Ist eine Blockwahl erlaubt – und unter welchen Voraussetzungen?


Zuletzt aktualisiert: 11.12.2025

Ja, eine Blockwahl ist grundsätzlich möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Die Satzung erlaubt ausdrücklich eine Blockwahl oder
  • die Mitgliederversammlung beschließt einstimmig, dass als Block gewählt wird.

In einer Blockwahl stimmen die Mitglieder über ein komplettes „Vorstandsteam“ ab. Das spart Zeit, birgt aber den Nachteil, dass einzelne Personen nicht separat gewählt werden können. Bei strittigen Ämtern ist daher oft die Einzelwahl die bessere Wahl.

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