Zuletzt aktualisiert: 02.12.2024
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Die Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Wenn Euer Verein im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, müsst Ihr Euch mit diesem Thema befassen. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen für solche Vereine verpflichtend. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen für Euch zusammengestellt.
Solltet Ihr offene Fragen rund um das Thema E-Rechnungen für Vereine haben, schreibt uns diese gerne in die Kommentarbox unterhalb des Beitrags, wir beantworten diese so schnell wie möglich. Viel Spaß beim Lesen! ❤️
Das Thema E-Rechnungen ist sehr umfassend. Schaut Euch gerne die häufig gestellten Fragen an, um kurze und informative Antworten auf Eure Fragen zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem strukturierten Format (z. B. XML oder ZUGFeRD) vorliegt. Bei E-Rechnungen handelt es sich um keine PDF-Dateien.
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Vereine, die im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig sind, E-Rechnungen einlesen und verarbeiten können.
- Für das Erstellen und Einlesen von E-Rechnungen wird eine spezielle Software benötigt. Ab dem 1. Januar 2025 wird auch WISO MeinVerein Web die Verarbeitung von E-Rechnungen unterstützen.
- E-Rechnungen müssen archiviert und im ursprünglichen Format aufbewahrt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen.
Was ist eine E-Rechnung?
Mit einer E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert eingelesen und ebenfalls elektronisch weiterverarbeitet. Dadurch wird der gesamte Prozess, vom Erstellen der Rechnung bis zum Auslösen der Zahlung, vollständig digital abgewickelt.
Die E-Rechnung muss im elektronischen Rechnungsformat gemäß EU-Norm erstellt werden, typischerweise in einem strukturierten Datenformat wie XML. Dieses Format ermöglicht nicht nur den elektronischen Versand und die Erfassung der Rechnung, sondern auch ihre automatische Verarbeitung, ohne dass eine Umwandlung in ein anderes Format oder ein Ausdruck notwendig ist. Da elektronische Rechnungen nicht direkt lesbar sind, müssen die erhaltenen Daten in ein für Menschen verständliches Format konvertiert werden. Es gibt jedoch bereits hybride Systeme, bei denen der Datensatz der E-Rechnung beispielsweise in eine PDF-Datei eingebettet wird.
Die E-Rechnung wird zur Pflicht, um Geschäftsprozesse durch Digitalisierung zu vereinfachen, Verwaltungskosten zu senken und dem Umsatzsteuerbetrug vorzubeugen. Mit WISO MeinVerein Web könnt Ihr schon jetzt die Vereinsverwaltung digitalisieren und vereinfachen. Insbesondere im Bereich der Finanzverwaltung bietet unsere Software viele praktische Funktionen.
Bei diesen Formaten handelt es sich um keine E-Rechnung
Heutzutage werden häufig Rechnungen per E-Mail oder als PDF-Datei versandt. Diese gelten nicht als elektronische Rechnungsformate und werden zukünftig als „Sonstige Rechnungen“ eingestuft, da sie nicht den vorgeschriebenen EU-Standard erfüllen. Auch gescannte Papierrechnungen, die als PDF-Datei versandt werden, sind keine E-Rechnungen. Selbst wenn die Rechnung, etwa als digitales Foto, eine elektronische Weitverarbeitung ermöglichen sollte, liegen die Informationen hierzu nicht nach dem EU-Standard strukturiert vor und müssen über ein eigenes System übernommen werden.
E-Rechnung: Gesetzliche Grundlagen
Bereits seit 2020 sind Unternehmen laut E-Rechnungsgesetz verpflichtet, für Bundesbehörden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, das am 22. März 2024 vom Bundesrat beschlossen wurde, wird die E-Rechnung auch im B2B-Bereich (Business-to-Business) Pflicht. Das Wachstumschancengesetz regelt im Artikel 23 sämtliche Neuerungen von § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), insbesondere hinsichtlich des elektronischen Rechnungsformats. Ab dem 1. Januar 2025 treten dann die neuen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmer in Kraft.
