Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Vereine E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, wenn sie Rechnungen von anderen Unternehmen oder Organisationen erhalten.
👉 Wichtig: Die Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen kommt schrittweise später – abhängig davon, an wen ihr Rechnungen stellt. Um den Übergang zu erleichtern, wurden hier Übergangsfristen festgelegt:
- Bis zum 31. Dezember 2026 können weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen als PDF-Datei verwendet werden. Allerdings muss der Empfänger der Zusendung als Papierrechnung oder PDF-Datei ausdrücklich zustimmen, ansonsten ist dies nicht erlaubt.
- Ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt.
- Ab 2028 wird das elektronische Rechnungsformat schließlich verpflichtend.