• 15. Mai. 2024
  • hfischer
  • 63

Zuletzt aktualisiert: 13.02.2026

Darf ein Verein Fahrtkosten erstatten – und wenn ja, in welcher Höhe?

Im Vereinsalltag entstehen regelmäßig Ausgaben: Ein Mitglied fährt im Auftrag des Vereins zu einem Termin, ein Übungsleiter ist zu einem Auswärtsspiel unterwegs oder Materialien werden mit dem privaten Pkw transportiert. Schnell stellt sich die Frage, wie diese Fahrtkosten korrekt erstattet werden.

Grundsätzlich dürfen Fahrtkosten ersetzt werden – entweder gegen Beleg oder über die Kilometerpauschale. Wichtig ist jedoch, dass die Erstattung rechtlich sauber geregelt und korrekt verbucht wird, damit es bei einer Prüfung keine Probleme gibt.

In diesem Beitrag erfährst du,

  • wann Fahrtkostenerstattung im Verein möglich ist,
  • wie hoch die Kilometerpauschale im Ehrenamt ist,
  • was für Übungsleiter gilt
  • und welche Nachweise erforderlich sind.

Wenn du dir bei einem konkreten Fall unsicher bist, schreib uns gern in die Kommentare – wir helfen weiter.

Fahrtkosten im Verein: Das Wichtigste im Überblick

  • Fahrtkosten im Verein dürfen erstattet werden, wenn sie im Auftrag des Vereins entstehen und entsprechend nachgewiesen werden.
  • Die Erstattung kann entweder über tatsächliche Belege oder über die Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer erfolgen.
  • Für Übungsleiter und Ehrenamtliche gelten besondere steuerliche Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Übungsleiterpauschale.
  • Eine saubere Dokumentation – zum Beispiel durch Belege oder ein Fahrtenbuch – ist Voraussetzung für die korrekte Buchführung und den Erhalt der Gemeinnützigkeit.

Wann dürfen Fahrtkosten im Verein erstattet werden?

Grundsätzlich dürfen Fahrtkosten im Verein erstattet werden, wenn sie im Auftrag des Vereins entstehen. Das bedeutet: Die Fahrt muss im Interesse des Vereins erfolgen – etwa zu einem Termin, einer Veranstaltung oder einem Wettkampf.

Entscheidend ist, dass es sich nicht um eine private Fahrt handelt, sondern um eine Tätigkeit für den Verein. Nur dann liegt eine erstattungsfähige Ausgabe vor. Private Fahrten sind dagegen nicht erstattungsfähig.

Wichtig ist außerdem, dass die Fahrtkosten nachvollziehbar dokumentiert werden. Das Finanzamt prüft bei gemeinnützigen Vereinen genau, ob Ausgaben ordnungsgemäß verbucht und dem Vereinszweck zugeordnet sind.

Die Erstattung kann entweder über tatsächliche Belege (z. B. Bahn- oder Tankquittungen) oder über eine Kilometerpauschale erfolgen. Welche Form sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall und euren internen Regelungen ab.

Rechtlich handelt es sich bei der Erstattung von Fahrtkosten in der Regel um sogenannten Auslagenersatz – was genau darunter zu verstehen ist, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.


Auslagenersatz im Verein: Grundlage der Fahrtkostenerstattung

Wenn ein Mitglied, ein Übungsleiter oder ein Vorstandsmitglied im Auftrag des Vereins Ausgaben übernimmt, können diese Kosten als Auslagenersatz erstattet werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Büromaterial oder Ausgaben für Veranstaltungen.

Entscheidend ist: Es werden nur tatsächlich entstandene Kosten ersetzt. Diese müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Wann besteht Anspruch auf Auslagenersatz?

Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn die Ausgaben im Auftrag des Vereins entstanden sind. Das bedeutet: Die Tätigkeit muss im Interesse des Vereins erfolgen – etwa bei einer Fahrt zu einem Termin, einem Wettkampf oder einer Besorgung für den Verein.

Der Auftrag muss dabei nicht zwingend schriftlich erteilt werden. Auch eine mündliche Beauftragung reicht aus.

Wichtig ist jedoch: Private Ausgaben oder eigenmächtige Anschaffungen sind nicht erstattungsfähig.

Unterschied zwischen Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung

Gerade bei Fahrtkosten im Ehrenamt werden häufig die Begriffe Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung verwechselt.

Beim Auslagenersatz werden konkrete, nachgewiesene Kosten erstattet – zum Beispiel Fahrtkosten gegen Beleg oder per Kilometerpauschale.

Eine Aufwandsentschädigung hingegen ist eine pauschale Zahlung für Zeitaufwand und Tätigkeit im Verein. Typische Beispiele sind die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale.

Wichtig: Wird eine Kilometerpauschale für tatsächlich gefahrene Strecken gezahlt, handelt es sich in der Regel weiterhin um Auslagenersatz – nicht um eine Vergütung für die Tätigkeit selbst.

Auslagenersatz für den Vorstand

Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit grundsätzlich keine Vergütung – es sei denn, eure Satzung sieht dies ausdrücklich vor.

Anders verhält es sich beim Auslagenersatz: Auch der Vorstand kann entstandene Kosten, etwa Fahrtkosten oder Ausgaben für Vereinsmaterial, ersetzt bekommen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen notwendig waren, im Auftrag des Vereins erfolgten und durch Belege nachgewiesen werden können.


Fahrtkosten: Beleg oder Pauschale?

Grundsätzlich gilt: Entstehen Fahrten im Auftrag des Vereins, dürfen die entstandenen Kosten ersetzt werden. Das betrifft zum Beispiel Auswärtsspiele, Lehrgänge, Verbandstagungen oder organisatorische Termine.

