Zuletzt aktualisiert: 13.02.2026
Darf ein Verein Fahrtkosten erstatten – und wenn ja, in welcher Höhe?
Im Vereinsalltag entstehen regelmäßig Ausgaben: Ein Mitglied fährt im Auftrag des Vereins zu einem Termin, ein Übungsleiter ist zu einem Auswärtsspiel unterwegs oder Materialien werden mit dem privaten Pkw transportiert. Schnell stellt sich die Frage, wie diese Fahrtkosten korrekt erstattet werden.
Grundsätzlich dürfen Fahrtkosten ersetzt werden – entweder gegen Beleg oder über die Kilometerpauschale. Wichtig ist jedoch, dass die Erstattung rechtlich sauber geregelt und korrekt verbucht wird, damit es bei einer Prüfung keine Probleme gibt.
In diesem Beitrag erfährst du,
- wann Fahrtkostenerstattung im Verein möglich ist,
- wie hoch die Kilometerpauschale im Ehrenamt ist,
- was für Übungsleiter gilt
- und welche Nachweise erforderlich sind.
Wenn du dir bei einem konkreten Fall unsicher bist, schreib uns gern in die Kommentare – wir helfen weiter.
Fahrtkosten im Verein: Das Wichtigste im Überblick
- Fahrtkosten im Verein dürfen erstattet werden, wenn sie im Auftrag des Vereins entstehen und entsprechend nachgewiesen werden.
- Die Erstattung kann entweder über tatsächliche Belege oder über die Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer erfolgen.
- Für Übungsleiter und Ehrenamtliche gelten besondere steuerliche Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Übungsleiterpauschale.
- Eine saubere Dokumentation – zum Beispiel durch Belege oder ein Fahrtenbuch – ist Voraussetzung für die korrekte Buchführung und den Erhalt der Gemeinnützigkeit.
Wann dürfen Fahrtkosten im Verein erstattet werden?
Grundsätzlich dürfen Fahrtkosten im Verein erstattet werden, wenn sie im Auftrag des Vereins entstehen. Das bedeutet: Die Fahrt muss im Interesse des Vereins erfolgen – etwa zu einem Termin, einer Veranstaltung oder einem Wettkampf.
Entscheidend ist, dass es sich nicht um eine private Fahrt handelt, sondern um eine Tätigkeit für den Verein. Nur dann liegt eine erstattungsfähige Ausgabe vor. Private Fahrten sind dagegen nicht erstattungsfähig.
Wichtig ist außerdem, dass die Fahrtkosten nachvollziehbar dokumentiert werden. Das Finanzamt prüft bei gemeinnützigen Vereinen genau, ob Ausgaben ordnungsgemäß verbucht und dem Vereinszweck zugeordnet sind.
Die Erstattung kann entweder über tatsächliche Belege (z. B. Bahn- oder Tankquittungen) oder über eine Kilometerpauschale erfolgen. Welche Form sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall und euren internen Regelungen ab.
Rechtlich handelt es sich bei der Erstattung von Fahrtkosten in der Regel um sogenannten Auslagenersatz – was genau darunter zu verstehen ist, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.
Auslagenersatz im Verein: Grundlage der Fahrtkostenerstattung
Wenn ein Mitglied, ein Übungsleiter oder ein Vorstandsmitglied im Auftrag des Vereins Ausgaben übernimmt, können diese Kosten als Auslagenersatz erstattet werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Büromaterial oder Ausgaben für Veranstaltungen.
Entscheidend ist: Es werden nur tatsächlich entstandene Kosten ersetzt. Diese müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Wann besteht Anspruch auf Auslagenersatz?
Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn die Ausgaben im Auftrag des Vereins entstanden sind. Das bedeutet: Die Tätigkeit muss im Interesse des Vereins erfolgen – etwa bei einer Fahrt zu einem Termin, einem Wettkampf oder einer Besorgung für den Verein.
Der Auftrag muss dabei nicht zwingend schriftlich erteilt werden. Auch eine mündliche Beauftragung reicht aus.
Wichtig ist jedoch: Private Ausgaben oder eigenmächtige Anschaffungen sind nicht erstattungsfähig.
Unterschied zwischen Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung
Gerade bei Fahrtkosten im Ehrenamt werden häufig die Begriffe Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung verwechselt.
Beim Auslagenersatz werden konkrete, nachgewiesene Kosten erstattet – zum Beispiel Fahrtkosten gegen Beleg oder per Kilometerpauschale.
Eine Aufwandsentschädigung hingegen ist eine pauschale Zahlung für Zeitaufwand und Tätigkeit im Verein. Typische Beispiele sind die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale.
Wichtig: Wird eine Kilometerpauschale für tatsächlich gefahrene Strecken gezahlt, handelt es sich in der Regel weiterhin um Auslagenersatz – nicht um eine Vergütung für die Tätigkeit selbst.
