch überlassen.

    Die Ausnahmeregelungen müssen in der Satzung eindeutig festgelegt werden. Damit Eure Satzung auch in diesem Punkt überschaubar bleibt, solltet Ihr überlegen, ob es für Euren Verein Sinn ergibt, zwischen aktiven und passiven Mitgliedern zu unterscheiden.

    Passive Mitglieder gewinnen

    Wie gewinnt man passive Mitgliedschaften?

    Wir haben bereits ausführlich dargelegt, wie wertvoll passive Mitglieder für Euren Verein sind. Deshalb ist es umso wichtiger, sie aktiv für den Verein zu gewinnen. Hierzu gibt es eine Reihe von Argumenten, mit denen man neue zahlende Mitglieder gewinnen kann:

    • Die Ziele Eures Vereins: Insbesondere die gemeinnützigen Ziele haben ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Das kann für so manchen schon ein Grund sein, passives Mitglied zu werden.
    • Der Ruf Eures Vereins: In vielen kleineren Orten gehört es oft „zum guten Ton“, Mitglied im örtlichen Verein zu sein. Besonders Geschäftsleute streben hier gerne eine passive Mitgliedschaft an. Je höher das Ansehen des Vereins, desto attraktiver wird er für sie. Durch ihre Mitgliedschaft können sie sich zudem als Unterstützer des Vereins zeigen und ihr Engagement nach außen tragen. 
    • Keine Verpflichtung: Da Euer Verein den Beitragseinzug übernimmt, muss sich ein passives Mitglied um nichts mehr kümmern – kann aber jederzeit belegen, dass es den Verein fördert.
    • Persönliche Beziehung: Eltern, deren Kinder in der Jugendabteilung Eures Vereins sind, sind oft auch zu einer passiven Mitgliedschaft bereit. Wenn Ihr über eine gut funktionierende Kinder- und Jugendarbeit verfügt, kann man die Eltern und häufig auch die Großeltern als passive Mitglieder gewinnen. Sie wollen mit ihren Beiträgen speziell Eure Arbeit mit dem Nachwuchs unterstützen. 

    Wie Ihr grundsätzlich neue Mitglieder für Euren Verein gewinnt erklären wir Euch in unserem Blogbeitrag zum Thema Mitgliedergewinnung.

    MeinVerein Blogbeitrag Kombibox Bild
    Tipp

    WISO MeinVerein Web kostenlos testen

    Mit WISO MeinVerein Web wird die Mitgliedergewinnung ganz einfach: Der digitale Mitgliedsantrag erspart Euch unnötigen Papierkram, Anfragen lassen sich schnell prüfen, und neue Mitglieder werden automatisch angelegt.

    Wechsel

    Kann man als aktives Mitglied zum passiven Mitglied wechseln?

    Natürlich kann jedes aktive Mitglied auch zur passiven Mitgliedschaft im Verein wechseln. Wenn Ihr zwischen aktiven und passiven Mitgliedern unterscheiden wollt, müsst Ihr zunächst in der Satzung genau festlegen, was unter einer passiven Mitgliedschaft zu verstehen ist. In der Satzung kann es beispielsweise heißen:

    „Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern, Ehrenmitgliedern. Ein Passives Mitglied unterstützt den Verein durch seine Beitragszahlungen. Das passive Mitglied ist nicht verpflichtet sich am aktiven Vereinsleben zu beteiligen. Es kann sich jedoch jederzeit daran beteiligen. Passive Mitglieder zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag als aktive Mitglieder. Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung den Status wechseln und zum aktiven Mitglied werden.“

    Info

    Wenn Ihr eine passive Mitgliedschaft in Eurer Satzung berücksichtigt, stellt sicher, dass der Übergang von aktiv zu passiv reibungslos und ohne bürokratischen Aufwand erfolgen kann.