Die Fahrtkostenerstattung kann auf zwei Arten erfolgen:

  • gegen Vorlage von Belegen (z. B. Bahnticket, Tankquittung, Taxibeleg)
  • oder über die Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer bei Nutzung eines privaten Pkw

Diese Kilometerpauschale gilt in der Regel auch im Ehrenamt. Wichtig ist, dass ihr vorab klare Regelungen trefft – idealerweise schriftlich, zum Beispiel in einer Reisekostenordnung oder durch einen Vorstandsbeschluss. Darin könnt ihr festhalten:

  • wer Anspruch auf Erstattung hat
  • welche Verkehrsmittel zulässig sind
  • wie mit Fahrgemeinschaften umzugehen ist
  • welche Nachweise erforderlich sind

Bei Fahrgemeinschaften sollte vorab geregelt werden, ob nur der Fahrer die Kilometerpauschale erhält oder ob Mitfahrer ebenfalls Kosten geltend machen können. In der Regel wird die Pauschale nur einmal pro Fahrzeug erstattet.

Nur mit klaren internen Regelungen und einer sauberen Dokumentation bleibt die Fahrtkostenerstattung rechtssicher und nachvollziehbar.

WICHTIG

Die Kilometerpauschale gilt nur bei Nutzung eines privaten Pkw. Werden öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus genutzt, können ausschließlich die tatsächlichen Ticketkosten gegen Beleg erstattet werden – eine Kilometerpauschale ist hier nicht zulässig.


Nachweise und Belegpflicht bei Fahrtkosten

Für jede Fahrtkostenerstattung gilt: Keine Buchung ohne Beleg. Das bedeutet, dass alle erstatteten Ausgaben nachvollziehbar dokumentiert werden müssen – zum Beispiel durch Tankquittungen, Fahrkarten oder eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer.

Wichtig: Belege müssen im Verein in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden( § 147 AO).

Diese Aufbewahrungspflicht gilt für alle steuerlich relevanten Unterlagen und ist besonders wichtig für gemeinnützige Vereine. Eine lückenlose Dokumentation schützt euch bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt.

Ein Fahrtenbuch ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber bei regelmäßigen Fahrten sinnvoll sein – insbesondere zur transparenten Abrechnung der Kilometerpauschale.

Fahrtkostenerstattung für Mitglieder

Fahren Vereinsmitglieder im Auftrag des Vereins mit ihrem privaten Pkw, haben sie Anspruch auf Erstattung von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Alternativ können tatsächliche Kosten gegen Vorlage von Belegen erstattet werden.

Wichtig bei der Fahrtkostenerstattung ist, dass die Fahrt im Interesse des Vereins erfolgt und vorab geregelt ist, wer Anspruch auf Erstattung hat. Diese Regelungen sollten idealerweise schriftlich festgehalten werden.

Verpflegungsmehraufwand bei längeren Einsätzen

Bei längeren Einsätzen außerhalb des Wohnorts kann zusätzlich eine Verpflegungspauschale erstattet werden. Aktuell (Stand 13.02.2026) gelten folgende Pauschalen pro Tag:

Einsätze unter 8 Stunden0,00 €
Einsätze ab 8 Stunden bis unter 24 Stunden14,00 €
An- und Abreisetage14,00 €
Aufenthalt ab 24 Stunden28,00 €

Werden Mahlzeiten vom Verein übernommen, müssen entsprechende Kürzungen berücksichtigt werden.

Tipp

Wenn Vereinsmitglieder regelmäßig Fahrten für den Verein übernehmen, kann es sinnvoll sein, ein Fahrtenbuch zu führen – entweder digital oder handschriftlich. So behaltet Ihr den Überblick über alle zurückgelegten Strecken, den Anlass der Fahrt und die angefallenen Kilometer.

Erstattung an Mitarbeiter

Für angestellte Mitarbeiter gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie bei anderen Arbeitgebern. Fahrten im Auftrag des Vereins können entweder gegen Beleg oder mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer erstattet werden.

Wichtig: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten steuerlich als Arbeitsweg und werden anders behandelt. Hier greift die Entfernungspauschale im Rahmen der persönlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers.

Erstattungen an Nichtmitglieder

Auch Nichtmitglieder – zum Beispiel Eltern oder Helfer – können Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig waren.

Ohne ausdrückliche Beauftragung handelt es sich jedoch meist um eine private Gefälligkeit. Daher sollte die Erstattung klar geregelt und dokumentiert werden.


Fahrtkosten im Verein richtig abrechnen: So geht’s

Damit die Fahrtkostenerstattung im Verein rechtssicher und transparent abläuft, solltet ihr systematisch vorgehen.

  1. Auftrag klären: Die Fahrt muss im Interesse des Vereins erfolgen. Haltet fest, wer zur Fahrt beauftragt wurde und zu welchem Zweck.
  2. Erstattungsart festlegen: Entscheidet, ob die Erstattung gegen Beleg oder über die Kilometerpauschale von 0,30 € erfolgt.
  3. Nachweise einholen: Lasst euch Belege oder eine nachvollziehbare Kilometeraufstellung vorlegen. Ein Fahrtenbuch kann bei regelmäßigen Fahrten sinnvoll sein.
  4. Dokumentation und Buchhaltung: Erfasst die Erstattung ordnungsgemäß in eurer Buchhaltung. Achtet darauf, dass Belege vollständig sind und archiviert werden.
  5. Sonderfälle prüfen: Bei Mitarbeitenden oder längeren Einsätzen (Verpflegungspauschale) gelten zusätzliche steuerliche Regelungen. Mit einer klaren internen Regelung und einer sauberen Dokumentation schafft ihr Transparenz und vermeidet spätere Rückfragen durch das Finanzamt.
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Fazit: Klare Regeln sorgen für Sicherheit

Fahrtkosten dürfen im Verein erstattet werden – entscheidend ist, dass die Fahrten im Auftrag des Vereins erfolgen und sauber dokumentiert werden. Ob gegen Beleg oder über die Kilometerpauschale von 0,30 €: Eine klare interne Regelung und vollständige Nachweise sind die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern längere Einsätze, Mitarbeitende oder Erstattungen an Nichtmitglieder. Hier gelten zusätzliche steuerliche Vorgaben.