Um den Übergang zu erleichtern, wurden auch Übergangsfristen festgelegt:
- Bis zum 31. Dezember 2026 können weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen als PDF-Datei verwendet werden. Allerdings muss der Empfänger der Zusendung als Papierrechnung oder PDF-Datei ausdrücklich zustimmen, ansonsten ist dies nicht erlaubt.
- Ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt.
- Ab 2028 wird das elektronische Rechnungsformat schließlich verpflichtend.
Die genannten Übergangsfristen gelten nur für den Versand von E-Rechnungen. Beim Erfassen gibt es keine Übergangszeit: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen einzulesen und zu verarbeiten.
Für wen ist die E-Rechnung Pflicht?
Ab 2025 ist die E-Rechnung Pflicht, wenn ein Unternehmer in Deutschland eine Leistung für einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person erbringt. Für Euren Verein gilt daher: Nur wenn Ihr im ideellen Bereich handelt, gilt Euer Verein nicht als Unternehmen. Jeder Verein, der Einnahmen und Ausgaben verwaltet ist in vier Steuerbereiche aufgeteilt. Wie sich diese vier Steuerbereiche für Vereine genau definieren, haben wir in unserem Blogbeitrag zum Thema Steuerbereiche erklärt.
Ausnahmeregelungen
Es gibt mehrere Ausnahmeregelungen, die weiterhin alternative Rechnungsformen zulassen. In den folgenden Fällen sind elektronische Rechnungsformate nicht vorgeschrieben:
- Umsätze, die nach den Nummern 8 bis 29 des § 4 UStG steuerfrei sind. Dies betrifft fast alle wichtigen Steuerbefreiungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen, da die übrigen Befreiungen nach § 4 UStG hier nicht relevant sind.
- Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250,00 € nicht übersteigt (§ 33 UStDV). Hier gilt aber nur der Gesamtrechnungsbetrag. Werden beispielsweise Teilleistungen (unter 250,00 €) abgerechnet, muss für sie auch eine E-Rechnung erstellt werden, wenn die Gesamtsumme über 250,00 € liegt.
- Rechnungen bei denen der Rechnungsersteller oder -empfänger im Ausland ansässig ist.
- Rechnungen, die an Privatpersonen ausgestellt werden.
Pflicht zur E-Rechnung im Verein
Wie bereits erwähnt, muss Euer Verein ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu verarbeiten, sofern der Verein als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt. Falls eine Rechnung sowohl Umsätze aus dem ideellen als auch aus dem unternehmerischen Bereich umfasst, ist es erforderlich, eine E-Rechnung auszustellen, wenn Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich abgerechnet werden.
Diese Pflicht zu elektronischen Rechnungen gilt auch für Vereine, die unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fallen, was bedeutet, dass die E-Rechnungspflicht auch dann besteht, wenn auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Eine noch offene Frage betrifft den Umgang mit Barverkäufen, da diese oft außerhalb der standardisierten Rechnungsprozesse ablaufen. Es ist zu erwarten, dass in naher Zukunft gesetzliche Regelungen getroffen werden, die klarstellen, wie Barverkäufe im Kontext der elektronischen Rechnungsverarbeitung zu handhaben sind.
E-Rechnungen erstellen: So geht’s
Zur Erstellung von elektronischen Rechnungsformaten stehen verschiedene Systeme zur Verfügung, die alle denselben Code erzeugen, in dem die Rechnungsdaten enthalten sind. Diese elektronischen Rechnungsformate basieren auf einem standardisierten, maschinenlesbaren Format (meist XML), das den EU-Vorgaben entspricht. Im Folgenden stellen wir Euch die zwei gängigsten Formate vor.
