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  • 21. August. 2024
  • hfischer
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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2024

Ab 2026 wird die schulische Ganztagsbetreuung schrittweise in Grundschulen eingeführt. Auch wenn die Teilnahme zunächst freiwillig ist, werden vor allem berufstätige Eltern dieses Angebot vermutlich gerne nutzen. Dies könnte dazu führen, dass die Zeit der Kinder für außerschulische Aktivitäten reduziert wird. Gleichzeitig bietet sich für Euren Verein die Gelegenheit, sich mit attraktiven Angeboten als Partner der Schule zu präsentieren und so die eigene Jugendarbeit zu stabilisieren und möglicherweise zu erweitern. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. In diesem Blogbeitrag erfahrt Ihr alles, was Ihr über die schulische Ganztagsbetreuung wissen müsst und wie sie Eurem Verein eine wertvolle Chance zur Erweiterung der Vereinsangebote bieten kann.

Wenn Ihr Fragen zur schulischen Ganztagsbetreuung und den Möglichkeiten für Vereine habt, freuen wir uns über Eure Kommentare unterhalb des Beitrags. Wir beantworten Eure Fragen so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen! ❤️

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Grundlagen der Ganztagsbetreuung

Am 11. Oktober 2021 wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Nach dem Gesetz haben ab August 2026 Grundschulkinder der 1. Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit dem Klassenwechsel wächst automatisch die Zahl der Klassen, die Anspruch erhalten. (2026: 1. Schuljahr, 2027: 1. und 2. Schuljahr, 2028: 1. bis 3. Schuljahr, 2029: 1. Bis 4. Schuljahr). Bis 2029 haben dann alle Kinder der Grundschule (Klassen 1 bis 4) einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Ganztagsbetreuung acht Stunden täglich (inklusive Unterrichtszeit) umfasst. Die Ganztagsbetreuung soll an fünf Wochentagen angeboten werden – auch in den Ferien. Die Bundesländer können jedoch eine vierwöchige Schließzeit – in der keine Betreuung angeboten wird – festlegen.

Wichtig: Die Ganztagsbetreuung stellt lediglich ein Angebot dar. Es besteht also keine Pflicht, die Betreuung anzunehmen.

Kooperationen mit Schulen

Ideen für die Zusammenarbeit

Bei Gesprächen über Kooperationen mit Schulen wird oft der Sport in den Vordergrund gestellt. Doch auch Vereine, die in anderen Bereichen aktiv sind, können erfolgreich mit Schulen zusammenarbeiten. Die Anforderungen, die Schulen dabei stellen, sind überschaubar. Da die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung freiwillig ist, liegt der Fokus nach dem regulären Unterricht auf der Betreuung. Ihr müsst Euch nur von Anfang an darüber im Klaren sein, dass die Schulen nur an verlässlichen Partnern interessiert sind. Eure Angebote sollten also nicht nur inhaltlich stimmig sein. Es muss auch geregelt sein, dass an den vereinbarten Terminen auch eine ausreichende Anzahl an Betreuungskräften zur Verfügung stehen.

Info

Laut einer Studie von IT.NRW ist seit dem Schuljahr 2009/2010 die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die an Ganztagsangeboten teilnehmen, stetig gestiegen. Im Schuljahr 2021/2022 wurden in Nordrhein-Westfalen 49 Prozent aller Grundschulkinder ganztägig betreut.

Das Angebot ist flexibel gestaltbar und und Euer Verein kann es entsprechend seinen Stärken und Interessen anpassen. Beliebt sind beispielsweise Arbeitsgemeinschaften, die sich mit bestimmten Themen befassen. Hier könnte beispielsweise ein Heimatverein eine Arbeitsgemeinschaft gründen, die sich mit der heimischen Geschichte befasst. Umweltschutzinitiativen könnten Arbeitsgemeinschaften ins Leben gerufen, die sich mit der Pflege heimischer Wälder beschäftigt und hierzu regelmäßige Exkursionen übernimmt. Bedenkt aber, dass solche Arbeitsgemeinschaften langfristig ausgelegt sind und deshalb auch sichergestellt werden muss, dass die Hilfskräfte für die Arbeitsgemeinschaft auch auf Dauer zur Verfügung stehen.