    Außerdem müssen in der Satzung die Einschränkungen und Abweichungen bei Rechten und Pflichten aufgeführt werden. Es kann dort etwa heißen:

    „Passive Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Passive Mitglieder zahlen neben dem Beitrag für aktive Mitglieder einen Zuschlag von 10 %, aufgerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag. Passive Mitglieder können nicht Mitglied des geschäftsführenden (und/oder) erweiterten Vorstands werden.“

    Wenn aktive und passive Vereinsmitglieder unterschiedliche Rechte oder Pflichten haben, muss in der Satzung außerdem geregelt werden, wie man vom aktiven zum passiven Mitglied wechselt. Wird hier keine Regelung getroffen, müsste das aktive Mitglied aus Eurem Verein austreten und als passives Mitglied wieder eintreten. Darum schlagen wir Euch folgende Regelung für Eure Satzung vor:

    „Ein aktives Mitglied kann auf schriftlichen Wunsch jederzeit zum passiven Vereinsmitglied werden. Widerspricht der Vorstand nicht, beginnt die passive Mitgliedschaft mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die passive Mitgliedschaft beantragt wurde. Durch den Wechsel überzahlte Beiträge werden mit den als aktives Mitglied zu zahlenden Beiträge verrechnet.“

    Fazit

    Fazit

    Passive Mitgliedschaften kann es nur in Vereinen geben, die sie in der Satzung ausdrücklich vorsehen. Dann kann die Satzung auch Einschränkungen der Mitgliederrechte bis zu einer gewissen Grenze vorsehen. Außerdem muss man in der Satzung regeln, wann eine passive Mitgliedschaft endet. Wenn für Eure Passivmitglieder keine Sonderreglungen gelten sollen, könnt Ihr auf die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern verzichten.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Rechte haben passive Mitglieder?

    Grundsätzlich haben passive Mitglieder im Verein dieselben Rechte, wie die aktiven Mitglieder. Allerdings können die Rechte teilweise durch die Satzung eingeschränkt werden. Beispiel: Einem passiven Mitglied kann das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verweigert werden – nicht aber die Teilnahme an der Versammlung.

    Was ist ein passives Mitglied?

    Ein passives Mitglied beteiligt sich nicht aktiv am Vereinsleben. Wenn in der Satzung keine Regelungen zu finden sind, hat das passive Mitglied jedoch dieselben Rechte, wie ein aktives Mitglied.

    Was darf ein passives Mitglied?

    Grundsätzlich darf ein passives Mitglied alles, was auch aktive Mitglieder dürfen. Einschränkungen können sich ausschließlich aus der Satzung ergeben.

    Sind passive Mitglieder versichert?

    Auch passive Mitglieder im Verein sind versichert. Da sich allerdings die Versicherung immer nur auf Aktivitäten bezieht, die für den Verein durchgeführt werden, wird sie von den passiven Mitgliedern – die ja nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen – eher selten in Anspruch genommen.

    Kann man als passives Mitglied im Vorstand sein?

    Wenn die Satzung keine andere Regelung vorschreibt, ist die möglich.

    Haben passive Mitglieder Stimmrecht?

    Wenn die Satzung es nicht ausdrücklich ausschließt, haben auch passive Mitglieder Stimmrecht.

    Was ist eine ruhende Mitgliedschaft?

    Eine ruhende Mitgliedschaft bedeutet, dass ein Mitglied vom Vereinsleben ausgeschlossen wird, ohne dass die Mitgliedschaft dadurch endet. Meist wird die ruhende Mitgliedschaft auch als Sanktion bei Vereinsstrafen angewandt. Die ruhende Mitgliedschaft muss in der Satzung vorgesehen sein. Da es hier um drastische Einschränkungen der Mitgliederrechte geht, sind die Satzungsregelungen allerdings ungültig, da die Mitgliederrechte in zu großem Umfang eingeschränkt werden.

    MeinVerein Blogbeitrag Kombibox Bild
    Tipp

    WISO MeinVerein Web kostenlos testen

    Möchtet Ihr Eure aktiven und passiven Mitglieder übersichtlich verwalten? Mit WISO MeinVerein Web ist das ganz ohne Papierkram möglich! Vom Anlegen individueller Beitragsstrukturen über zentrale Kommunikation bis hin zur Verwaltung von Mitgliedsdaten. Jetzt 14 Tage kostenlos testen!



