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  • 17. Oktober. 2023
  • hfischer
  • 16

Zuletzt aktualisiert: 07.11.2024

Wenn es um Vereine geht, wird oft auch über das Vereinsregister gesprochen. Tatsächlich hat dieses Register wichtige Funktionen, auf die Ihr nicht verzichten solltet. Im Prozess der Vereinsgründung fragen sich viele Vereine: Was bringt uns ein Eintrag ins Vereinsregister? In diesem Beitrag erklären wir Euch daher, was das Vereinsregister ist, wie man dort eingetragen wird und welche Kosten dabei entstehen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Vereinsregister?

Das Vereinsregister ist ein Verzeichnis, welches beim Amtsgericht geführt wird. Meist werden mehrere Amtsgerichtsbezirke zusammengefasst und ein Gericht übernimmt die Führung des Vereinsregisters für alle Bezirke. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt ausschließlich auf Antrag. Mit der vom Registergericht vorgenommene Eintragung ist Euer Verein berechtigt, im Namen die Abkürzung „e. V.“ zu führen. Euer Verein wird damit zur „juristischen Person“. Als im Vereinsregister eingetragener Verein haftet damit im Normalfall der Verein und nicht das einzelne Mitglied des Vereins. Der Verein kann auch klagen und verklagt werden. Die Vertretung Eures Vereins übernimmt dann der geschäftsführende Vorstand, der auch ins Vereinsregister eingetragen wird.

Das Vereinsregister verzeichnet alle nach dem deutschen Vereinsrecht gebildeten Vereine, die dies beantragen. Im Verzeichnis werden sowohl Neueintragungen als auch Änderungen und Löschungen des Vereines notiert. Aufgeführt wird dafür der Name des Vereins, die Vereinssatzung und die zur gesetzlichen Vertretung ermächtigten Vorstandsmitglieder.

Das Vereinsregister ist öffentlich und kann auf Antrag eingesehen werden. Da die Eintragungen im Register rechtsverbindlich sind, besitzen sie auch eine sogenannte „negative Publizität“. Das heißt, dass für Dritte immer nur der Vorstand verbindlich handelt, der auch im Vereinsregister eingetragen ist. Darum muss man jede Änderungen im Vereinsvorstand unverzüglich und zwingend dem Amtsgericht zur Korrektur mitteilen.

Eintragung

Wie wird man ins Vereinsregister eingetragen?

Voraussetzung für die Eintragung ins Vereinsregister ist eine Gründungsversammlung, an der mindestens sieben Mitglieder teilnehmen. Hier wird die Vereinssatzung beschlossen und der geschäftsführende Vorstand gewählt.

Der gewählte geschäftsführende Vorstand muss Euren Verein beim Vereinsregister anmelden (§ 59 BGB).  Viele Vereinsregister verfügen über Vordrucke, die man zur Anmeldung nutzen kann. Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden. Gleichzeitig fungiert der Eintrag auch als Legitimationsnachweis des Vorstands gegenüber außenstehenden.

Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, folgt die Eintragung des Vereines. Das zuständige Registergericht prüft die Satzung, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Checkliste Vereinsanmeldung

  erl.
01Kopie der von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Satzung musss von sieben Teilnehmern unterschrieben sein 
02Protokoll der Gründungsversammlung 
03Teilnehmerliste 
04Formloser Antrag auf Vereinseintragung von laut Satzung vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterschrieben und beglaubigt (Notar oder kommunale Einrichtung) 
05Unterlagen 01 bis 04 an das Registergericht schicken (Zuständiges Gericht kann beim Amtsgericht, das für den Verein zuständig ist, erfragt werden) 
06Bei vom Registergericht festgestellten Mängel: Prüfen ob der vom Gericht vorgegebene Zeitrahmen ausreicht – im Zweifelsfall Verlängerung beantragen. 
07Die vom Registergericht ausgestellte Eintragungsbestätigung gut archivieren, da diese häufig von Banken, Lieferanten usw. verlangt wird. 
Voraussetzungen

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Eintrag ins Vereinsregister?

Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein offiziell den Zusatz „eingetragener Verein“. Dies wird mit „e.V.“ abgekürzt und steht in der Regel hinter dem Vereinsnamen.

Die Gründung eines Vereins, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll, ist ein juristischer Akt. Deshalb gibt es hierfür einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen, damit die Eintragung ins Vereinsregister ohne Umwege funktioniert.

Die wichtigsten Vorrausetzungen sind:

  • Gründungsmitglieder in ausreichender Zahl
  • Eine Gründungsversammlung, die ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt wird
  • Eine Satzung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht

Aber nicht jeder Verein, der sich ins Vereinsregister eintragen lässt, enthält automatisch den Status der Gemeinnützigkeit. Dazu ist ein mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinszweck notwendig, der ausschließlich unmittelbar und selbstlos verfolgt werden darf. Dies muss in der Satzung festgeschrieben sein.

Informationen

Welche Informationen muss das Vereinsregister erhalten?

Die Anmeldung muss gemäß §77 des BGB in einer öffentlich beglaubigten Form erfolgen. D.h., dass ein Gang zum Notar notwendig ist, der bei den wichtigen Unterschriften dabei ist. Einzutragen sind nicht nur die Mitglieder des Vorstandes, sondern auch ihre Vertretungen.

Diese Informationen werden in das Vereinsregister eingetragen:

  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Tag der Gründung des Vereins
  • Namen der Vorstandsmitglieder
  • Namen der Vertretungsmächte der Vorstandsmitglieder

Weiterhin ist das Amtsgericht über alle Änderungen zu informieren, die den Eintrag betreffen. Zum Beispiel:

  • Änderungen des Vorstands
  • Änderungen in der Satzung
  • Auflösung des Vereins
  • Liquidatoren unter Angabe des Umfanges ihrer Vertretungsmacht
  • Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
  • Verschmelzungen
  • Spaltungen
  • …..
Kosten

Was kostet der Eintrag?

Die Kosten für eine Eintragung ins Vereinsregister variieren von Bundesland zu Bundesland. Aktuell liegen sie zwischen 100 und 130 €. Wenn Ihr auch die Gemeinnützigkeit anstrebt und deshalb die Befreiung von den Gerichtsgebühren beantragt, könnt Ihr um die 50 € sparen. Die noch zu zahlenden Gebühren sind für die „amtliche Bekanntmachung“ im Amtsblatt, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar müsst Ihr noch einmal um die 50 € veranschlagen. Die könnt Ihr meist sparen, wenn Ihr die Beglaubigung durch die Kommunalverwaltung vornehmen lasst, was in vielen Bundesländern möglich ist. Zur Beglaubigung noch ein Tipp: Prüft, ob Eure Personalausweise nicht abgelaufen sind – sonst wird beim Notar ein zweiter – kostenpflichtiger Termin fällig. Auch auf der Kommunalverwaltung werdet Ihr dann keine Beglaubigung erhalten. 

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16 Kommentare

    • Alke
        
    • 1 13:29 Uhr am 18. Okt. 2024

    Unsere Gründungsurkunde ist leider vor Jahren verloren gegangen. Jetzt wollen wir uns eintragen lassen, wie können wir die Urkunde ersetzen? Es gibt noch 7 Mitglieder die seid der Gründung dabei sind, können diese bestätigen, dass der Verein damals ... Weiterlesen

    Unsere Gründungsurkunde ist leider vor Jahren verloren gegangen. Jetzt wollen wir uns eintragen lassen, wie können wir die Urkunde ersetzen? Es gibt noch 7 Mitglieder die seid der Gründung dabei sind, können diese bestätigen, dass der Verein damals gegründet wurde? Oder müssen wir uns neu gründen?