Eher kurzfristigen Charakter haben Projekte oder Workshops. Ein Musikverein könnte zum Beispiel einen Workshop anbieten, in dem die Verantwortlichen verschiedene Instrumente vorstellen und ihre Funktionsweise erklären. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, die Instrumente selbst auszuprobieren. Gerade bei solchen Workshops werden nicht selten neue Talente entdeckt. Da die Projekte und Workshops zeitlich begrenzt sind, lässt sich hier der Personalaufwand leichter sicherstellen.

Bedingungen für eine Partnerschaft

Voraussetzung einer Kooperation

Damit Ihr von Anfang an eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zwischen Eurem Verein und der Schule ermöglicht, müsst Ihr einige Punkte im Vorfeld klären. Die Bundesländer machen den Trägern der Ganztagsbetreuung (meist Schulen) Vorgaben, die diese auch in Bezug auf ihre Kooperationspartner erfüllen müssen. Hierüber sollte gleich zu Beginn offen gesprochen werden, da es durchaus möglich ist, dass die jeweiligen Vorgaben nicht erfüllt werden können und dadurch eine Kooperation unter Umständen nicht möglich ist.

Ihr könnt davon ausgehen, dass die Schulen erwarten, dass Euer Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Bei den Überlegungen, welche Vorschläge Ihr den Schulen macht, solltet Ihr auch darauf achten, dass die Angebote mit Eurer Vereinssatzung übereinstimmen.

Vorgaben für die Zusammenarbeit

Ein wichtiges Kriterium der Zusammenarbeit ist, welche Qualifikationen die Kooperationspartner von den Mitgliedern verlangt, die später die Maßnahmen (Workshops, Arbeitskreise, Projekte usw.) durchführen. Auch hier kann es sein, dass die jeweiligen Bundesländer unterschiedliche Vorgaben machen. Unter Umständen sollten die vom Verein gestellten Kräfte entsprechend geschult werden und auch an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Hier muss aber geklärt werden, wer die Kosten dieser Maßnahmen trägt. Euer Ziel sollte auf jeden Fall sein, dass die Kooperation mit den Schulen keine zusätzlichen Kosten für Euren Verein nach sich zieht.

Über die Zusammenarbeit muss eine Vereinbarung getroffen werden. Hierin sollte geklärt werden,

  • welches Angebot Euer Verein bereitstellt,
  • inwieweit Ihr das Angebot Eures Vereins in ein pädagogisches Rahmenkonzept einbinden sollt,
  • welche räumlichen und materiellen Voraussetzungen notwendig sind,
  • wer die Kosten hierfür übernimmt,
  • wie die Finanzierung des Angebots gestaltet ist,
  • welche Versicherungen notwendig sind und wer die Kosten hierfür trägt,
  • welche Anforderungen der Kooperationspartner an das vom Verein gestellte Personal stellt.
TIPP

Ein Ganztagsbetreuungsangebot erfordert viel Organisation und Planung für Euren Verein. Mit WISO MeinVerein Web könnt Ihr den Aufwand minimieren, indem Ihr zum Beispiel individuelle Listen erstellt oder die Nachrichtenfunktion nutzt.

Meist werden die Schulen bereits vom Land entsprechende Mustervereinbarungen erhalten. Lest diese Vereinbarungen genau durch. Bei umfangreichen, längerfristigen Kooperationen kann es auch sinnvoll sein, die Vereinbarung zunächst von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die Schulen werden zwar nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten haben, an den vorgegebenen Vereinbarungstexten Änderungen vorzunehmen. Dennoch sollten alle Aspekte der Vereinbarung offen angesprochen werden, bei denen Euer Verein Bedenken hat.