XRechnung
Dieser Standard folgt der europäischen Norm EN-16931 für elektronische Rechnungen und nutzt ausschließlich das strukturierte XML-Format für den Austausch von Rechnungsdaten. Es gibt kein visuelles Belegbild mehr, das der Empfänger einsehen kann. Für die Verarbeitung von XRechnungen ist spezielle Software erforderlich. Seit November 2020 sind XRechnungen an öffentlichen Stellen wie Bund, Länder und Kommunen ab einem festgelegten Betrag verpflichtend. Auch führende Unternehmen, wie die Deutsche Bahn, haben bereits auf dieses Format umgestellt. XRechnung wurde entwickelt, um die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an die elektronische Rechnungsstellung einheitlich umzusetzen.
ZUGFeRD
Dieses branchenübergreifende Format wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt. ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format in einem PDF-Dokument integriert. Eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format kombiniert die Vorteile von PDF-Dokumenten mit den strukturierten Daten eines XML-Formats. Zum einen behält man das gewohnte Belegbild in der ZUGFeRD-PDF, das für Sichtprüfungen nützlich ist, falls der Empfänger noch keine elektronischen Rechnungsformate verarbeiten kann oder als Privatperson dies nicht durchführen muss. Zum anderen erlaubt der eingebettete Datensatz trotzdem eine maschinelle Verarbeitung der Rechnung.
Der Begriff „ZUGFeRD“ ist kein Schreibfehler, sondern eine Abkürzung für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“.
Der Inhalt einer E-Rechnung
Neben den Pflichtangaben für eine Rechnung nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden für das elektronische Rechnungsformat einige zusätzliche Angaben benötigt, die davon abhängig sind, mit welchem System Ihr eine E-Rechnung erstellt. Auf jeden Fall werden neben den bereits bekannten Pflichtangaben zusätzlich benötigt:
- Bankverbindung (komplett mit IBAN und BIC)
- Zahlungsbedingungen
- E-Mail-Adresse
- Bestellnummer
Bei der Erstellung einer E-Rechnung für öffentliche Behörden müsst Ihr die aktuellen Vorgaben der E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Bundes einhalten. Diese Anforderungen basieren auf der europäischen Norm oder dem Standard XRechnung. Zusätzlich können der Bund und die Länder spezifische Regelungen und Anforderungen vorgeben. Was Ihr außerdem bei dem Kontakt mit Behörden beachten solltet, haben wir in unserem Blogbeitrag zum Thema Behördenkorrespondenz erklärt.
Verarbeitung von E-Rechnungen
Die elektronische Rechnungsverarbeitung ist entscheidend für die Verwendung von E-Rechnungen. Um dies zu gewährleisten, ist es wichtig, eine geeignete Software zu wählen, die den digitalen Rechnungsversand und -verarbeitung zuverlässig sicherstellt. Einige Anbieter, wie beispielsweise Basware, haben sich bereits früh auf digitale Rechnungen im B2B-Bereich (Business-to-Business) spezialisiert. Für Euren Verein solltet Ihr eine Vereinsverwaltungssoftware verwenden, die nicht nur generell die Rechnungsverarbeitung erleichtert, sondern bald auch die Möglichkeit bietet, E-Rechnungen zu bearbeiten.
Mit WISO MeinVerein Web könnt Ihr individualisierte Rechnungen digital für Euren Verein erstellen und diese direkt versenden. Zum 1. Januar 2025 werdet Ihr daher E-Rechnungen mit unserer Vereinssoftware einlesen und verarbeiten können.
E-Rechnungen versenden
Der Versand bzw. die Übermittlung von E-Rechnungen hängt vom verwendeten Format ab. Beim elektronischen Rechnungsversand im XRechnungs-Format sind andere Übertragungswege erforderlich als bei einer ZUGFeRD-Datei. Daher ist es wichtig, dass Ihr Euch mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Formats vertraut macht, um einen reibungslosen Versand sicherzustellen.