Auslagenersatz für den Vorstand
Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit grundsätzlich keine Vergütung – es sei denn, eure Satzung sieht dies ausdrücklich vor.
Anders verhält es sich beim Auslagenersatz: Auch der Vorstand kann entstandene Kosten, etwa Fahrtkosten oder Ausgaben für Vereinsmaterial, ersetzt bekommen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen notwendig waren, im Auftrag des Vereins erfolgten und durch Belege nachgewiesen werden können.
Fahrtkosten: Beleg oder Pauschale?
Grundsätzlich gilt: Entstehen Fahrten im Auftrag des Vereins, dürfen die entstandenen Kosten ersetzt werden. Das betrifft zum Beispiel Auswärtsspiele, Lehrgänge, Verbandstagungen oder organisatorische Termine.
Die Fahrtkostenerstattung kann auf zwei Arten erfolgen:
- gegen Vorlage von Belegen (z. B. Bahnticket, Tankquittung, Taxibeleg)
- oder über die Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer bei Nutzung eines privaten Pkw
Diese Kilometerpauschale gilt in der Regel auch im Ehrenamt. Wichtig ist, dass ihr vorab klare Regelungen trefft – idealerweise schriftlich, zum Beispiel in einer Reisekostenordnung oder durch einen Vorstandsbeschluss. Darin könnt ihr festhalten:
- wer Anspruch auf Erstattung hat
- welche Verkehrsmittel zulässig sind
- wie mit Fahrgemeinschaften umzugehen ist
- welche Nachweise erforderlich sind
Bei Fahrgemeinschaften sollte vorab geregelt werden, ob nur der Fahrer die Kilometerpauschale erhält oder ob Mitfahrer ebenfalls Kosten geltend machen können. In der Regel wird die Pauschale nur einmal pro Fahrzeug erstattet.
Nur mit klaren internen Regelungen und einer sauberen Dokumentation bleibt die Fahrtkostenerstattung rechtssicher und nachvollziehbar.
Die Kilometerpauschale gilt nur bei Nutzung eines privaten Pkw. Werden öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus genutzt, können ausschließlich die tatsächlichen Ticketkosten gegen Beleg erstattet werden – eine Kilometerpauschale ist hier nicht zulässig.
Nachweise und Belegpflicht bei Fahrtkosten
Für jede Fahrtkostenerstattung gilt: Keine Buchung ohne Beleg. Das bedeutet, dass alle erstatteten Ausgaben nachvollziehbar dokumentiert werden müssen – zum Beispiel durch Tankquittungen, Fahrkarten oder eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer.
Wichtig: Belege müssen im Verein in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden( § 147 AO).
Diese Aufbewahrungspflicht gilt für alle steuerlich relevanten Unterlagen und ist besonders wichtig für gemeinnützige Vereine. Eine lückenlose Dokumentation schützt euch bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt.
Ein Fahrtenbuch ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber bei regelmäßigen Fahrten sinnvoll sein – insbesondere zur transparenten Abrechnung der Kilometerpauschale.
Fahrtkostenerstattung für Mitglieder
Fahren Vereinsmitglieder im Auftrag des Vereins mit ihrem privaten Pkw, haben sie Anspruch auf Erstattung von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Alternativ können tatsächliche Kosten gegen Vorlage von Belegen erstattet werden.
Wichtig bei der Fahrtkostenerstattung ist, dass die Fahrt im Interesse des Vereins erfolgt und vorab geregelt ist, wer Anspruch auf Erstattung hat. Diese Regelungen sollten idealerweise schriftlich festgehalten werden.
Verpflegungsmehraufwand bei längeren Einsätzen
Bei längeren Einsätzen außerhalb des Wohnorts kann zusätzlich eine Verpflegungspauschale erstattet werden. Aktuell (Stand 13.02.2026) gelten folgende Pauschalen pro Tag:
| Einsätze unter 8 Stunden | 0,00 € |
| Einsätze ab 8 Stunden bis unter 24 Stunden | 14,00 € |
| An- und Abreisetage | 14,00 € |
| Aufenthalt ab 24 Stunden | 28,00 € |
Werden Mahlzeiten vom Verein übernommen, müssen entsprechende Kürzungen berücksichtigt werden.
Wenn Vereinsmitglieder regelmäßig Fahrten für den Verein übernehmen, kann es sinnvoll sein, ein Fahrtenbuch zu führen – entweder digital oder handschriftlich. So behaltet Ihr den Überblick über alle zurückgelegten Strecken, den Anlass der Fahrt und die angefallenen Kilometer.
Erstattung an Mitarbeiter
Für angestellte Mitarbeiter gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie bei anderen Arbeitgebern. Fahrten im Auftrag des Vereins können entweder gegen Beleg oder mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer erstattet werden.