Wenn ihr Fahrtkostenerstattungen strukturiert organisiert und transparent verbucht, schafft ihr Sicherheit für euren Verein – und vermeidet spätere Rückfragen durch das Finanzamt.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrtkosten im Verein

Wie hoch ist die Kilometerpauschale im Ehrenamt?

Bei Fahrten mit dem privaten Pkw im Auftrag des Vereins können in der Regel 0,30 € pro gefahrenem Kilometer erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrt für den Verein erfolgt und entsprechend dokumentiert wird.

Können Übungsleiter ihre Fahrtkosten zusätzlich zur Übungsleiterpauschale erhalten?

Ja. Werden tatsächliche Fahrtkosten erstattet, handelt es sich um Auslagenersatz und nicht um eine zusätzliche Vergütung. Die Erstattung ist daher grundsätzlich unabhängig von der Übungsleiterpauschale möglich – sofern sie korrekt dokumentiert wird.

Muss der Verein Fahrtkosten erstatten?

Ein automatischer Anspruch besteht nur, wenn die Fahrt im Auftrag des Vereins erfolgt ist. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, sollte durch eine interne Regelung oder einen Vorstandsbeschluss festgelegt sein.

Ist ein Fahrtenbuch im Verein Pflicht?

Ein Fahrtenbuch ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber bei regelmäßigen Fahrten sinnvoll sein. Wichtig ist in jedem Fall eine nachvollziehbare Dokumentation der gefahrenen Strecken.

Können auch Nichtmitglieder Fahrtkosten erstattet bekommen?

Ja, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig waren. Ohne ausdrückliche Beauftragung handelt es sich jedoch meist um eine private Gefälligkeit, für die kein Anspruch auf Erstattung besteht.

Wie lange müssen Belege für Fahrtkosten aufbewahrt werden?

Belege, die im Rahmen der Vereinstätigkeit anfallen, müssen in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden. Eine vollständige Dokumentation ist wichtig für die Gemeinnützigkeit und mögliche Prüfungen.

Sind Fahrtkosten im Verein steuerfrei?

Werden Fahrtkosten im Verein als Auslagenersatz für tatsächlich entstandene Fahrten im Auftrag des Vereins erstattet, sind sie in der Regel steuerfrei. Voraussetzung ist, dass entweder die tatsächlichen Kosten gegen Beleg oder die Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer erstattet werden.

Handelt es sich dagegen um eine pauschale Vergütung ohne konkreten Kostennachweis, kann die Zahlung steuerlich anders bewertet werden. Wichtig ist daher eine saubere Trennung zwischen Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung.

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63 Kommentare

    • Sebastian Borkowski
      1   
    • 1 15:38 Uhr am 28. Jan.. 2026

    Moin, wie verbuche ich denn die Erstattung von Auslagen jenseits von Fahrkosten korrekt in WISO MeinVerein? Ich habe ein Mitglied in den Baumarkt geschickt um eine Plane für den Verein zu kaufen (300 €). Das Mitglied legt den Betrag aus, übergibt ... Weiterlesen

    Moin,
    wie verbuche ich denn die Erstattung von Auslagen jenseits von Fahrkosten korrekt in WISO MeinVerein? Ich habe ein Mitglied in den Baumarkt geschickt um eine Plane für den Verein zu kaufen (300 €). Das Mitglied legt den Betrag aus, übergibt die Plane und ich erstatte 300 € vom Konto. Füge ich den Beleg nun der Ausgabe (Erstattung an Mitglied) bei (dann ist sie ja mitunter schwer wiederzufinden). Wenn ich die Anschaffung zusätzlich ins Kassenbuch eintrage entstehen in Summe ja 600€ minus. Danke für eure Hilfe!

    Weniger lesen
    Sebastian Borkowski 28. Januar 2026 - 15:38
      • jsayn Antwort auf Sebastian Borkowski
        1   
      • 12:27 Uhr am 04. Feb.. 2026

      Hallo, hierfür legst du einen Beleg (Ausgabe) mit dem Betrag von 300 € an. Anschließend kannst du den Beleg mit der gewünschten Bankbewegung verknüpfen. Ich hoffe, dass deine Frage damit beantwortet ist. Viele Grüße Dein ... Weiterlesen

      Hallo, hierfür legst du einen Beleg (Ausgabe) mit dem Betrag von 300 € an. Anschließend kannst du den Beleg mit der gewünschten Bankbewegung verknüpfen.
      Ich hoffe, dass deine Frage damit beantwortet ist.
      Viele Grüße
      Dein Team von WISO MeinVerein

      Weniger lesen
      jsayn 4. Februar 2026 - 12:27
    • Sarah
      4   
    • 1 10:56 Uhr am 21. Jan.. 2026

    Guten Tag! Danke für die wertvollen Infos! Ich habe noch eine Frage zur Erstattung von Fahrtkosten: überall werden die 0,30€ pro Kilometer genannt. Was wäre, wenn wir als Verein die deutlich gestiegenen Kosten unserer Ehrenamtlichen würdigen ... Weiterlesen

    Guten Tag!
    Danke für die wertvollen Infos!
    Ich habe noch eine Frage zur Erstattung von Fahrtkosten: überall werden die 0,30€ pro Kilometer genannt. Was wäre, wenn wir als Verein die deutlich gestiegenen Kosten unserer Ehrenamtlichen würdigen wollen und deshalb z.B. 0,35€ pro Kilometer auszahlen würden? Hätte das irgendwelche Konsequenzen? Und wenn ja: welche?
    Vielen herzlichen Dank!

