Banking & Finanzen

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für unseren Verein?


Zuletzt aktualisiert: 10.03.2026

Seit dem 01.01.2025 müssen auch Vereine E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, wenn sie Rechnungen von Unternehmen oder öffentlichen Auftraggebern erhalten. Diese Rechnungen werden künftig nicht mehr nur als PDF oder Papier verschickt, sondern in strukturierten Formaten wie XML, XRechnung oder ZUGFeRD.

Typische Beispiele für eingehende E-Rechnungen im Verein sind z. B.:

  • Strom- oder Gasrechnungen
  • Rechnungen für Hallen- oder Platzmieten
  • Lieferantenrechnungen (z. B. Sportequipment oder Vereinsbedarf)

Auch ausgehende Rechnungen können betroffen sein, etwa bei:

  • Sponsorenrechnungen
  • Rechnungen an Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber
  • Abrechnungen für Veranstaltungen

Mit MeinVerein kannst du E-Rechnungen einfach empfangen, anzeigen und weiterverarbeiten – und bist damit auf die neuen Anforderungen vorbereitet.

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