XRechnungen versenden: Aufgrund der Struktur einer XRechnung, kann die Datei nicht einfach als Anhang in einer E-Mail versendet werden. Stattdessen solltet Ihr spezielle Systeme verwenden, die für den sicheren Austausch von Rechnungsdaten entwickelt wurden. Viele Unternehmen und Behörden, wie etwa die Bundesverwaltung, bieten eigene Rechnungsportale an, über die XRechnungen hochgeladen und mit Peppol versendet werden können. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es ebenfalls, die Rechnung direkt aus dem System heraus zu verschicken und dabei die erforderlichen Format- und Übermittlungsanforderungen zu erfüllen. Ab dem 1.1.2025 wird WISO MeinVerein Web auch die Formatvorgaben für XRechnungen erfüllen und und Eurem Verein damit einen reibungslosen Einstieg in den elektronischen Rechnungsverkehr ermöglichen.
ZUGFeRD-Rechnungen versenden: Der Rechnungsversand von ZUGFeRD-Dateien ist im Vergleich zu XRechnungen unkomplizierter. Da es sich bei der ZUGFeRD-Datei um ein PDF-Dokument handelt, kann der Rechnungsversand per E-Mail erfolgen. Allerdings beschränkt sich der Übertragungsweg nicht auf die Übermittlung per E-Mail, sondern kann auf beliebigen Weg zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger ausgetauscht werden. Die ZUGFeRD-Rechnungen per PDF zu verschicken, ist allerdings der einfachste Weg.
E-Rechnungen einlesen
Auch wenn Ihr in Eurem Verein nur selten E-Rechnungen erstellen müsst, seid Ihr verpflichtet, eingehende E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Hierfür müsst Ihr sicherstellen, dass die technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung und die Umwandlung von digitalen Rechnungen in ein lesbares Format gegeben sind. Die eingehenden Rechnungen müssen jedoch noch nicht vollständig digital weiterverarbeitet werden. Sie können weiterhin wie gewohnt bearbeitet werden, solange sie gemäß den gesetzlichen Anforderungen archiviert werden. Es ist wichtig, dass die Archivierung so erfolgt, dass eine zukünftige digitale Verarbeitung jederzeit möglich ist.
Auch E-Rechnungen enthalten persönliche Daten, daher muss der Verein sicherstellen, dass diese sicher gespeichert und verarbeitet werden, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Mit unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web stellt Ihr sicher, dass Eure Vereinsdaten stets DSGVO-konform verarbeitet werden.
E-Rechnungen archivieren
E-Rechnungen sind im Ursprungsformat elektronisch aufzubewahren. Eine Archivierung in Form von Ausdrucken ist nicht erlaubt. Wenn Ihr eine E-Rechnung per E-Mail erhaltet, müsst Ihr auch die E-Mail archivieren, sofern sie umsatzsteuerrelevante Angaben enthält.
Stellt sicher, dass Ihr die E-Rechnungen so archiviert, dass sie nicht verändert werden können. Das kann entweder durch entsprechende Soft- oder Hardware sichergestellt werden oder durch organisatorische Maßnahmen. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) macht dazu keine verpflichtenden Vorgaben. Die GoBD-konforme Archivierung wird durch die Nutzung unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web gewährleistet.
Gemäß den GoBD-Anforderungen muss ein elektronisches Rechnungsformat nicht nur maschinenlesbar sein, sondern auch für Menschen, wie beispielsweise Betriebsprüfer, einsehbar. Daher müsst Ihr einen Viewer installieren, der jederzeit für das Auslesen der maschinellen Daten und die visuelle Einsicht in die Rechnung zur Verfügung steht. Die archivierten Daten müssen jederzeit für einen Prüfer zugänglich sein.
Fazit
Ab 01.01.2025 wird die E-Rechnung bei Geschäften zwischen zwei im Inland tätigen Unternehmen zur Pflicht. Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, deren Daten normiert sind. Dies vereinfacht die Abrechnungskommunikation der beteiligten Unternehmen und ermöglicht, den gesamten Prozess bis zur Bezahlung ohne Datenkonvertierung durchzuführen. Bei kleineren Vereinen wird es nur selten dazu kommen, dass sie elektronische Rechnungsformate erstellen müssen. Allerdings muss ab 2025 jeder Verein in der Lage sein, die E-Rechnungen einzulesen, zu prüfen und zu archivieren.