    War der Beitrag hilfreich für Dich?

    Vielen Dank für Deine Stimme!

    Du hast mit „Ja“ abgestimmt - Was hat Dir besonders gut gefallen?
    Hast Du Verbesserungsvorschläge für uns?


    AbfrageForm-Ja

    Bevor Du mit Nein abstimmst, bitte erkläre uns, was Dir nicht gefällt:


    AbfrageForm-Nein

    8 Kommentare

      • Siegfried Koslowski
          
      • 1 21:34 Uhr am 03. Dez.. 2024

      Herr

      Sehr geehrte Damen und Herren, die Schwarzenbeker Schützengilde veranstaltet einmal im Jahr ein Preisschießen. Ein Preis ist z. B. eine kostenlose Mitgliedschaft für ein Jahr im Verein. Frage, muss dieser Gewinner zur Mitgliederversammlung eingeladen ... Weiterlesen

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Schwarzenbeker Schützengilde veranstaltet einmal im Jahr ein Preisschießen. Ein Preis ist z. B. eine kostenlose Mitgliedschaft für ein Jahr im Verein. Frage, muss dieser Gewinner zur Mitgliederversammlung eingeladen werden und ist er stimmberechtigt? Der Gewinner wird zu allen Veranstaltungen des Vereins eingeladen.
      MfG
      Siegfried Koslowski

      Weniger lesen
      Siegfried Koslowski 3. Dezember 2024 - 21:34
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Siegfried Koslowski
            
        • 06:44 Uhr am 05. Dez.. 2024

        Hallo Siegfried, danke für Deinen Kommentar! Ob der Gewinner der einjährigen kostenlosen Mitgliedschaft zur Mitgliederversammlung eingeladen werden muss und ob er stimmberechtigt ist, hängt von der Satzung des Vereins ab. Daher unsere Empfehlung: ... Weiterlesen

        Hallo Siegfried,
        danke für Deinen Kommentar! Ob der Gewinner der einjährigen kostenlosen Mitgliedschaft zur Mitgliederversammlung eingeladen werden muss und ob er stimmberechtigt ist, hängt von der Satzung des Vereins ab. Daher unsere Empfehlung: Prüfe die Satzung Deines Vereins. Falls die Regelungen zur Mitgliedschaft unklar sind oder nicht explizit geregelt werden, könnte eine Anpassung der Satzung sinnvoll sein, um solche Fälle eindeutig zu klären. Folgende Dinge sollten in der Satzung geregelt werden:
        – Einladung zur Mitgliederversammlung: Wenn der Gewinner formal als Mitglied im Verein aufgenommen wird (auch wenn die Mitgliedschaft kostenlos ist), hat er in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Mitglieder. Dazu gehört auch das Recht, zur Mitgliederversammlung eingeladen zu werden. Falls der Gewinner lediglich als „Schnuppermitglied“ oder in einer Sonderkategorie geführt wird, können in der Satzung oder durch einen Beschluss des Vorstands andere Regeln definiert sein.
        – Stimmberechtigung: Die Stimmberechtigung richtet sich ebenfalls nach der Satzung. Manche Vereine schränken das Stimmrecht für neue Mitglieder, Fördermitglieder oder Ehrenmitglieder ein. Wenn die Satzung nichts Gegenteiliges regelt, sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins stimmberechtigt. Dies würde auch für den Gewinner gelten, falls er offiziell Mitglied ist.
        – Die Einladung zu Veranstaltungen des Vereins, die nicht ausschließlich für Mitglieder gedacht sind, ist eine freiwillige Entscheidung des Vereins. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf Rechte wie die Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

        Wir hoffen unsere Antwort konnte Dir helfen!