Wichtig: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten steuerlich als Arbeitsweg und werden anders behandelt. Hier greift die Entfernungspauschale im Rahmen der persönlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers.
Erstattungen an Nichtmitglieder
Auch Nichtmitglieder – zum Beispiel Eltern oder Helfer – können Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig waren.
Ohne ausdrückliche Beauftragung handelt es sich jedoch meist um eine private Gefälligkeit. Daher sollte die Erstattung klar geregelt und dokumentiert werden.
Fahrtkosten im Verein richtig abrechnen: So geht’s
Damit die Fahrtkostenerstattung im Verein rechtssicher und transparent abläuft, solltet ihr systematisch vorgehen.
- Auftrag klären: Die Fahrt muss im Interesse des Vereins erfolgen. Haltet fest, wer zur Fahrt beauftragt wurde und zu welchem Zweck.
- Erstattungsart festlegen: Entscheidet, ob die Erstattung gegen Beleg oder über die Kilometerpauschale von 0,30 € erfolgt.
- Nachweise einholen: Lasst euch Belege oder eine nachvollziehbare Kilometeraufstellung vorlegen. Ein Fahrtenbuch kann bei regelmäßigen Fahrten sinnvoll sein.
- Dokumentation und Buchhaltung: Erfasst die Erstattung ordnungsgemäß in eurer Buchhaltung. Achtet darauf, dass Belege vollständig sind und archiviert werden.
- Sonderfälle prüfen: Bei Mitarbeitenden oder längeren Einsätzen (Verpflegungspauschale) gelten zusätzliche steuerliche Regelungen. Mit einer klaren internen Regelung und einer sauberen Dokumentation schafft ihr Transparenz und vermeidet spätere Rückfragen durch das Finanzamt.
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Fazit: Klare Regeln sorgen für Sicherheit
Fahrtkosten dürfen im Verein erstattet werden – entscheidend ist, dass die Fahrten im Auftrag des Vereins erfolgen und sauber dokumentiert werden. Ob gegen Beleg oder über die Kilometerpauschale von 0,30 €: Eine klare interne Regelung und vollständige Nachweise sind die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern längere Einsätze, Mitarbeitende oder Erstattungen an Nichtmitglieder. Hier gelten zusätzliche steuerliche Vorgaben.
Wenn ihr Fahrtkostenerstattungen strukturiert organisiert und transparent verbucht, schafft ihr Sicherheit für euren Verein – und vermeidet spätere Rückfragen durch das Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrtkosten im Verein
Wie hoch ist die Kilometerpauschale im Ehrenamt?
Bei Fahrten mit dem privaten Pkw im Auftrag des Vereins können in der Regel 0,30 € pro gefahrenem Kilometer erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrt für den Verein erfolgt und entsprechend dokumentiert wird.
Können Übungsleiter ihre Fahrtkosten zusätzlich zur Übungsleiterpauschale erhalten?
Ja. Werden tatsächliche Fahrtkosten erstattet, handelt es sich um Auslagenersatz und nicht um eine zusätzliche Vergütung. Die Erstattung ist daher grundsätzlich unabhängig von der Übungsleiterpauschale möglich – sofern sie korrekt dokumentiert wird.
Muss der Verein Fahrtkosten erstatten?
Ein automatischer Anspruch besteht nur, wenn die Fahrt im Auftrag des Vereins erfolgt ist. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, sollte durch eine interne Regelung oder einen Vorstandsbeschluss festgelegt sein.
Ist ein Fahrtenbuch im Verein Pflicht?
Ein Fahrtenbuch ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber bei regelmäßigen Fahrten sinnvoll sein. Wichtig ist in jedem Fall eine nachvollziehbare Dokumentation der gefahrenen Strecken.
Können auch Nichtmitglieder Fahrtkosten erstattet bekommen?
Ja, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig waren. Ohne ausdrückliche Beauftragung handelt es sich jedoch meist um eine private Gefälligkeit, für die kein Anspruch auf Erstattung besteht.
Wie lange müssen Belege für Fahrtkosten aufbewahrt werden?
Belege, die im Rahmen der Vereinstätigkeit anfallen, müssen in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden. Eine vollständige Dokumentation ist wichtig für die Gemeinnützigkeit und mögliche Prüfungen.
Sind Fahrtkosten im Verein steuerfrei?
Werden Fahrtkosten im Verein als Auslagenersatz für tatsächlich entstandene Fahrten im Auftrag des Vereins erstattet, sind sie in der Regel steuerfrei. Voraussetzung ist, dass entweder die tatsächlichen Kosten gegen Beleg oder die Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer erstattet werden.
Handelt es sich dagegen um eine pauschale Vergütung ohne konkreten Kostennachweis, kann die Zahlung steuerlich anders bewertet werden. Wichtig ist daher eine saubere Trennung zwischen Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung.