Mitarbeiter für die Zusammenarbeit

Personal für Schulkooperationen

Entscheidend für das Zustandekommen einer Kooperation ist auch die Personalfrage. Für Euch stellt sich zunächst das Problem, Mitarbeiter bzw. ehrenamtliche Helfer zu finden, die auch mittel- und langfristig für die Kooperationsaufgaben zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist aber auch zu klären, ob von Euren Vereinsmitgliedern bestimmte Kenntnisse oder gar Ausbildungen von den Bundesländern vorgeschrieben werden, um Exkursionen, AGs oder andere Maßnahmen im Rahmen der Kooperation durchführen zu dürfen. Leider sind hierzu bislang keine näheren Informationen bekannt. Die bislang bekannten Regelungen je Bundesland haben wir Euch in der nachfolgenden Tabelle zusammengetragen.

Bundesländer und ihre Regelungen zur Ganztagsbetreuung

BundeslandRegelungen
Baden-WürttembergErweiterung der Strukturen in Kitas und Schulen sollen die Betreuung gewährleisten. Notwendige Regelungen befinden sich in der Entwicklung.
BayernMaßnahmen zur Kapazitätserweiterung sind angekündigt. Spezifische Regelungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs sollen in Arbeit sein.
BerlinDie bereits vorhandenen Ganztagsangebote sollen ausgebaut werden. Entsprechende Vorgaben sind in Arbeit.
BrandenburgKapazitäten sollen erweitert und Strukturen angepasst und ausgebaut werden. Die notwendigen Regelungen sind noch in Arbeit.
BremenHat bereits umfassende Ganztagsangebote. Anpassungen der bestehenden Strukturen und zusätzliche Kapazitäten werden vorbereitet.
HamburgEs besteht eine starke Ganztagsbetreuungsinfrastruktur. Man wird voraussichtlich bestehende Regeln anpassen.
HessenPer Verordnung sollen bestehende Strukturen erweitert werden. Verordnung ist noch in Arbeit.
Mecklenburg-
Vorpommern
Ausbau der Ganztagsbetreuung geplant. Verordnung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze und Erweiterung bestehender Angebote kommt noch.
NiedersachsenAusbau der Ganztagsbetreuung soll vorangetrieben werden. Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen sind in Arbeit.
Nordrhein-WestfalenKlares Konzept liegt noch nicht vor, an den Regelungen zur Absicherung des Rechtsanspruchs ab 2026 wird noch gearbeitet.
Rheinland-PfalzBestehende Angebote sollen ausgebaut und zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Bestehende Regelungen sollen angepasst werden.
SaarlandEs wird daran gearbeitet, die Ganztagsbetreuung durch rechtliche Anpassungen und den Ausbau der Infrastruktur sicherzustellen.
SachsenArbeitet derzeit an den Rahmenbedingungen zum Ausbau der bereits vorhandenen Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten.
Sachsen-AnhaltBestehendes Angebot soll ausgebaut werden. Genaue Regelungen sind noch in Arbeit.
Schleswig-HolsteinBestehende Strukturen sollen ausgebaut und neue Kapazitäten geschaffen werden. Rechtliche Anpassungen sind geplant.
ThüringenRegelungen werden erstellt, zusätzliche Betreuungsplätze sollen geschaffen werden.

Auch wenn die Länder leider noch keine Vorgaben veröffentlicht haben, sollten die Schulen die wichtigsten Anforderungen kennen oder aus vergangenen Projekten ableiten können. Über den aktuellen Stand zu diesem Thema helfen Euch auch die Jugendämter Eurer Kommune.  

Finanzielle Unterstützung

Finanzierungsmöglichkeiten und Kostenübernahme bei Schulkooperationen

Für die erste Phase der Ganztagsbetreuung ab 2026 hat der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro zugesagt. Dieses Geld soll vor allem den Ausbau der Infrastruktur unterstützen, neue Betreuungsplätze schaffen und den Bau sowie die Sanierung von Einrichtungen vorantreiben. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Einrichtungen verbessert werden. Außerdem werden ab 2026 jährlich 960 Millionen Euro an Betriebskostenzuschüssen bereitgestellt, um die Bundesländer bei der praktischen Umsetzung der Ganztagsbetreuung zu entlasten. Diese Mittel sollen unter anderem zur Finanzierung von Personal, Materialien und Programmen genutzt werden.