Für viele Vereine sind E-Rechnungen ein unbekanntes Themengebiet und es ergeben sich zahlreiche Fragen. Wenn Ihr offene Fragen zum Thema E-Rechnungen habt, stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung. Nutzt am besten die Kommentarbox unter dem Beitrag, um Eure Fragen zu stellen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine E-Rechnung?
Wobei handelt es sich um keine E-Rechnung?
Keine E-Rechnung liegt vor, wenn die Rechnung nur als PDF-Datei oder in einem anderen nicht strukturierten Format vorliegt, da E-Rechnungen in einem maschinenlesbaren und standardisierten Format erstellt werden müssen.
Wann sind E-Rechnungen Pflicht?
Die E-Rechnung ist ab 01.01.2025 für Geschäfte zwischen Unternehmen mit Sitz innerhalb Deutschlands Pflicht. Es gelten folgende Übergangsregeln:
- ab 1.1.2025: Empfang von E-Rechnungen wird zur Pflicht – keine Übergangsregeln
- bis 31.12.2026: Es dürfen nur noch bis dahin getätigte Umsätze über andere Rechnungen abgerechnet werden
- bis 31.12.2027: Kleinunternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 € dürfen noch bis dahin getätigte Umsätze über andere Rechnungen abrechnen
Wer ist von der E-Rechnung befreit?
Jeder Unternehmer, der Geschäfte mit anderen Unternehmern im Inland durchführt, ist zur E-Rechnung verpflichtet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind
Wer muss eine E-Rechnung ausstellen?
Jeder Unternehmer, der Geschäfte mit anderen Unternehmern im Inland abwickelt, ist verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Diese Regelung tritt ab dem 1.1.2025 in Kraft.
Für Vereine gilt diese Regelung ebenfalls, sofern sie im wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Wenn Euer Verein nur im ideellen Bereich aktiv ist, besteht keine Verpflichtung zur Verarbeitung von E-Rechnungen.
Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt, um eine E-Rechnung zu empfangen?
Um E-Rechnungen zu empfangen, wird eine geeignete Software benötigt, welche die jeweiligen E-Rechnungsformate (wie XRechnung oder ZUGFeRD) verarbeiten kann. Zum 1. Januar 2025 werdet Ihr daher E-Rechnungen mit WISO MeinVerein Web empfangen und verarbeiten können.
Müssen E-Rechnungen archiviert werden?
Ja, E-Rechnungen müssen archiviert werden. Sie sind dabei in ihrem ursprünglichen Format aufzubewahren, um den gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen. Mit der Nutzung unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web erfüllt Ihr bereits jetzt die gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung nach GoBD-Vorgaben.
Was ist eine XRechnung?
Eine XRechnung ist ein standardisiertes XML-Format für elektronische Rechnungen, das seit November 2020 für Rechnungen an öffentliche Stellen verpflichtend ist. Sie nutzt keinen visuellen Beleg und erfordert spezielle Software zur Verarbeitung.
Wer muss eine XRechnung erstellen?
Die XRechnung ist grundsätzlich nur im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben. Eine Pflicht dieses Format zu verwenden, besteht deshalb für Vereine so gut wie nie. XRechnung kann aber auch als Format zur Erstellung von E-Rechnungen genutzt werden.
Wofür steht die Bezeichnung XRechnung?
XRechnung bezeichnet einen Standard für elektronische Rechnungen, der auf einer europäischen Norm basiert. Diese Art von E-Rechnung verwendet ein spezielles XML-Format, um Rechnungsdaten sicher auszutauschen.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und E-Rechnung?
XRechnung ist ein spezifisches Format für E-Rechnungen, das ausschließlich XML-Daten enthält. E-Rechnung hingegen ist ein allgemeiner Begriff für elektronische Rechnungen, die in verschiedenen Formaten, einschließlich XRechnung und ZUGFeRD, vorliegen können.
Was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?