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Guten Tag! Danke für die wertvollen Infos! Ich habe noch eine Frage zur Erstattung von Fahrtkosten: überall werden die 0,30€ pro Kilometer genannt. Was wäre, wenn wir als Verein die deutlich gestiegenen Kosten unserer Ehrenamtlichen würdigen ... Weiterlesen
Guten Tag!
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Danke für die wertvollen Infos!
Ich habe noch eine Frage zur Erstattung von Fahrtkosten: überall werden die 0,30€ pro Kilometer genannt. Was wäre, wenn wir als Verein die deutlich gestiegenen Kosten unserer Ehrenamtlichen würdigen wollen und deshalb z.B. 0,35€ pro Kilometer auszahlen würden? Hätte das irgendwelche Konsequenzen? Und wenn ja: welche?
Vielen herzlichen Dank!
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Hallo, steht es dem Verein frei, in einer Finanzordnung einen anderen Satz für die Fahrtkostenpauschale für Fahrten von Ehrenamtlichen mit dem PKW als diese 30 Cent pro km festzulegen, z.B. 15 Cent pro km? Vielen Dank!
Hallo,
steht es dem Verein frei, in einer Finanzordnung einen anderen Satz für die Fahrtkostenpauschale für Fahrten von Ehrenamtlichen mit dem PKW als diese 30 Cent pro km festzulegen, z.B. 15 Cent pro km?
Vielen Dank!
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In unserem Verein müssen wir Auslagenersatz für Fahrtkosten leisten. Das Mitglied meint, es sollten 35 Cent/km ersetzt werden. Sie schreiben, dass Fahrtkosten "pauschal mit 0,30 € pro Kilometer erstattet werden, wenn die Fahrten im Auftrag des Vereins ... Weiterlesen
In unserem Verein müssen wir Auslagenersatz für Fahrtkosten leisten. Das Mitglied meint, es sollten 35 Cent/km ersetzt werden. Sie schreiben, dass Fahrtkosten „pauschal mit 0,30 € pro Kilometer erstattet werden, wenn die Fahrten im Auftrag des Vereins erfolgen“. Woher stammt der Wert „30 Cent / km“, in welchem Gesetz oder Verordnung steht das?
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Danke, damit bin ich einen Schritt weiter. Nur: Laut §9 EStG sind die 30 Cent für die ersten 20 Kilometer anzuwenden, danach sind es 38 Cent. Das taucht auf dieser Seite natürlich bei Erstattungen für Mitarbeiter auf, doch für Dritte - wie es bei ... Weiterlesen
Danke, damit bin ich einen Schritt weiter. Nur: Laut §9 EStG sind die 30 Cent für die ersten 20 Kilometer anzuwenden, danach sind es 38 Cent. Das taucht auf dieser Seite natürlich bei Erstattungen für Mitarbeiter auf, doch für Dritte – wie es bei uns der Fall ist – werden nur die 30 Cent genannt. Wie kommt das zustande? Gab es dazu Entscheidungen von Finanzämtern?
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Meine Frage ist wie folgt: Vorstandssitzungen werden auf dem Vereinsgelände abgehalten. Können in diesem Falle die Reisekosten von zu Hause bis zum Vereinsgelände geltend gemacht werden ? LG Reinhard
Meine Frage ist wie folgt:
Vorstandssitzungen werden auf dem Vereinsgelände abgehalten. Können in diesem Falle die Reisekosten von zu Hause bis zum Vereinsgelände geltend gemacht werden ?LG Reinhard
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Hallo liebes Team, ich bin Rentner und mache viel für einen Verein. Dieser zahlt keine Aufwandsentschädigung, was ich auch gar nicht möchte. Da ich aber Einkommensteuer bezahle, frage ich, ob ich wenigstens meine Fahrtkosten und die Kosten für ... Weiterlesen
Hallo liebes Team,
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ich bin Rentner und mache viel für einen Verein.
Dieser zahlt keine Aufwandsentschädigung, was ich auch gar nicht möchte.
Da ich aber Einkommensteuer bezahle, frage ich, ob ich wenigstens meine Fahrtkosten und die Kosten für Übernachtungen steuerlich absetzen kann.
Der Verein ist 300 km von meinem Wohnort entfernt.
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Hallo, ich bin ehrenamtlich in einem Verein (e.V.) tätig, übernehme dort Verwaltungsaufgaben, Einkäufe für das Vereinscafé etc. Ich kaufe mit jeden Monat die Monatskarte für öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Ohne meine Tätigkeit im Verein ... Weiterlesen
Hallo, ich bin ehrenamtlich in einem Verein (e.V.) tätig, übernehme dort Verwaltungsaufgaben, Einkäufe für das Vereinscafé etc. Ich kaufe mit jeden Monat die Monatskarte für öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Ohne meine Tätigkeit im Verein bräuchte ich die Monatskarte nicht.