Finanzierung der Kooperationsprojekte Eures Vereins

Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Unterstützung der Schulen keine zusätzlichen Kosten für Euren Verein verursachen sollte. Der erste Ansprechpartner ist der Kooperationspartner, der auf die vom Bund, Land und der Kommune bereitgestellten Mittel zugreifen kann. In den meisten Fällen können diese Mittel ausschließlich von den Schulen und nicht vom Verein beantragt werden.

Je nach dem können auch von den Eltern der betreuten Kinder Beiträge erhoben werden. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung der Sachmittel, die Ihr zum Beispiel für eine Exkursion benötigt. Ihr müsst im Vorfeld klären, inwieweit die Länder diese Finanzierung genehmigen. Bei der Festlegung der Elternbeiträge solltet Ihr die Einkommensverhältnisse so weit wie möglich berücksichtigen.

In einigen Fällen könnt Ihr zudem Zuschüsse erhalten. Falls Ihr einem Verband angehört, solltet Ihr zunächst dort nachfragen. Viele Verbände bieten bereits eigene Programme zur Ganztagsbetreuung an und unterstützen Euch nicht nur finanziell, sondern auch mit fachlichem Rat und praktischer Hilfe. Unter Umständen könnt Ihr auch Mittel über Stiftungen erhalten. Informationen hierzu erhaltet Ihr beispielsweise auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.

Ausgestaltung der Kooperation

Wie könnte Euer Angebot aussehen?

Auch in der Ganztagsbetreuung solltet Ihr Euch thematisch an den satzungsgemäßen Zielen Eures Vereins orientieren. Natürlich spielen bei einer Kooperation auch die Interessen des Kooperationspartners eine Rolle. Die Zielsetzung der Ganztagsbetreuung sollte daher idealerweise aus drei Komponenten bestehen:

  • Bildung
  • Freizeit
  • Individuelle Förderung
TIPP

Ein Übersichtsplan ist zur Ideenfindung besonders hilfreich, da dieser Eure Strukturen, Ressourcen und Ziele klar zusammenfasst. Damit gewinnt Ihr nicht nur einen besseren Überblick, sondern könnt auch die geplante Kooperation gezielt gestalten, indem Ihr die Möglichkeiten Eures Vereins und der Schule berücksichtigt.

Es sollte von vorneherein klar sein, dass das Ziel einer Ganztagsbetreuung nicht den Schwerpunkt Betreuung hat, sondern dazu beitragen soll, dass sich die Kinder persönlich weiterentwickeln und in ihrem sozialen Verhalten gefördert und bestärkt werden.

Mögliche Angebote

  • Hausaufgabenbetreuung: Hier können zusätzliche Hilfen angeboten werden, um den Kindern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dies kann durch erfahrene Betreuer geschehen, die den Kindern helfen, Lernstoff besser zu verstehen und organisatorische Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei ist es wichtig, dass diese Unterstützung ergänzend und förderlich ist, ohne gezielten Unterricht zu ersetzen.
  • Freizeitaktivitäten: Hier könnt Ihr auch die Zielsetzungen Eures Vereins einbringen. Wenn Ihr zu den zahlreichen Sportvereinen gehört oder Euch auf die Förderung von Kunst und Musik konzentriert, ist es einfach, passende Freizeitangebote zu entwickeln. Auch Vereine, die sich mit Umweltschutz befassen, werden geeignete Themen finden. Seniorenvereine könnten zum Beispiel Spielenachmittage veranstalten, bei denen Spiele zum Einsatz kommen, die sich bereits bei den eigenen Enkeln bewährt haben.
  • Soziale Projekte: Hierzu gehören beispielsweise auch Müllsammelaktionen in den nahe gelegenen Wäldern, gemeinsame Gartenarbeit (wofür die Schule das Gelände zur Verfügung stellen könnte), Bastel- und Werkarbeiten für einen Basar (beispielsweise zugunsten der örtlichen Tafel).
  • Individuelle Förderung: Kinder, die in der Schule Schwierigkeiten haben, können durch individuelle Unterstützung in der Ganztagsbetreuung profitieren. Diese Hilfe sollte in enger Absprache mit den Lehrern erfolgen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung den aktuellen Lernanforderungen entspricht und effektiv ist.
Präsentation des Projekts