        Viele Grüße
        Dein MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 5. Dezember 2024 - 6:44
      • Detlef Luther
          
      • 1 15:47 Uhr am 25. Apr.. 2021

      meine Anfrage ist dahingehen ob es möglich ist als Förderverein auch einzelne Personen in Notsituationen zu fördern oder finaziell zu unterstützen. bedarf es dieses in der Vereinssarzung festzuschreiben. Danke für eine evtl. Rückantwort. Detlef ... Weiterlesen

      meine Anfrage ist dahingehen ob es möglich ist als Förderverein auch einzelne Personen in Notsituationen zu fördern oder finaziell zu unterstützen. bedarf es dieses in der Vereinssarzung festzuschreiben.
      Danke für eine evtl. Rückantwort.
      Detlef

      Weniger lesen
      Detlef Luther 25. April 2021 - 15:47
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Detlef Luther
            
        • 13:51 Uhr am 29. Sep.. 2023

        Hallo Detlef, vielen Dank für Deinen Kommentar. Ein Förderverein ist normalerweise ein Verein, der andere Institutionen finanziell, materiell, personell oder ähnlich unterstützt. Wenn die Satzung nicht ausdrücklich vorsieht, dass einzelne Personen ... Weiterlesen

        Hallo Detlef,
        vielen Dank für Deinen Kommentar. Ein Förderverein ist normalerweise ein Verein, der andere Institutionen finanziell, materiell, personell oder ähnlich unterstützt. Wenn die Satzung nicht ausdrücklich vorsieht, dass einzelne Personen in Notsituationen unterstützt werden, ist dies dem Förderverein nicht möglich. Eventuell könnt Ihr indirekt helfen, wenn die von Euch unterstützte Institution die individuelle Unterstützung vorsieht. Dann könntet Ihr auf Euren konkreten Fall hinweisen, damit der unterstützte Verein aktiv werden kann.
        Wir hoffen wir konnten Deine Frage beantworten, ansonsten melde Dich gerne jederzeit erneut bei uns.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 29. September 2023 - 13:51
      • Julian
          
      • 1 00:25 Uhr am 31. Dez.. 2020

      Hallo, können damit passive Mitglieder und ihre Beiträge als Spenden angesehen werden?

      Hallo, können damit passive Mitglieder und ihre Beiträge als Spenden angesehen werden?

      Weniger lesen
      Julian 31. Dezember 2020 - 0:25
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Julian
            
        • 13:53 Uhr am 29. Sep.. 2023

        Hallo Julian, vielen Dank für Deinen Kommentar. Gerne beantworten wir Dir Deine Frage. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich keine Spenden. Das gilt auch für passive Mitglieder des Vereins. Weitere Informationen zum Thema Mitgliedsbeiträge als Spende ... Weiterlesen

        Hallo Julian,
        vielen Dank für Deinen Kommentar. Gerne beantworten wir Dir Deine Frage. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich keine Spenden. Das gilt auch für passive Mitglieder des Vereins. Weitere Informationen zum Thema Mitgliedsbeiträge als Spende findest Du in unserem Blogbeitrag.

        Liebe Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        cmeckel 29. September 2023 - 13:53
      • Dominik Heiing
          
      • 1 13:55 Uhr am 17. Okt.. 2019

      Guten Tag, ich habe einen vermeintlichen Rechtschreibfehler entdeckt, "Daraus geht letztendlich ganz deutlich hervor, wie sich eine passive Mitgliedschaft !!!!!!im!!!! kennzeichnen lässt." Das im in diesem Satz hat dort eindeutig nichts verloren, ansonsten ... Weiterlesen

      Guten Tag, ich habe einen vermeintlichen Rechtschreibfehler entdeckt, „Daraus geht letztendlich ganz deutlich hervor, wie sich eine passive Mitgliedschaft !!!!!!im!!!! kennzeichnen lässt.“ Das im in diesem Satz hat dort eindeutig nichts verloren, ansonsten war dieser Artikel sehr hilfreich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dominik Heiing

      Weniger lesen
      Dominik Heiing 17. Oktober 2019 - 13:55
        • cgohlke Antwort auf Dominik Heiing
            
        • 14:48 Uhr am 17. Okt.. 2019

        Vielen Dank für den Hinweis!

        Vielen Dank für den Hinweis!

        Weniger lesen
        cgohlke 17. Oktober 2019 - 14:48

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Inhaltsverzeichnis
    MeinVerein - Button zum Sprung nach oben