    Weniger lesen
    Sarah 21. Januar 2026 - 10:56
      • jsayn Antwort auf Sarah
        4   
      • 11:26 Uhr am 21. Jan.. 2026

      Hallo, die 0,30 € pro Kilometer stellen die Grenze der Steuer dar. Es ist daher grundsätzlich möglich, mehr als 0,30 € zu zahlen. Der übersteigende Betrag ist jedoch steuerlich relevant und kann für den Verein sowie für die Ehrenamtlichen nachteilig ... Weiterlesen

      Hallo,
      die 0,30 € pro Kilometer stellen die Grenze der Steuer dar.
      Es ist daher grundsätzlich möglich, mehr als 0,30 € zu zahlen. Der übersteigende Betrag ist jedoch steuerlich relevant und kann für den Verein sowie für die Ehrenamtlichen nachteilig sein.
      Die konkreten Auswirkungen hängen von den steuerlichen Verhältnissen des Vereins ab und sollten daher im Rahmen der Vereinsbesteuerung geprüft werden.

      Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      jsayn 21. Januar 2026 - 11:26
    • Micha
      6   
    • 1 22:07 Uhr am 29. Dez.. 2025

    Hallo, steht es dem Verein frei, in einer Finanzordnung einen anderen Satz für die Fahrtkostenpauschale für Fahrten von Ehrenamtlichen mit dem PKW als diese 30 Cent pro km festzulegen, z.B. 15 Cent pro km? Vielen Dank!

    Hallo,

    steht es dem Verein frei, in einer Finanzordnung einen anderen Satz für die Fahrtkostenpauschale für Fahrten von Ehrenamtlichen mit dem PKW als diese 30 Cent pro km festzulegen, z.B. 15 Cent pro km?

    Vielen Dank!

    Weniger lesen
    Micha 29. Dezember 2025 - 22:07
      • jsayn Antwort auf Micha
        6   
      • 15:26 Uhr am 07. Jan.. 2026

      Hallo, ein fester Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 30 Cent pro Kilometer besteht nicht. Dieser Betrag ist lediglich ein steuerlicher Pauschwert und stellt keinen verpflichtenden Erstattungssatz dar. Die Ausgestaltung der Fahrtkostenerstattung ... Weiterlesen

      Hallo,
      ein fester Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 30 Cent pro Kilometer besteht nicht. Dieser Betrag ist lediglich ein steuerlicher Pauschwert und stellt keinen verpflichtenden Erstattungssatz dar.
      Die Ausgestaltung der Fahrtkostenerstattung liegt vielmehr beim Verein selbst und kann in einer Finanz- oder Reisekostenordnung geregelt werden. Entsprechend ist es zulässig, auch einen niedrigeren Satz, etwa 15 Cent pro Kilometer, festzulegen.

      Liebe Grüße,
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      jsayn 7. Januar 2026 - 15:26
    • A. Gärtner
      6   
    • 2 22:13 Uhr am 17. Dez.. 2025

    In unserem Verein müssen wir Auslagenersatz für Fahrtkosten leisten. Das Mitglied meint, es sollten 35 Cent/km ersetzt werden. Sie schreiben, dass Fahrtkosten "pauschal mit 0,30 € pro Kilometer erstattet werden, wenn die Fahrten im Auftrag des Vereins ... Weiterlesen

    In unserem Verein müssen wir Auslagenersatz für Fahrtkosten leisten. Das Mitglied meint, es sollten 35 Cent/km ersetzt werden. Sie schreiben, dass Fahrtkosten „pauschal mit 0,30 € pro Kilometer erstattet werden, wenn die Fahrten im Auftrag des Vereins erfolgen“. Woher stammt der Wert „30 Cent / km“, in welchem Gesetz oder Verordnung steht das?

    Weniger lesen
    A. Gärtner 17. Dezember 2025 - 22:13
      • jsayn Antwort auf A. Gärtner
        6   
      • 1 15:43 Uhr am 18. Dez.. 2025

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Die 30 Cent pro Kilometer sind kein Zufallswert, sondern orientieren sich an der steuerlich anerkannten Kilometerpauschale im Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG). Viele Grüße, dein WISO MeinVerein ... Weiterlesen

      Hallo,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Die 30 Cent pro Kilometer sind kein Zufallswert, sondern orientieren sich an der steuerlich anerkannten Kilometerpauschale im Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG).
      Viele Grüße, dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      jsayn 18. Dezember 2025 - 15:43
        • A. Gärtner Antwort auf jsayn
          6   
        • 18:40 Uhr am 18. Dez.. 2025

        Danke, damit bin ich einen Schritt weiter. Nur: Laut §9 EStG sind die 30 Cent für die ersten 20 Kilometer anzuwenden, danach sind es 38 Cent. Das taucht auf dieser Seite natürlich bei Erstattungen für Mitarbeiter auf, doch für Dritte - wie es bei ... Weiterlesen

        Danke, damit bin ich einen Schritt weiter. Nur: Laut §9 EStG sind die 30 Cent für die ersten 20 Kilometer anzuwenden, danach sind es 38 Cent. Das taucht auf dieser Seite natürlich bei Erstattungen für Mitarbeiter auf, doch für Dritte – wie es bei uns der Fall ist – werden nur die 30 Cent genannt. Wie kommt das zustande? Gab es dazu Entscheidungen von Finanzämtern?

        Weniger lesen
        A. Gärtner 18. Dezember 2025 - 18:40
    • Reinhard Fischbach
      6   
    • 1 13:03 Uhr am 05. Okt.. 2025

    Meine Frage ist wie folgt: Vorstandssitzungen werden auf dem Vereinsgelände abgehalten. Können in diesem Falle die Reisekosten von zu Hause bis zum Vereinsgelände geltend gemacht werden ? LG Reinhard

    Meine Frage ist wie folgt:
    Vorstandssitzungen werden auf dem Vereinsgelände abgehalten. Können in diesem Falle die Reisekosten von zu Hause bis zum Vereinsgelände geltend gemacht werden ?