Die Vereinbarung zur Kooperation

Wie so oft ist der erste Schritt nicht nur der schwierigste, sondern auch der entscheidende. Daher ist eine gründliche Vorbereitung auf das Treffen mit dem Kooperationspartner besonders wichtig. Ein überzeugendes Konzept sollte idealerweise wie folgt aufgebaut sein:

  • Kurze Einleitung: Skizziert, dass es in der Kooperation um mehr als „nur Betreuung“ geht.
  • Vorstellung des Angebots Eures Vereins: Erläutert nicht nur die konkreten Aktivitäten, sondern beschreibt auch, wie Ihr diese Inhalte in den Schulalltag integrieren könnt. Ziel ist es, Euer Angebot als Teil eines umfassenden Gesamtkonzepts für die Ganztagsbetreuung zu präsentieren.
  • Personalvorstellung: Stellt vor, wer welche Aufgaben übernimmt und wer der Hauptansprechpartner für den Kooperationspartner ist. Erklärt, welche Qualifikationen und Erfahrungen die Helferinnen und Helfer mitbringen, um das Angebot Eures Vereins erfolgreich umzusetzen. Zudem solltet Ihr darlegen, welche Sicherheitsmaßnahmen Ihr für die betreuten Kinder trefft, wie zum Beispiel die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses der Helfer oder vereinsinterne Schulungen.
  • Zeitrahmen: Klärt, ob es sich um eine einmalige Aktion oder eine langfristige Partnerschaft handelt. Wenn es sich um eine einmalige, zeitlich begrenzte Aktion handelt, solltet Ihr erläutern, ob diese als Pilotprojekt dient, dem möglicherweise weitere Projekte folgen könnten.
  • Gemeinsam zu klärende Punkte: Hier steht vor allem die Finanzierung und Versicherungsfragen im Mittelpunkt. In den meisten Fällen dürfte Eure Vereinsversicherung die Projekte im Rahmen der Ganztagsbetreuung nicht abdecken.

Ein gut strukturiertes Konzept, das diese Fragen beantwortet, verhindert nicht nur Missverständnisse und Konflikte, sondern schafft auch die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

TIPP

Es ist sinnvoll, das Konzept für Euer Betreuungsangebot gemeinsam im Verein zu entwickeln. Mit der Terminfunktion von WISO MeinVerein Web könnt Ihr strukturiert arbeiten und Notizen unkompliziert mit anderen Vereinsmitgliedern teilen.

Ausbau der Zusammenarbeit

Von Anfang an solltet Ihr deutlich machen, dass Ihr an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert seid. Dadurch sichert Ihr Euch den Zugang zum Vereinsnachwuchs der kommenden Jahre. Auch die Kooperationspartner schätzen langfristige Partnerschaften, da sie ihnen helfen, Organisationsaufwand zu reduzieren und die Zusammenarbeit mit der Zeit intensiver und erfolgreicher zu gestalten. Daher solltet Ihr regelmäßige Treffen anbieten, um die durchgeführten Projekte zu besprechen und die zukünftige Zusammenarbeit abzustimmen.

Fazit

Fazit

Die Einführung der Ganztagsbetreuung hat für Euren Verein zwei Seiten. Auf der einen Seite werden die Kinder schon früh gebunden und haben weniger Zeit, um sich außerhalb der Betreuung zu engagieren. Andererseits kommt man früh Zugang zum potenziellen Nachwuchs für Euren Verein. Der Kooperationspartner wird jedoch auch Ansprüche stellen und von Euch interessante Angebote erwarten. Darum solltet Ihr eine Kooperation gewissenhaft vorbereiten und planen. Die Ganztagsbetreuung soll ab August 2026 starten – doch bis dahin ist nicht so viel Zeit, wie es zunächst aussieht. Ihr solltet darum das Thema „Kooperationen im Rahmen der Ganztagesbetreuung“ bald diskutieren und vorbereiten.

FAQ

Eure Fragen – Unsere Antworten

Wer ist für die Ganztagsbetreuung zuständig?