Eine ZUGFeRD-Rechnung kombiniert strukturierte XML-Daten mit einem PDF-Dokument. Dadurch erhält man sowohl ein sichtbares Belegbild zur manuellen Prüfung als auch maschinenlesbare Daten für automatische Verarbeitung.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD-Rechnung?
XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung. ZUGFeRD kombiniert ein PDF-Dokument mit eingebetteten XML-Daten, wodurch die Rechnung sowohl visuell lesbar als auch maschinell verarbeitbar ist.
Welche Formate zur Erstellung einer E-Rechnung gibt es?
Es gibt mehrere Formate und Tools für die Erstellung von E-Rechnungen, wobei ZUGFeRD und XRechnung die häufigsten und am meisten verwendeten sind.
Ab wann sind die E-Rechnungen in MeinVerein Web verfügbar?
Unsere Produktentwicklung arbeitet aktuell an der Implementierung, sodass Euch die E-Rechnungen in WISO MeinVerein Web bis zum Stichtag zur Verfügung stehen. Wir halten Euch auf dem Laufenden und werden ein ausführliches Video-Tutorial mit Euch teilen, sobald die Funktion live ist.
Ich habe eine E-Rechnung erhalten. Wie kann ich diese in MeinVerein hochladen und lesen?
Nachdem Ihr eine E-Rechnung zum Beispiel per E-Mail erhalten habt, könnt Ihr diese einfach in WISO MeinVerein Web wie gewohnt als Beleg hochladen. Nach dem Upload wandelt MeinVerein Web Eure E-Rechnung in ein für Euch lesbares Dokument.
Ich möchte eine E-Rechnung erstellen und versenden. Wie gehe ich vor?
Für die Erstellung einer E-Rechnung könnt Ihr zunächst wie gewohnt eine Rechnung in WISO MeinVerein Web erstellen. Zusätzlich zur PDF Eurer Rechnungen wird dann eine E-Rechnung erzeugt, die Ihr dann herunterladen oder versenden könnt.
Wird die Verarbeitung von E-Rechnungen auch in der Desktop-Version von WISO MeinVerein zur Verfügung stehen?
Nein, E-Rechnungen können mit der WISO MeinVerein Desktop-Version nicht verarbeitet werden. Das bedeutet, dass für die Verarbeitung von E-Rechnungen zu WISO MeinVerein Web gewechselt werden muss.
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20 Kommentare
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Hallo, 2 Fragen meinerseits: 1. Wo kann ich denn eingehende Rechnungen hochladen in MeinVerein Web ? 2. Wenn die neue eRechnung da ist, wie übermittle ich das an meinen Steuerberater ? Bisher haben wir die PDF rechnungen in Datev hochgeladen. Danke ... Weiterlesen
Hallo,
2 Fragen meinerseits:
1. Wo kann ich denn eingehende Rechnungen hochladen in MeinVerein Web ?
2. Wenn die neue eRechnung da ist, wie übermittle ich das an meinen Steuerberater ? Bisher haben wir die PDF rechnungen in Datev hochgeladen.Danke
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Hallo, wir nutzen WISO Mein Verein (bisher noch nicht ...WEB). Ist hier der Empfang und Archivierung von E-Rechnungen möglich? Kommt ein Update?
Hallo, wir nutzen WISO Mein Verein (bisher noch nicht …WEB). Ist hier der Empfang und Archivierung von E-Rechnungen möglich? Kommt ein Update?
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Da hat das deutsche Bürokratie Monster wieder zugeschlagen. Überall wird vom Bürokratieabbau geschwätzt, und dann kommt so eine Riesenscheiße. Das, was unsere Politiker zum Bürokratieabbau erzählen, ist also schlichtweg nichts als eine große ... Weiterlesen
Da hat das deutsche Bürokratie Monster wieder zugeschlagen.
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Überall wird vom Bürokratieabbau geschwätzt, und dann kommt so eine Riesenscheiße.
Das, was unsere Politiker zum Bürokratieabbau erzählen, ist also schlichtweg nichts als eine große Lüge.