Zählt in meinem Fall die Monatskarte auch zu den Fahrtkosten, die zur Auslagenerstattung gehören? Könnte/dürfte mir der Verein die Monatskarte jeden Monat bezahlen?
Viele Grüße
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Matthias E.
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Hallo, Vielen Dank für den verständlichen Artikel. Ich hätte dazu eine Frage. Wie, bzw was kann man erstatten, wenn die Fahrten mit einem Vereinsfshrzeug (Elektrofahrzeug) gemacht werden, welches an der privaten Wallbox geladen wird. Kann man ... Weiterlesen
Hallo,
Vielen Dank für den verständlichen Artikel.
Ich hätte dazu eine Frage. Wie, bzw was kann man erstatten, wenn die Fahrten mit einem Vereinsfshrzeug (Elektrofahrzeug) gemacht werden, welches an der privaten Wallbox geladen wird.
Kann man auch hierfür Fahrtkosten erstatten? Oder kann man das „Benzin/Elektrogeld“ spenden/erstatten? Bzw wie würde eine solche Abrechnung aussehen?Ich hoffe ich habe das Problem einigermaßen verständlich dargestellt.
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Hallo! Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider muss ich eine weitere Frage stellen. Da die Abteilung gerade nicht über die finanziellen Mittel verfügt das Auto "auf einmal" zu kaufen, überlegen wir das Fahrzeug auf mehrere Raten zu kaufen. ... Weiterlesen
Hallo! Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider muss ich eine weitere Frage stellen. Da die Abteilung gerade nicht über die finanziellen Mittel verfügt das Auto „auf einmal“ zu kaufen, überlegen wir das Fahrzeug auf mehrere Raten zu kaufen. Ein Vereinsmitglied würde das Fahrzeug somit kaufen und in Raten (4 Raten sind geplant) an die Abteilung verkaufen.
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Was wäre hier die sinnigste Umsetzung, ohne steuerliche Belastungen für das Mitglied, dass das Auto an den Verein verkauft (Verkaufspreis = Kaufpreis).
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Hallo, als Übungsleiter bekommt man eine monatliche Pauschalvergütung gemäß Vertrag. Diese besteht nur aus Fahrtgeld. Muss dieses Fahrtgeld in der Steuererklärung angegeben werden?
Hallo, als Übungsleiter bekommt man eine monatliche Pauschalvergütung gemäß Vertrag. Diese besteht nur aus Fahrtgeld. Muss dieses Fahrtgeld in der Steuererklärung angegeben werden?
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Hallo... Folgende Frage... Übungsleiter haben einen Pauschalbetrag in Höhe von 3000,- € im Jahr (Steuerfrei). Wenn ich als Verein dem Übungsleiter Fahrtkosten zahlen möchte (Fahrten zu Spielen, Spielbeobachtungen, Training etc.) - rechnen ... Weiterlesen
Hallo…
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Folgende Frage…
Übungsleiter haben einen Pauschalbetrag in Höhe von 3000,- € im Jahr (Steuerfrei). Wenn ich als Verein dem Übungsleiter Fahrtkosten zahlen möchte (Fahrten zu Spielen, Spielbeobachtungen, Training etc.) – rechnen diese Fahrtkosten , die wir mit 0,30 € anrechnen pro Kilometer (Hin und Rück) , auf diese Übungsleiterpauschale an ??? und wenn ja , wie sind diese durch den Übungsleiter zu behandeln. ? bzw. durch den Verein… Vielen Dank für die Antwort…
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Gibt es eine Vorlage bzw. Vorgaben, welche Informationen auf einem Beleg notwendig sind, wenn ein Mitglied Fahrtkosten für eine einzelne Fahrt beantragt? Ist dafür eine Originalunterschrift notwendig? Ich möchte die Belege für die Fahrtkosten mit ... Weiterlesen
Gibt es eine Vorlage bzw. Vorgaben, welche Informationen auf einem Beleg notwendig sind, wenn ein Mitglied Fahrtkosten für eine einzelne Fahrt beantragt? Ist dafür eine Originalunterschrift notwendig? Ich möchte die Belege für die Fahrtkosten mit möglichst wenig Aufwand in WISO Mein Verein ablegen.