    Weniger lesen
    Alke 18. Oktober 2024 - 13:29
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Alke
          
      • 14:38 Uhr am 18. Okt. 2024

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Der Verlust einer Gründungsurkunde ist in der Tat eine spezielle Situation, mit der wir uns nicht ausreichend auskennen, um dir spezifische Informationen zu geben. Wir empfehlen dir, direkt beim zuständigen ... Weiterlesen

      Hallo,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Der Verlust einer Gründungsurkunde ist in der Tat eine spezielle Situation, mit der wir uns nicht ausreichend auskennen, um dir spezifische Informationen zu geben. Wir empfehlen dir, direkt beim zuständigen Vereinsregister nachzufragen. Dort kann man Euch sicher die besten Schritte zur Wiederbeschaffung oder zum Nachweis der Gründung erläutern.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      lvandenryt 18. Oktober 2024 - 14:38
    • Illner Hartmut
        
    • 1 10:09 Uhr am 23. Mrz. 2020

    Hallo Frau Jessica Diehl. Bei uns wurde der Vorstand neu gewählt. wie lange ,in welcher Zeit, müssen der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden? Zur Zeit der Corona Krise mussten wir das Vereinsleben erstmal auf Eis legen. Dadurch verschiebt ... Weiterlesen

    Hallo Frau Jessica Diehl.
    Bei uns wurde der Vorstand neu gewählt. wie lange ,in welcher Zeit,
    müssen der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden?
    Zur Zeit der Corona Krise mussten wir das Vereinsleben erstmal auf Eis legen.
    Dadurch verschiebt sich einiges.
    Freue mich auf eine Antwort. MfG.

    Weniger lesen
    Illner Hartmut 23. März 2020 - 10:09
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Illner Hartmut
          
      • 15:46 Uhr am 18. Okt. 2023

      Hallo Hartmut, vielen Dank für Deinen Kommentar. Grundsätzlich ist der neue Vorstand nach der Wahl und seiner Annahme der Wahl im Amt. Die Eintragung ins Vereinsregister ist deklaratorisch. Das bedeutet, dass lediglich ein schon bestehender Tatbestand ... Weiterlesen

      Hallo Hartmut,
      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Grundsätzlich ist der neue Vorstand nach der Wahl und seiner Annahme der Wahl im Amt. Die Eintragung ins Vereinsregister ist deklaratorisch. Das bedeutet, dass lediglich ein schon bestehender Tatbestand (hier das Bestehen eines neuen Vorstands) festgehalten wird. Dennoch sollte die Eintragung im Vereinsregister möglichst zeitnah erfolgen, da beispielsweise bei größeren Investitionen Eure Lieferanten auch das Vereinsregister einsehen und sicher skeptisch werden, wenn dort ein anderer Vorstand eingetragen ist, als der, mit dem man verhandelt.
      Wichtig: Bei einem neu gegründeten Verein wird dieser erst rechtsfähig, wenn die Eintragung im Register erfolgt ist.
      Wir hoffen wir konnten Dir weiterhelfen. Ansonsten melde Dich gerne erneut bei uns 🙂

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:46
    • Janick
        
    • 1 16:57 Uhr am 04. Jan. 2020

    Hallo, die Eintragung eines Vereins kostet doch nicht 3000 € wie in diesem Artikel angegeben, sondern rund 90-130 €.

    Hallo,

    die Eintragung eines Vereins kostet doch nicht 3000 € wie in diesem Artikel angegeben, sondern rund 90-130 €.

    Weniger lesen
    Janick 4. Januar 2020 - 16:57
      • cgohlke Antwort auf Janick
          
      • 13:34 Uhr am 06. Jan. 2020

      Vielen Dank für den Hinweis!

      Vielen Dank für den Hinweis!