Ihr könnt das mit dieser Rechnung gerne machen. Ich mach da mit meinem Verein nicht mit. Weder in die eine noch in die andere Richtung.
Der Staat kann mich gerne bestrafen und von mir aus auch ins Gefängnis setzen. Das geht mir am Arsch vorbei.
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Ich habe davon 0,0 Ahnung. Wir sind ein kleiner Tischtennisverein. Das ist Bürokratie hoch 5, Ich werde dafür kein Programm (welches im übrigen?) kaufen. Das ist mir komplett egal, Entweder wir machen so weiter, oder ich melde den Verein ... Weiterlesen
Ich habe davon 0,0 Ahnung. Wir sind ein kleiner Tischtennisverein.
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Das ist Bürokratie hoch 5,
Ich werde dafür kein Programm (welches im übrigen?) kaufen.
Das ist mir komplett egal,
Entweder wir machen so weiter, oder ich melde den Verein ab.
Danke liebe Regierung,
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Guten Tag, vielen Dank für den umfangreichen Blogartikel. Wir benutzen derzeit noch Mein Verein Desktop und werden auf Mein Verein Web wechseln, da wir im Moment noch Rechnungen mit Steuerausweis an Krankenkassen über Präventionssportmaßnahmen schreiben. ... Weiterlesen
Guten Tag, vielen Dank für den umfangreichen Blogartikel.
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Wir benutzen derzeit noch Mein Verein Desktop und werden auf Mein Verein Web wechseln, da wir im Moment noch Rechnungen mit Steuerausweis an Krankenkassen über Präventionssportmaßnahmen schreiben. Zudem erhalten wir auch Rechnungen von Unternehmen bzw. Honorarkräften künftig als ERechnung. Beim Öffnen von MeinVerein bietet mit das Programm die Möglichkeit „Vom Desktop zum Webbrowser wechseln“. Kann ich damit zur Version MeinVerein Web wechseln und werden die Daten aus MeinVerein Desktop automatisch in Web eingepflegt? Oder muss ich MeinVerein Web gesondert downloaden und unsere Daten einpflegen? Benötige ich für die Archivierung von E Rechnungen eine gesonderte Hardware z. Bsp. externe Festplatte? Oder archiviert Mein Verein Web die eingehenden Rechnungen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
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Moin ihr Lieben, vielen Dank für das Zusammenstellen der Informationen. Da wir die WISO MeinVerein Desktop-Version nutzen, wäre für uns natürlich interessant zu wissen, ob die Integration der Verarbeitung von E-Rechnung auch dort vorgesehen ist ... Weiterlesen
Moin ihr Lieben,
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vielen Dank für das Zusammenstellen der Informationen. Da wir die WISO MeinVerein Desktop-Version nutzen, wäre für uns natürlich interessant zu wissen, ob die Integration der Verarbeitung von E-Rechnung auch dort vorgesehen ist oder wir nun doch gezwungen sind auf die Web-Version umzusteigen.
Ganz liebe Grüße
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Wie kann ich mit Wiso Mein Verein eine ZUGFeRD-Rechnung erstellen? Darauf geht Ihr Artikel leider nicht ein. Ich muss ja wohl die Rechnungen über Anzeigen in unserer Vereinszeitung an Geschäftsleute ab januar 2025 im ZUGFeRD-Format erstellen und versenden, ... Weiterlesen
Wie kann ich mit Wiso Mein Verein eine ZUGFeRD-Rechnung erstellen? Darauf geht Ihr Artikel leider nicht ein. Ich muss ja wohl die Rechnungen über Anzeigen in unserer Vereinszeitung an Geschäftsleute ab januar 2025 im ZUGFeRD-Format erstellen und versenden, Beitragsrechnungen über Vereinbeiträge ja wohl nicht. Wie mache ich das in WISO MeinVerein? Kommt da rechtzeitig ein Update?
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Viele Grüße
Rainer Otte
SSV Lichtenrade e.V.