    LG Reinhard

    Weniger lesen
    Reinhard Fischbach 5. Oktober 2025 - 13:03
      • Celine Schiep Antwort auf Reinhard Fischbach
        6   
      • 10:27 Uhr am 06. Okt.. 2025

      Hallo Reinhard, vielen Dank für deine Frage! Ob Reisekosten von zu Hause bis zum Vereinsgelände geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob das Vereinsgelände als regelmäßige Tätigkeitsstätte gilt. Wenn die Vorstandssitzungen regelmäßig ... Weiterlesen

      Hallo Reinhard,

      vielen Dank für deine Frage!

      Ob Reisekosten von zu Hause bis zum Vereinsgelände geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob das Vereinsgelände als regelmäßige Tätigkeitsstätte gilt.
      Wenn die Vorstandssitzungen regelmäßig dort stattfinden und das Vereinsgelände quasi der „Dienstort“ des Vorstandsmitglieds ist, können die Fahrten dorthin nicht als Reisekosten, sondern nur als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale (0,30 € pro Kilometer einfache Strecke) berücksichtigt werden.

      Findet die Sitzung hingegen nur gelegentlich auf dem Vereinsgelände statt und ist dieses nicht der übliche Tätigkeitsort, dann kann die tatsächliche Hin- und Rückfahrt als Reisekosten (0,30 € pro gefahrenem Kilometer) abgerechnet werden.

      Wir empfehlen, im Zweifel die Häufigkeit der Nutzung und die individuelle Situation im Verein zu prüfen – oder im Einzelfall steuerlichen Rat einzuholen.

      Viele Grüße
      Dein Team von MeinVerein

      Weniger lesen
      Celine Schiep 6. Oktober 2025 - 10:27
    • Thomas K.
      6   
    • 1 21:19 Uhr am 08. Juli. 2025

    Hallo liebes Team, ich bin Rentner und mache viel für einen Verein. Dieser zahlt keine Aufwandsentschädigung, was ich auch gar nicht möchte. Da ich aber Einkommensteuer bezahle, frage ich, ob ich wenigstens meine Fahrtkosten und die Kosten für ... Weiterlesen

    Hallo liebes Team,
    ich bin Rentner und mache viel für einen Verein.
    Dieser zahlt keine Aufwandsentschädigung, was ich auch gar nicht möchte.
    Da ich aber Einkommensteuer bezahle, frage ich, ob ich wenigstens meine Fahrtkosten und die Kosten für Übernachtungen steuerlich absetzen kann.
    Der Verein ist 300 km von meinem Wohnort entfernt.

    Weniger lesen
    Thomas K. 8. Juli 2025 - 21:19
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Thomas K.
        6   
      • 11:34 Uhr am 16. Juli. 2025

      Hallo Thomas, vielen Dank für deinen Kommentar! :) Grundsätzlich kannst du deine Fahrtkosten zum Verein steuerlich absetzen – selbst dann, wenn der Verein dir keine Erstattung zahlt. Die gängigste Lösung dafür ist die sogenannte Aufwandsspende. So ... Weiterlesen

      Hallo Thomas,
      vielen Dank für deinen Kommentar! 🙂

      Grundsätzlich kannst du deine Fahrtkosten zum Verein steuerlich absetzen – selbst dann, wenn der Verein dir keine Erstattung zahlt. Die gängigste Lösung dafür ist die sogenannte Aufwandsspende.

      So funktioniert’s:

      Du hättest Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung durch den Verein (z. B. 0,30 €/km).
      Du verzichtest schriftlich auf die Erstattung.
      Der Verein stellt dir eine Spendenquittung über den Betrag aus.
      Du kannst diesen Betrag dann als Spende in deiner Steuererklärung angeben (§ 10b EStG).

      ❗️Wichtig: Es zählt nicht nur die Entfernung zum Verein – auch Fahrten zu Sitzungen, Veranstaltungen oder Einsätzen im Auftrag des Vereins sind absetzbar, solange sie nachgewiesen werden können.

      Das Gleiche gilt für Übernachtungen, etwa wenn du zu mehrtägigen Veranstaltungen des Vereins anreist:

      Du zahlst das Hotel selbst.
      Du verzichtest schriftlich auf die Möglichkeit der Erstattung durch den Verein.
      Der Verein stellt dir eine Spendenbescheinigung über den Betrag aus.
      Du setzt die Übernachtungskosten als Spende in deiner Steuererklärung an.

      ❗️Achte darauf: Die Übernachtung muss im direkten Zusammenhang mit deiner ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, und du brauchst eine Rechnung zur Vorlage beim Verein.

      Damit das Finanzamt die Beträge anerkennt, musst du Folgendes beachten:

      Schriftlicher Verzicht auf Erstattung gegenüber dem Verein (vor der Ausgabe!).
      Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) vom Verein – dieser muss gemeinnützig sein.
      Nachweise über die angefallenen Kosten (z. B. Fahrtstrecke, Hotelrechnung).
      Der Verein muss zur Ausstellung solcher Quittungen berechtigt sein.

      Viele Grüße
      Dein MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 16. Juli 2025 - 11:34
    • Matthias E.
      6   
    • 1 19:24 Uhr am 05. Juli. 2025

    Hallo, ich bin ehrenamtlich in einem Verein (e.V.) tätig, übernehme dort Verwaltungsaufgaben, Einkäufe für das Vereinscafé etc. Ich kaufe mit jeden Monat die Monatskarte für öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Ohne meine Tätigkeit im Verein ... Weiterlesen

    Hallo, ich bin ehrenamtlich in einem Verein (e.V.) tätig, übernehme dort Verwaltungsaufgaben, Einkäufe für das Vereinscafé etc. Ich kaufe mit jeden Monat die Monatskarte für öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Ohne meine Tätigkeit im Verein bräuchte ich die Monatskarte nicht.