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz werden die Kosten durch den Bund und die Länder getragen. Zur Unterstützung der kommunalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen in zwei Investitionsprogrammen bereit. Die Länder haben derzeit noch keine konkreten Zahlen zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung vorgelegt. Plant Ihr eine Kooperation, ist grundsätzlich der Kooperationspartner für die Finanzierung zuständig.

Wird die Ganztagsbetreuung zur Pflicht?

Ab August 2026 besteht ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ob die Kinder an den Maßnahmen teilnehmen, entscheiden die Eltern. Es besteht keine Pflicht, an der Ganztagsbetreuung teilzunehmen.

Was bedeutet „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“?

Rechtsanspruch bedeutet, dass die Kinder – vertreten durch ihre Eltern – eine Ganztagsbetreuung fordern können. Der Staat – vertreten durch Bundes- und Landesregierungen – ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zu schaffen. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanspruch auch eingeklagt werden.

Wie ist die Ganztagsbetreuung zeitlich geregelt?

Die Ganztagsbetreuung umfasst acht Stunden täglich inklusive Unterrichtszeit und wird an fünf Wochentagen angeboten. Zusätzlich gibt es auch eine Betreuung in den Ferien, wobei die Bundesländer eine vierwöchige Schließzeit festlegen können.

Ab wann haben Grundschulkinder Anspruch auf Ganztagsbetreuung?

Ab August 2026 haben Grundschulkinder der 1. Klasse Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Anspruch wird jährlich ausgeweitet, bis 2029 alle Grundschulkinder (1. bis 4. Klasse) einen gesetzlichen Anspruch darauf haben.

Wie können Schulen und Vereine im Rahmen der Ganztagsbetreuung zusammenarbeiten?

Schulen und Vereine können durch flexible Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Projekte oder Workshops zusammenarbeiten. Vereine können ihre Stärken einbringen, sei es im Bereich Sport, Musik, Umweltschutz oder Heimatkunde. Wichtig ist, dass der Verein verlässliche Betreuungskräfte stellt und die Angebote langfristig oder projektbezogen organisiert.

Wie finanziert ein Verein eine Kooperation zur schulischen Ganztagsbetreuung?

Die Finanzierung von Kooperationen zur schulischen Ganztagsbetreuung erfolgt in der Regel über Mittel, die von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden. Vereine sollten sich an ihren Kooperationspartner, meist die Schule, wenden, da diese die Fördergelder beantragen können. Zudem können in einigen Fällen auch Zuschüsse über Verbände oder Stiftungen beantragt werden.

Wie kann unser Verein die Ganztagsbetreuung in Schulen unterstützen?

Euer Verein kann sich an den satzungsgemäßen Zielen orientieren und Angebote in den Bereichen Bildung, Freizeit und individuelle Förderung anbieten. Beispiele sind Hausaufgabenbetreuung, kreative Freizeitaktivitäten und soziale Projekte, die zur persönlichen und sozialen Entwicklung der Kinder beitragen.

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    • Grunitz
    • 2
    • 09:42 Uhr am 26. August. 2024

    Hallo, wir (spirit WingTsun e.V.( finden eure Informationen super. Es wäre schön, wenn es die Infos wie hier als zusammengefasste pdf-Version als Download eingestellt wird. Freundliche Grüße, Bernd Grunitz (Schatzmeister)

    Hallo,
    wir (spirit WingTsun e.V.( finden eure Informationen super.
    Es wäre schön, wenn es die Infos wie hier als zusammengefasste pdf-Version als Download eingestellt wird.
    Freundliche Grüße,
    Bernd Grunitz (Schatzmeister)

    • lvandenryt
    • 09:14 Uhr am 28. August. 2024

    Hallo Bernd,

    vielen Dank für deinen Kommentar und das tolle Feedback. Es freut uns, dass Euch die Blogbeiträge in Eurem Verein weiterhelfen.
    Die Bereitstellung der Texte als Datei ist auf jeden Fall eine gute Idee, die wir in Erwägung ziehen werden. Danke für den Tipp!

    Viele Grüße
    Dein WISO MeinVerein Team

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