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Hallo Zusammen, vielen Dank für die Informationen. Seitens einzelner Kommunen (Hessen) werden wir bereits jetzt aufgefordert elektronische Rechnungen (ZUGFeRD) zu versenden. Rechnungen anderer Formate werden seit April 2024 nicht mehr angenommen. ... Weiterlesen
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Informationen.Seitens einzelner Kommunen (Hessen) werden wir bereits jetzt aufgefordert elektronische Rechnungen (ZUGFeRD) zu versenden. Rechnungen anderer Formate werden seit April 2024 nicht mehr angenommen. Können Sie abschätzen, wann über WISO die Möglichkeit besteht elektronische Rechnungen nach dem o.g. Format zu erstellen und versenden zu können. Die rechtlichen Bestimmungen zum ZUGFeRD Format bestehen mE bereits seit 10 Jahren.
Wäre schön, wenn ihr uns zeitnah eine Rückmeldung geben könnt, da wir uns andernfalls eine Alternative überlegen müssen.Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gundert
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Vielen Dank für den sehr hilfreichen Blogartikel. Ich habe viele gute Infos erhalten. Allerdings bleibt der Artikel in eingen Bereichen für mich als Nutzer von WISO MeinVereinWeb sehr unkonkret. Ich muss mich auch irgendwie vorbereiten, um hier ab ... Weiterlesen
Vielen Dank für den sehr hilfreichen Blogartikel. Ich habe viele gute Infos erhalten. Allerdings bleibt der Artikel in eingen Bereichen für mich als Nutzer von WISO MeinVereinWeb sehr unkonkret. Ich muss mich auch irgendwie vorbereiten, um hier ab 1.1.2025 startklar sein zu können. Wie wird das in MVW denn reaisiert? Bisher entsteht eine PDF, die per E-Mail versendet wird. Einen Rechnungsempfang kann ich gar nicht organisieren. Wäre super, wenn es da in Kürze eine Art Anleitung (z.B. als Yotube Video) geben würde, wie das Thema dann in MVW umgesetzt wird. Insbesondere wäre interessant, ob die Lesbarkeit durch Menschen mittels eines Viewers dann auch schon funktioniert und ob die Belegbuchung dann auch gleich reibungslos integriert ist.
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Hallo, wir sind ein kleiner, nicht wirtschaftlich tätiger Verein. Verstehe ich es richtig, dass wir, auch wenn wir nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind, trotzdem in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und entsprechend ... Weiterlesen
Hallo, wir sind ein kleiner, nicht wirtschaftlich tätiger Verein. Verstehe ich es richtig, dass wir, auch wenn wir nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind, trotzdem in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und entsprechend zu verarbeiten und archivieren? Danke & LG
Weniger lesenHallo Lisa, vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn Euer Verein nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig ist, dann seid Ihr auch nicht zum Empfang, zur Verarbeitung und Archivierung von E-Rechnungen verpflichtet. Anders sieht es aus, wenn ... Weiterlesen
Hallo Lisa,
vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn Euer Verein nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig ist, dann seid Ihr auch nicht zum Empfang, zur Verarbeitung und Archivierung von E-Rechnungen verpflichtet.
Anders sieht es aus, wenn eine Rechnung sowohl ideelle als auch unternehmerische Umsätze enthält. In dem Fall ist eine E-Rechnung nötig, sobald ihr Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich abrechnet.
Viele Grüße
Weniger lesenDein WISO MeinVerein Team
Hallo, anknüpfend an die Mail bzw. Antwort von Lisa: Woher weiß denn ein rechnungsausstellender Unternehmer, ob ich in meinem Verein nur ideell tägig bin und mich damit als B2C Kunde zu behandeln hat? Vielen Dank für Ihre Antwort und eine schöne ... Weiterlesen
Hallo,
Weniger lesenanknüpfend an die Mail bzw. Antwort von Lisa: Woher weiß denn ein rechnungsausstellender Unternehmer, ob ich in meinem Verein nur ideell tägig bin und mich damit als B2C Kunde zu behandeln hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort und eine schöne Vorweihnachtszeit!