    Zählt in meinem Fall die Monatskarte auch zu den Fahrtkosten, die zur Auslagenerstattung gehören? Könnte/dürfte mir der Verein die Monatskarte jeden Monat bezahlen?

    Viele Grüße
    Matthias E.

    Weniger lesen
    Matthias E. 5. Juli 2025 - 19:24
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Matthias E.
        6   
      • 11:49 Uhr am 16. Juli. 2025

      Hallo Matthias, ja, grundsätzlich kann eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel zur Auslagenerstattung zählen, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch die ehrenamtliche Tätigkeit verursacht wird. Allerdings hängt die konkrete Erstattungsfähigkeit ... Weiterlesen

      Hallo Matthias,
      ja, grundsätzlich kann eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel zur Auslagenerstattung zählen, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch die ehrenamtliche Tätigkeit verursacht wird. Allerdings hängt die konkrete Erstattungsfähigkeit von mehreren Faktoren ab.

      Ehrenamtlich Tätige können Auslagen erstattet bekommen, wenn:
      ➡️ die Kosten tatsächlich durch das Ehrenamt verursacht wurden,
      ➡️ sie nachweisbar und angemessen sind,
      ➡️ die Satzung oder ein Vorstandsbeschluss dies erlaubt,
      ➡️ und sie nicht pauschal über die Ehrenamtspauschale abgegolten werden.

      ❗️Wichtig: Die Erstattung tatsächlicher Auslagen (z. B. Fahrkarten, Tankquittungen) schließt eine zusätzliche Zahlung der Ehrenamtspauschale aus (es sei denn, beides wird klar getrennt und rechtlich sauber dokumentiert).

      Der Verein sollte eine schriftliche Regelung oder zumindest einen Vorstandsbeschluss dazu haben, dass Monatskarten unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sind.
      💡 Du solltest genau dokumentieren, welche Tätigkeiten du für den Verein übernimmst, und warum dafür regelmäßig Fahrten mit dem ÖPNV notwendig sind. Das stärkt die Argumentation für eine Erstattung.

      ➡️ Mein Tipp: Sprich mit dem Vereinsvorstand. Er kann per Beschluss festhalten, dass dir die Monatskarte (ganz oder anteilig) als Auslage erstattet wird. Dokumentation ist der Schlüssel zur rechtssicheren Abwicklung.

      Viele Grüße
      Dein MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 16. Juli 2025 - 11:49
    • Daniel
      6   
    • 2 17:43 Uhr am 29. Mai. 2025

    Hallo, Vielen Dank für den verständlichen Artikel. Ich hätte dazu eine Frage. Wie, bzw was kann man erstatten, wenn die Fahrten mit einem Vereinsfshrzeug (Elektrofahrzeug) gemacht werden, welches an der privaten Wallbox geladen wird. Kann man ... Weiterlesen

    Hallo,
    Vielen Dank für den verständlichen Artikel.
    Ich hätte dazu eine Frage. Wie, bzw was kann man erstatten, wenn die Fahrten mit einem Vereinsfshrzeug (Elektrofahrzeug) gemacht werden, welches an der privaten Wallbox geladen wird.
    Kann man auch hierfür Fahrtkosten erstatten? Oder kann man das „Benzin/Elektrogeld“ spenden/erstatten? Bzw wie würde eine solche Abrechnung aussehen?

    Ich hoffe ich habe das Problem einigermaßen verständlich dargestellt.

    Weniger lesen
    Daniel 29. Mai 2025 - 17:43
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Daniel
        7   
      • 1 09:37 Uhr am 30. Mai. 2025

      Hallo Daniel, ja, dein Anliegen ist gut nachvollziehbar. Hier der Versuch einer strukturierten Erklärung: Wenn ein Vereinsfahrzeug (egal ob mit Verbrennungsmotor oder elektrisch) privat „betankt“ wird, kann der Verein grundsätzlich die Betriebskosten ... Weiterlesen

      Hallo Daniel,
      ja, dein Anliegen ist gut nachvollziehbar. Hier der Versuch einer strukturierten Erklärung:

      Wenn ein Vereinsfahrzeug (egal ob mit Verbrennungsmotor oder elektrisch) privat „betankt“ wird, kann der Verein grundsätzlich die Betriebskosten erstatten, also:

      Beim Verbrenner: den tatsächlich getankten Sprit,
      Beim E-Fahrzeug: den Stromverbrauch, der beim Laden entsteht.

      Das Ganze fällt unter den Begriff der tatsächlichen Aufwandsentschädigung – oder kann alternativ auch gespendet werden.

      Variante 1: Erstattung der Stromkosten:
      Voraussetzungen:

      Der Verein will und darf (z. B. laut Satzung) Fahrtkosten oder Betriebskosten erstatten.
      Der Stromverbrauch ist nachweisbar, etwa durch den Stromzähler der Wallbox oder ein Protokoll mit Ladedatum, kWh, Fahrzweck.

      Abrechnung:

      Nachweis über geladene kWh pro Fahrt oder Zeitraum.
      Strompreisnachweis, z. B. Stromrechnung (kWh-Preis).
      Erstattung = kWh × Strompreis.

      Beispiel: 40 kWh geladen × 0,35 €/kWh = 14 € Erstattung
      Tipp: Alternativ kann ein pauschaler Kilometersatz genutzt werden (siehe nächste Variante), sofern die private Stromkostenberechnung zu aufwendig ist.

      Variante 2: Pauschale Fahrkostenerstattung:
      Auch bei einem E-Fahrzeug kann pauschal pro Kilometer abgerechnet werden:

      0,30 €/km für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug
      Für vereinseigene Fahrzeuge gibt es keine gesetzliche Pauschale, aber es kann ein vergleichbarer Kilometersatz genutzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass dem Mitglied Aufwendungen entstehen (z. B. Stromkosten durch Laden).

