Rolle im Verein zuweisen/entfernen
In MeinVerein hast du die Möglichkeit, einem oder mehreren Vereinsmitgliedern gezielt eine Rolle zuzuweisen oder wieder zu entziehen. Dadurch steuerst du, welche Zugriffsrechte und Funktionen diese Person(en) im System haben.
Dieses Vorgehen eignet sich z. B. bei:
- neuen Vorstandsmitgliedern
- Wechsel in der Kassenführung
- Aufnahme neuer Ehrenamtlicher
- Entzug veralteter Rollen (z. B. nach Beendigung eines Amtes)
Du kannst eine Rolle entweder direkt nach der Einladung eines Mitglieds vergeben oder nachträglich über die Rollenverwaltung zuweisen bzw. entfernen.
ℹ️ Hinweis:
Um einer Person eine Rolle zuweisen zu können, muss bereits ein Mitgliedsprofil für sie vorhanden sein. Kontaktprofilen können keine Rollen zugewiesen werden.
🧩 Rolle dem Mitglied zuweisen
Um einem Mitglied eine Rolle zuzuweisen, wählst du bei der gewünschten Rolle das Icon „Mitglieder zuweisen“ aus. Dieses findest du unterhalb der jeweiligen Rollenbeschreibung.

Abbildung 2: Mitglieder zuweisen
Anschließend wird dir eine Liste aller Mitglieder angezeigt, die dieser Rolle aktuell zugeordnet sind. Wähle das gewünschte Mitglied aus, über die Suchfunktion kannst du die Person schnell finden. Bestätige deine Auswahl mit „Speichern“.

Abbildung 3: Rolle zuweisen
✉️ 2. Rollenzuweisung beim Einladen eines Mitglieds
Wenn Sie ein neues Mitglied in den Verein einladen, können Sie bereits während des Einladungsprozesses eine Rolle festlegen. So erhält das Mitglied beim Beitritt direkt die passenden Rechte – ohne zusätzlichen Aufwand.
💡 Anleitung zur Einladung inkl. Rollenzuweisung:
👉 https://www.meinverein.de/helpcenter/handbuch/zu-meinverein-einladen/
❌ Rolle entfernen
Um einem Mitglied eine Rolle wieder zu entziehen:
- Öffne die Rollenkarte der betroffenen Rolle
- Suche die Person in der Liste
- Klicke auf das „X“-Symbol neben dem Namen
- Bestätige die Entfernung
📌 Das Mitglied bleibt im Verein aktiv, verliert jedoch die Berechtigungen dieser Rolle.
⚖️ Hinweis bei Mehrfachrollen
Ein Mitglied kann mehreren Rollen gleichzeitig zugeordnet sein.
Dabei gilt: Die jeweils höhere Berechtigung ist wirksam („Erlaubt schlägt verboten“).