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Hallo, ich habe Fahrtkosten für verschiedene Fahrten geltend gemacht. Seit 13 Jahren war es so, dass ich das Datum, das Ziel als Ort und das Ziel des Gesprächspartners vor Ort so wie die gefahrenen Kilometer mit dem entsprechenden Betrag angegeben ... Weiterlesen
Hallo, ich habe Fahrtkosten für verschiedene Fahrten geltend gemacht. Seit 13 Jahren war es so, dass ich das Datum, das Ziel als Ort und das Ziel des Gesprächspartners vor Ort so wie die gefahrenen Kilometer mit dem entsprechenden Betrag angegeben habe. Zwei Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde mir die Auslage nicht ausgezahlt, da ich beim Besuch eines Fördermittelgebers aus Verschwiegenheitsgründen keine Details zum Besuch genannt habe. In der Satzung ist dies nicht vorgesehen und die übliche Praxis hat das bisher auch nicht vorgesehen. Der Vorstand weigert sich aber weiterhin den Kleinstbetrag auszuzahlen. Ich will das nicht hinnehmen! Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wie ist die Verfahrensweise und die Reihenfolge? Viele Dank für eine Info dazu
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Hallo WISO Team, ich hoffe ich habe die Frage nicht überlesen. Wie wird im Rahmen des Auslagenersatzes mit einem Deutschland-Ticket umgegangen, wenn dieses teilweise für Fahrten für den Verein eingesetzt wird? Bisher habe ich dazu unterschiedliche ... Weiterlesen
Hallo WISO Team,
ich hoffe ich habe die Frage nicht überlesen. Wie wird im Rahmen des Auslagenersatzes mit einem Deutschland-Ticket umgegangen, wenn dieses teilweise für Fahrten für den Verein eingesetzt wird?
Bisher habe ich dazu unterschiedliche Informationen gefunden.
Danke für Ihre Antwort
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Ich bin aus einen Verein ausgetreten bzw. habe gekündigt. Habe aber in diesem Jahr einiges an Auslagen von meinen privaten Konto bezahlt. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen. In welchem Zeitraum der Verein mir meine private Auslagen zurück überwiesen ... Weiterlesen
Ich bin aus einen Verein ausgetreten bzw. habe gekündigt. Habe aber in diesem Jahr einiges an Auslagen von meinen privaten Konto bezahlt. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen. In welchem Zeitraum der Verein mir meine private Auslagen zurück überwiesen haben sollte.
Eine Auflistung liegt dem Verein schon vor.Vielen Dank schon mal für eure Hilfe bzw. Auskünfte
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Moin Moin, zunächst einmal Danke für die tolle und verständliche Information. Für mich stellt sich noch die Frage ob und wie der Verein die so entstandenen Kosten wiederum geltend machen kann? Viele Mitglieder bezahlen zum Beispiel Fahrtkosten ja ... Weiterlesen
Moin Moin,
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zunächst einmal Danke für die tolle und verständliche Information. Für mich stellt sich noch die Frage ob und wie der Verein die so entstandenen Kosten wiederum geltend machen kann? Viele Mitglieder bezahlen zum Beispiel Fahrtkosten ja auch deshalb aus eigener Tasche weil sie ihren Verein nicht finanziell belasten wollen. Vor allem dann, wenn es sich um kleine und nicht so finaustarke Vereine handelt.
Liebe Grüße und Vielen Dank -
Guten Tag, ich möchte wissen, ob Mitglieder ihre oder seine Reisekosten wegen der Teilnahme an Mitgliedversammlung abrechnen dürfen? ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Liebe Grüße Amiri
Guten Tag,
ich möchte wissen, ob Mitglieder ihre oder seine Reisekosten wegen der Teilnahme an Mitgliedversammlung abrechnen dürfen?
ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße
Amiri
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Hallo, wieviele Jahre rückwirkend kann ein Mitglied oder Trainer auf die Erstattung von Fahrkosten bestehen? Ist es im Jahr des Aufwands zu buchen oder kann auch rückwirkend für das Vorjahr angefordert werden`? Vielen Dank
Hallo,
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wieviele Jahre rückwirkend kann ein Mitglied oder Trainer auf die Erstattung von Fahrkosten bestehen?
Ist es im Jahr des Aufwands zu buchen oder kann auch rückwirkend für das Vorjahr angefordert werden`?
Vielen Dank
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Guten Tag WISO-Team, müssen die Mitglieder den Auslagenersatz in ihrer Steuererklärung angeben und wenn ja, wo? Muss ich als Kassenwart den Mitgliedern eine Jahresübersicht des gezahlten Auslagenersatz ausstellen? Danke für weitere Infos. herzlichst ... Weiterlesen
Guten Tag WISO-Team, müssen die Mitglieder den Auslagenersatz in ihrer Steuererklärung angeben und wenn ja, wo? Muss ich als Kassenwart den Mitgliedern eine Jahresübersicht des gezahlten Auslagenersatz ausstellen? Danke für weitere Infos. herzlichst Aika
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Meine Frage lautet, kann die Kilometerpauschale ohne weiteres als Gutschein verrechnet werden? Mit Gutschein kann ich aber nicht tanken, vor allem nicht an der kostengünstigen Tankestelle. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen ... Weiterlesen
Meine Frage lautet, kann die Kilometerpauschale ohne weiteres als Gutschein verrechnet werden?