      In der Praxis wird meist eine individuelle Regelung im Verein getroffen, etwa: „Pro mit dem Vereinsfahrzeug zurückgelegtem Kilometer und privatem Ladevorgang werden 0,20 € erstattet.“

      ‼️ Wichtig: Diese Regelung sollte schriftlich dokumentiert und vom Vorstand beschlossen werden.

      Variante 3: Verzicht auf Erstattung = Spende:
      Wird auf eine Erstattung verzichtet, kann das Mitglied die entstandenen Stromkosten auch als Aufwandsspende geltend machen:

      Voraussetzung:

      Spendenbereitschaft schriftlich erklären (vorher oder spätestens bei Abgabe).
      Nachweis über Aufwand (siehe Variante 1).
      Verein stellt Spendenbescheinigung aus (nach §10b EStG).

      💻 Buchhalterische Umsetzung

      Beleg erstellen über Fahrtzweck, km-Leistung oder gelandene kWh, Strompreis und Summe
      Erstattung über Ausgabebeleg oder Spendenbescheinigung
      Dokumentation in der Buchhaltung unter: Fahrtkosten oder Betriebskosten Fahrzeug

      🚀Fazit
      Ja, eine Erstattung oder Aufwandsspende für privat geladenen Strom eines Vereinsfahrzeugs ist möglich und rechtlich zulässig, wenn:

      der Aufwand nachgewiesen wird,
      der Verein dies in seiner Satzung/Regelung vorsieht,
      und eine saubere Dokumentation erfolgt.

      Wir hoffen, wir konnten dir deine Frage ausreichend beantworten. Bitte berücksichtige, dass wir keine rechtliche Beratung gewährleisten, bei Fragen empfehlen wir dir immer das Aufsuchen von Fachpersonal.

      Liebe Grüße
      Dein MeinVerein Team

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      cmeckel 30. Mai 2025 - 9:37
        • Daniel Antwort auf MeinVerein Team
          7   
        • 22:11 Uhr am 08. Juli. 2025

        Hallo! Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider muss ich eine weitere Frage stellen. Da die Abteilung gerade nicht über die finanziellen Mittel verfügt das Auto "auf einmal" zu kaufen, überlegen wir das Fahrzeug auf mehrere Raten zu kaufen. ... Weiterlesen

        Hallo! Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider muss ich eine weitere Frage stellen. Da die Abteilung gerade nicht über die finanziellen Mittel verfügt das Auto „auf einmal“ zu kaufen, überlegen wir das Fahrzeug auf mehrere Raten zu kaufen. Ein Vereinsmitglied würde das Fahrzeug somit kaufen und in Raten (4 Raten sind geplant) an die Abteilung verkaufen.
        Was wäre hier die sinnigste Umsetzung, ohne steuerliche Belastungen für das Mitglied, dass das Auto an den Verein verkauft (Verkaufspreis = Kaufpreis).

        Weniger lesen
        Daniel 8. Juli 2025 - 22:11
    • Eva
      6   
    • 1 12:12 Uhr am 28. Apr.. 2025

    Hallo, als Übungsleiter bekommt man eine monatliche Pauschalvergütung gemäß Vertrag. Diese besteht nur aus Fahrtgeld. Muss dieses Fahrtgeld in der Steuererklärung angegeben werden?

    Hallo, als Übungsleiter bekommt man eine monatliche Pauschalvergütung gemäß Vertrag. Diese besteht nur aus Fahrtgeld. Muss dieses Fahrtgeld in der Steuererklärung angegeben werden?

    Weniger lesen
    Eva 28. April 2025 - 12:12
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Eva
        6   
      • 12:55 Uhr am 29. Apr.. 2025

      Hallo Eva, vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn du als Übungsleiter eine monatliche Pauschalvergütung erhältst, die nur aus Fahrtgeld besteht, musst du dieses Fahrtgeld in der Steuererklärung angeben. Fahrtkosten, die dir anlässlich deiner ... Weiterlesen

      Hallo Eva,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Wenn du als Übungsleiter eine monatliche Pauschalvergütung erhältst, die nur aus Fahrtgeld besteht, musst du dieses Fahrtgeld in der Steuererklärung angeben. Fahrtkosten, die dir anlässlich deiner ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen und vom Verein erstattet werden, sind steuerfrei. Diese zweckbestimmten Aufwandsentschädigungen sind nicht als Einkommen anrechenbar und müssen daher nicht versteuert werden.

      Du solltest jedoch sicherstellen, dass die Erstattung der Fahrtkosten klar als solche ausgewiesen ist und die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.

      Wir von WISO MeinVerein sind keine Juristen oder Steuerberater und können daher nur allgemeine Informationen ohne Gewähr bereitstellen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen ist es sinnvoll, einen Juristen oder Vereinsberater zu kontaktieren.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      Lisa 29. April 2025 - 12:55
    • Ralf M
      6   
    • 1 17:44 Uhr am 11. Feb.. 2025

    Hallo... Folgende Frage... Übungsleiter haben einen Pauschalbetrag in Höhe von 3000,- € im Jahr (Steuerfrei). Wenn ich als Verein dem Übungsleiter Fahrtkosten zahlen möchte (Fahrten zu Spielen, Spielbeobachtungen, Training etc.) - rechnen ... Weiterlesen

    Hallo…
    Folgende Frage…
    Übungsleiter haben einen Pauschalbetrag in Höhe von 3000,- € im Jahr (Steuerfrei). Wenn ich als Verein dem Übungsleiter Fahrtkosten zahlen möchte (Fahrten zu Spielen, Spielbeobachtungen, Training etc.) – rechnen diese Fahrtkosten , die wir mit 0,30 € anrechnen pro Kilometer (Hin und Rück) , auf diese Übungsleiterpauschale an ??? und wenn ja , wie sind diese durch den Übungsleiter zu behandeln. ? bzw. durch den Verein… Vielen Dank für die Antwort…