      Weniger lesen
      cgohlke 6. Januar 2020 - 13:34
    • Jürgen Kurth
        
    • 1 14:59 Uhr am 16. Dez. 2019

    Hallo, in welchem Bundesland wird für die Anmeldung kein Notar gebraucht? Und, wenn in anderen Bundesländern ein Notar bebraucht wird, müssen dann alle sieben (7) Grundungsmitglieder zum Notar oder reicht der Vorstand? Vielen Dank

    Hallo,

    in welchem Bundesland wird für die Anmeldung kein Notar gebraucht?
    Und, wenn in anderen Bundesländern ein Notar bebraucht wird, müssen dann alle sieben (7) Grundungsmitglieder zum Notar oder reicht der Vorstand?
    Vielen Dank

    Weniger lesen
    Jürgen Kurth 16. Dezember 2019 - 14:59
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Jürgen Kurth
          
      • 15:47 Uhr am 18. Okt. 2023

      Hallo Jürgen, vielen Dank für Deine Frage. Als bürgernächste Behörde sind die meisten Kommunen von den Bundesländern befugt, eine Beglaubigungen vorzunehmen. Dies liegt aber im Ermessen der Bundesländer. Bei Bedarf solltet Ihr deshalb bei der ... Weiterlesen

      Hallo Jürgen,
      vielen Dank für Deine Frage.
      Als bürgernächste Behörde sind die meisten Kommunen von den Bundesländern befugt, eine Beglaubigungen vorzunehmen. Dies liegt aber im Ermessen der Bundesländer. Bei Bedarf solltet Ihr deshalb bei der für Euren Verein zuständigen Behörde nachfragen. Für die Anmeldung des Vereins genügt es, dass die Unterschriften der in der Gründungsversammlung gewählten Vorstandsmitglieder im (formlosen) Antrag auf Eintragung des Vereins beglaubigt werden.
      Wir hoffen, wir konnten Dir Deine Frage beantworten.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:47
    • Thony Chidi
        
    • 1 16:15 Uhr am 16. Jun. 2019

    Hallo Frau Jessica Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht. Wir möchten unsere Verein zum Vereinregister antragen, zu wem sollen wir die Ersteanmeldungs Dokument addressieren? LG Thony

    Hallo Frau Jessica Diehl,
    vielen Dank für den interessanten Bericht. Wir möchten unsere Verein zum Vereinregister antragen, zu wem sollen wir die Ersteanmeldungs Dokument addressieren?
    LG
    Thony

    Weniger lesen
    Thony Chidi 16. Juni 2019 - 16:15
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Thony Chidi
          
      • 15:48 Uhr am 18. Okt. 2023

      Hallo Thony, vielen Dank für Deinen Kommentar. Die Anschrift des für Euren Verein zuständigen Registergerichts erfahrt Ihr beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Sitz Eures Vereins ist. Viel Erfolg und liebe Grüße Dein WISO MeinVerein Team

      Hallo Thony,
      vielen Dank für Deinen Kommentar.
      Die Anschrift des für Euren Verein zuständigen Registergerichts erfahrt Ihr beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Sitz Eures Vereins ist.

      Viel Erfolg und liebe Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:48
    • Müller
        
    • 1 18:17 Uhr am 04. Feb. 2019

    Hallo Frau Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht. Unser Notartermin ist mittlerweile zwei Monate her und wir warten sehnlichst auf Post vom Amtsgericht. Haben Sie Erfahrungswerte, wie lange die Prüfung der Satzung und die Eintragung eines ... Weiterlesen

    Hallo Frau Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht.
    Unser Notartermin ist mittlerweile zwei Monate her und wir warten sehnlichst auf Post vom Amtsgericht.
    Haben Sie Erfahrungswerte, wie lange die Prüfung der Satzung und die Eintragung eines neuen Vereins in etwa dauern?