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Mit Gutschein kann ich aber nicht tanken, vor allem nicht an der kostengünstigen Tankestelle.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Titze
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ich hatte gefragt ob im Buchungstext für Fahrtkosten auf dem Konto Auslagenersatz und dem Konto Aufwandsentschädigungen der Name mit im Buchungstext genannt werden muss, oder reicht es als Text Auslagenersetz und Datum, Sofern Ort und Name auf dem ... Weiterlesen
ich hatte gefragt ob im Buchungstext für Fahrtkosten auf dem Konto Auslagenersatz und dem Konto Aufwandsentschädigungen der Name mit im Buchungstext genannt werden muss, oder reicht es als Text Auslagenersetz und Datum, Sofern Ort und Name auf dem beleg stehen.
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Ein Mitglied fragte mich, ob die Fahrtkostenerstattung im Verein auch für Fahrten mit dem Fahrrad gezahlt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Explizit steht das aber nicht in dem Text. Deshalb meine Frage. Vielen Dank!
Ein Mitglied fragte mich, ob die Fahrtkostenerstattung im Verein auch für Fahrten mit dem Fahrrad gezahlt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Explizit steht das aber nicht in dem Text. Deshalb meine Frage. Vielen Dank!
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Wie kommst du denn darauf, dass, wer ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel wählt, seinen Anspruch auf Erstattung verliert? Natürlich können bzw. müssen bei der Nutzung anderer Privatfahrzeuge entstandene Fahrtkosten erstattet werden. ... Weiterlesen
Wie kommst du denn darauf, dass, wer ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel wählt, seinen Anspruch auf Erstattung verliert? Natürlich können bzw. müssen bei der Nutzung anderer Privatfahrzeuge entstandene Fahrtkosten erstattet werden. Als Beispiel die Regelung der katholischen jungen Gemeinde Diözesanstelle Mainz e.V. Die Sätze sind dort etwas niedrig angesetzt. So verursacht ein hochwertiges Pedelec auch bei hohen Fahrleistungen deutlich höhere Kosten als 15ct/km. Für Ausgaben, die nicht anders zu belegen sind, gibt es Eigenbelege.
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Wie verhält es sich, wenn das Vereinsmitglied Fahrten mit seinem Dienstfahrzeut (1% Rgelung) macht, kann hier Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden?
Wie verhält es sich, wenn das Vereinsmitglied Fahrten mit seinem Dienstfahrzeut (1% Rgelung) macht, kann hier Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden?
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Im Falle einer anstehenden Fahrtkostenerstattung: Muss die Antragstellerin dem Verein zwingend das Antragsformular mit Originalunterschrift per Post zusenden - oder reicht es, wenn sie das Formular ausfüllt, unterschreibt und anschließend als Anhang ... Weiterlesen
Im Falle einer anstehenden Fahrtkostenerstattung: Muss die Antragstellerin dem Verein zwingend das Antragsformular mit Originalunterschrift per Post zusenden – oder reicht es, wenn sie das Formular ausfüllt, unterschreibt und anschließend als Anhang per e-mail an den Verein verschickt? Im konkreten Fall geht es um ein einseitiges Formular zur Erstattung von Reisekosten von rund 120 EUR für unsere Tochter als Teilnehmerin eines Bildungsprogramms. Interessanterweise reicht es laut Verein aus, den Beleg über die Fahrtkosten (Rechnung Fährbetreiber) digital zuzusenden. Das Formular selbst hingegen nicht. Es muss per Briefpost eingehen. Ich verstehe, dass der Verein im Falle einer Steuerprüfung Nachweise vorhalten muss, aber ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass er Antragsformulare analog vorhalten muss (die er nach Eingang sehr wahrscheinlich ohnehin einscannt)? Sollte dem wirklich so sein, wäre es klasse, wenn Sie mir den Link zur entsprechenden Regelung zusenden könnten. Herzlichen Dank und viele Grüße, Dirk
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Hallo Wiso-Team, kann der Verein auch Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn das Vereinsmitglied eine Übungsleiterpauschale erhält? Viele Grüße Bea
Hallo Wiso-Team,
kann der Verein auch Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn das Vereinsmitglied eine Übungsleiterpauschale erhält?
