Banking & Finanzen

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?


Zuletzt aktualisiert: 22.01.2026

Die E-Rechnungspflicht gilt für Vereine, die unternehmerisch tätig sind. Wenn euer Verein im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, müsst ihr euch mit diesem Thema befassen

Das betrifft z.B. Vereine, die:

  • Sponsorenrechnungen stellen
  • Einnahmen aus Werbung, Veranstaltungen oder Vermietung haben
  • Rechnungen von Verbänden, Unternehmen oder anderen Organisationen erhalten oder an diese Rechnungen senden

👉 Nicht betroffen sind:

  • Rechnungen an Privatpersonen
  • Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeiten

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