    Weniger lesen
    Müller 4. Februar 2019 - 18:17
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Müller
          
      • 15:49 Uhr am 18. Okt. 2023

      Hallo Tim, vielen Dank für Deinen Kommentar. Bis die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt, kann es schon mehrere Monate – im Extremfall sogar ein Jahr – dauern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Satzung selbst erstellt wurde und keine Absprache ... Weiterlesen

      Hallo Tim,
      vielen Dank für Deinen Kommentar.
      Bis die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt, kann es schon mehrere Monate – im Extremfall sogar ein Jahr – dauern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Satzung selbst erstellt wurde und keine Absprache mit dem Gericht erfolgte. Bei der Eintragung werden alle Unterlagen – insbesondere die Satzung – sehr genau geprüft.
      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:49
    • Paul
        
    • 1 18:04 Uhr am 16. Apr. 2018

    Hallo Frau Jessica Diehl. ich habe eine frage zur Satzung, ist es möglich, ohne konsequenzen fürchten zu müssen, eine Satzung von einem anderen Verein für einen eigenen Verein(neu Gründung) zu übernehmen? wenn die Satzung so wie sie ist auch ... Weiterlesen

    Hallo Frau Jessica Diehl.

    ich habe eine frage zur Satzung,
    ist es möglich, ohne konsequenzen fürchten zu müssen, eine Satzung von einem anderen Verein für einen eigenen Verein(neu Gründung) zu übernehmen? wenn die Satzung so wie sie ist auch gut für den eigen Verein passt.

    Weniger lesen
    Paul 16. April 2018 - 18:04
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Paul
          
      • 15:50 Uhr am 18. Okt. 2023

      Hallo Paul, danke für Deine Frage. Ob die Kopie einer bereits bestehenden Vereinssatzung zulässig ist, können wir leider nicht beantworten. Ihr findet aber auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz eine Mustersatzung, die auf jeden ... Weiterlesen

      Hallo Paul,
      danke für Deine Frage.

      Ob die Kopie einer bereits bestehenden Vereinssatzung zulässig ist, können wir leider nicht beantworten. Ihr findet aber auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz eine Mustersatzung, die auf jeden Fall als Vorlage genutzt werden kann.
      Viele Grüße

      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 18. Oktober 2023 - 15:50
    • Horst Diel
        
    • 1 17:46 Uhr am 23. Mrz. 2018

    Den Beitrag finde ich gelungen, trifft aber für meinen speziellen Fall nicht zu. Unser Verband hat eine Satzungsänderung - anderer Verbandsname und anderen Vereinen die Möglichkeit geschaffen sich dem Verband anzuschließen, wenn sie im Gebiet RLP ... Weiterlesen

    Den Beitrag finde ich gelungen, trifft aber für meinen speziellen Fall nicht zu.
    Unser Verband hat eine Satzungsänderung – anderer Verbandsname und anderen Vereinen die Möglichkeit geschaffen sich dem Verband anzuschließen, wenn sie im Gebiet RLP beheimatet sind. Dagegen hat ein anderer Verband Widerspruch eingelegt und seitdem ca. 10 Monate liegt alles auf Eis und uns läuft die Zeit davon.
    Wie kann man dagegen vorgehen?
    Für eine schnelle wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Weniger lesen
    Horst Diel 23. März 2018 - 17:46
      • Jessica Diehl Antwort auf Horst Diel
          
      • 09:52 Uhr am 05. Apr. 2018

      Hallo Herr Diel, danke für Ihren Kommentar und diesen spannenden, aber recht speziellen Fall. Leider kann ich Ihnen mit diesem Anliegen nicht weiterhelfen, da so ein Fall doch wesentlich umfassender geprüft werden muss, als ich es hier über die ... Weiterlesen

      Hallo Herr Diel,

      danke für Ihren Kommentar und diesen spannenden, aber recht speziellen Fall. Leider kann ich Ihnen mit diesem Anliegen nicht weiterhelfen, da so ein Fall doch wesentlich umfassender geprüft werden muss, als ich es hier über die Kommentarfunktion tun kann. Zudem kann ich leider keine rechtliche Beratung anbieten, dieser Blog soll lediglich nützliche und allgemeine Informationen für Vereine bereitstellen soll, weshalb ich Ihnen bei Ihrem speziellen Anliegen empfehlen würde, einen Anwalt zu konsultieren.
      Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen, dass sich für Ihren Verein alles zum Positiven wendet.
      Herzliche Grüße,
      Jessica Diehl

      Weniger lesen
      Jessica Diehl 5. April 2018 - 9:52

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