Viele Grüße
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Bea
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Hallo, mein Mandant ein Handballverein möchte einem Spieler aus Tschechien Fahrgeld erstatten. Handelt es sich hier immer, also auch bei Heimspielen und Trainingstagen um Reisekosten i. H. von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, weil er ansonsten keine ... Weiterlesen
Hallo,
mein Mandant ein Handballverein möchte einem Spieler aus Tschechien Fahrgeld erstatten. Handelt es sich hier immer, also auch bei Heimspielen und Trainingstagen um Reisekosten i. H. von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, weil er ansonsten keine Vergütung erhält? Könnten Sie mir hierzu Informationen zukommen lassen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Corina Drahota
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dazu habe ich noch eine Frage, Reicht es aus das der Spieler eine Tankquittung einreicht oder muss er monatlich eine Fahrtenbuch ausfüllen über die getätigten Fahrten?
dazu habe ich noch eine Frage, Reicht es aus das der Spieler eine Tankquittung einreicht oder muss er monatlich eine Fahrtenbuch ausfüllen über die getätigten Fahrten?
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Hallo liebes Wiso-Team, gilt diese Regelung auch bei Fahrten zum Training für Spieler aus Deutschland die eine lange Anreise (ca. 120 km) für Hin- und Rückweg haben? Liebe Grüße Bea
Hallo liebes Wiso-Team,
gilt diese Regelung auch bei Fahrten zum Training für Spieler aus Deutschland die eine lange Anreise (ca. 120 km) für Hin- und Rückweg haben?
Liebe Grüße
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Bea
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Guten Tag, in welchem Steuerkonto (SKR49) sollten Fahrtkosten von Mitgliedern/Vorstandsmitgliedern für Fahrten im ideelen Bereich verbucht werden? In der Steuerkontenliste finde ich nur dasjenige für Arbeitnehmer (2563). Vielen Dank!
Guten Tag,
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in welchem Steuerkonto (SKR49) sollten Fahrtkosten von Mitgliedern/Vorstandsmitgliedern für Fahrten im ideelen Bereich verbucht werden? In der Steuerkontenliste finde ich nur dasjenige für Arbeitnehmer (2563).
Vielen Dank!
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Wir haben im Verein einen Vordruck für Fahrtkostenerstattung (PKW). Schön wäre es wenn sowas in der Software auch hinterlegt wäre. Also wo man übersichtlich die Werte einträgt und die Daten des Fahrenden und dann ein PDF generieren kann, dass als ... Weiterlesen
Wir haben im Verein einen Vordruck für Fahrtkostenerstattung (PKW). Schön wäre es wenn sowas in der Software auch hinterlegt wäre. Also wo man übersichtlich die Werte einträgt und die Daten des Fahrenden und dann ein PDF generieren kann, dass als Beleg für die Buchhaltung gilt.
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Ich spiele in einem Musikverein. Wo trage ich in der Steuererklaerung Fahrten zu Proben und Konzerten ein. Ich habe verstanden, dass ich als Vereinsmitglied die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung ansetzen kann, ohne dass hierzu irgendwelcher Formulare ... Weiterlesen
Ich spiele in einem Musikverein. Wo trage ich in der Steuererklaerung Fahrten zu Proben und Konzerten ein. Ich habe verstanden, dass ich als Vereinsmitglied die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung ansetzen kann, ohne dass hierzu irgendwelcher Formulare vom Verein braucht, oder Bestaetigungen.
Danke fuer die Antwort.
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- 1 15:38 Uhr am 28. Jan.. 2026
Moin, wie verbuche ich denn die Erstattung von Auslagen jenseits von Fahrkosten korrekt in WISO MeinVerein? Ich habe ein Mitglied in den Baumarkt geschickt um eine Plane für den Verein zu kaufen (300 €). Das Mitglied legt den Betrag aus, übergibt ... Weiterlesen
Moin,
Weniger lesenwie verbuche ich denn die Erstattung von Auslagen jenseits von Fahrkosten korrekt in WISO MeinVerein? Ich habe ein Mitglied in den Baumarkt geschickt um eine Plane für den Verein zu kaufen (300 €). Das Mitglied legt den Betrag aus, übergibt die Plane und ich erstatte 300 € vom Konto. Füge ich den Beleg nun der Ausgabe (Erstattung an Mitglied) bei (dann ist sie ja mitunter schwer wiederzufinden). Wenn ich die Anschaffung zusätzlich ins Kassenbuch eintrage entstehen in Summe ja 600€ minus. Danke für eure Hilfe!
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- 12:27 Uhr am 04. Feb.. 2026
Hallo, hierfür legst du einen Beleg (Ausgabe) mit dem Betrag von 300 € an. Anschließend kannst du den Beleg mit der gewünschten Bankbewegung verknüpfen. Ich hoffe, dass deine Frage damit beantwortet ist. Viele Grüße Dein ... Weiterlesen
Hallo, hierfür legst du einen Beleg (Ausgabe) mit dem Betrag von 300 € an. Anschließend kannst du den Beleg mit der gewünschten Bankbewegung verknüpfen.
Weniger lesenIch hoffe, dass deine Frage damit beantwortet ist.
Viele Grüße
Dein Team von WISO MeinVerein