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    Ralf M 11. Februar 2025 - 17:44
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Ralf M
        7   
      • 16:54 Uhr am 12. Feb.. 2025

      Hallo Ralf, vielen Dank für deinen Kommentar. Die Fahrtkosten, die der Verein für den Übungsleiter übernimmt, zählen nicht zur Übungsleiterpauschale. Diese Fahrtkosten sind zusätzlich zur Pauschale steuerfrei, solange sie die üblichen Sätze ... Weiterlesen

      Hallo Ralf,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Die Fahrtkosten, die der Verein für den Übungsleiter übernimmt, zählen nicht zur Übungsleiterpauschale. Diese Fahrtkosten sind zusätzlich zur Pauschale steuerfrei, solange sie die üblichen Sätze (0,30 € pro Kilometer) nicht überschreiten und die Fahrten für dienstliche Zwecke erfolgen.

      Bei weiteren Fragen empfehlen wir dir, rechtliche Beratung aufzusuchen, bspw. durch einen Steuerberater, da wir grundsätzlich keine rechtliche Beratung oder Empfehlung geben dürfen und unsere Angaben somit ohne Gewähr sind.

      Viele Grüße
      Dein MeinVerein Team

      Weniger lesen
      Lisa 12. Februar 2025 - 16:54
    • Tonio
      8   
    • 3 12:42 Uhr am 02. Dez.. 2024

    Gibt es eine Vorlage bzw. Vorgaben, welche Informationen auf einem Beleg notwendig sind, wenn ein Mitglied Fahrtkosten für eine einzelne Fahrt beantragt? Ist dafür eine Originalunterschrift notwendig? Ich möchte die Belege für die Fahrtkosten mit ... Weiterlesen

    Gibt es eine Vorlage bzw. Vorgaben, welche Informationen auf einem Beleg notwendig sind, wenn ein Mitglied Fahrtkosten für eine einzelne Fahrt beantragt? Ist dafür eine Originalunterschrift notwendig? Ich möchte die Belege für die Fahrtkosten mit möglichst wenig Aufwand in WISO Mein Verein ablegen.

    Weniger lesen
    Tonio 2. Dezember 2024 - 12:42
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Tonio
        8   
      • 2 09:09 Uhr am 03. Dez.. 2024

      Hallo Tonio, vielen Dank für deinen Kommentar. Leider können wir dir keine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen. Die Anforderungen können jedoch von Verein zu Verein unterschiedlich sein, je nachdem, was intern festgelegt wurde – dazu zählt ... Weiterlesen

      Hallo Tonio,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Leider können wir dir keine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen. Die Anforderungen können jedoch von Verein zu Verein unterschiedlich sein, je nachdem, was intern festgelegt wurde – dazu zählt auch, ob eine Unterschrift erforderlich ist.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf der Unterstützung durch unsere Vereinssoftware und wir sind keine Experten in rechtlichen oder steuerlichen Fragen. Wir empfehlen, dich an einen Steuerberater, Anwalt oder einen Vereinsberater zu wenden, um deine Frage genau zu klären.

      Weniger lesen
      Lisa 3. Dezember 2024 - 9:09
        • Helga Antwort auf MeinVerein Team
          6   
        • 1 11:12 Uhr am 07. Jan.. 2026

        Hallo, ich habe Fahrtkosten für verschiedene Fahrten geltend gemacht. Seit 13 Jahren war es so, dass ich das Datum, das Ziel als Ort und das Ziel des Gesprächspartners vor Ort so wie die gefahrenen Kilometer mit dem entsprechenden Betrag angegeben ... Weiterlesen

        Hallo, ich habe Fahrtkosten für verschiedene Fahrten geltend gemacht. Seit 13 Jahren war es so, dass ich das Datum, das Ziel als Ort und das Ziel des Gesprächspartners vor Ort so wie die gefahrenen Kilometer mit dem entsprechenden Betrag angegeben habe. Zwei Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde mir die Auslage nicht ausgezahlt, da ich beim Besuch eines Fördermittelgebers aus Verschwiegenheitsgründen keine Details zum Besuch genannt habe. In der Satzung ist dies nicht vorgesehen und die übliche Praxis hat das bisher auch nicht vorgesehen. Der Vorstand weigert sich aber weiterhin den Kleinstbetrag auszuzahlen. Ich will das nicht hinnehmen! Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wie ist die Verfahrensweise und die Reihenfolge? Viele Dank für eine Info dazu

        Weniger lesen
        Helga 7. Januar 2026 - 11:12
        • Celine Schiep Antwort auf Helga
          6   
        • 06:57 Uhr am 08. Jan.. 2026

        Hallo Helga, bitte habe Verständnis, dass wir keine rechtliche Beratung leisten können. Wir empfehlen dir daher, dich an entsprechendes Fachpersonal zu wenden. Liebe Grüße Dein MeinVerein Team

        Hallo Helga,
        bitte habe Verständnis, dass wir keine rechtliche Beratung leisten können. Wir empfehlen dir daher, dich an entsprechendes Fachpersonal zu wenden.

        Liebe Grüße
        Dein MeinVerein Team

        Weniger lesen
        Celine Schiep 8. Januar 2026 - 6:57
    • Katja P.
      8   
    • 1 19:44 Uhr am 28. Nov.. 2024

    Hallo WISO Team, ich hoffe ich habe die Frage nicht überlesen. Wie wird im Rahmen des Auslagenersatzes mit einem Deutschland-Ticket umgegangen, wenn dieses teilweise für Fahrten für den Verein eingesetzt wird? Bisher habe ich dazu unterschiedliche ... Weiterlesen

    Hallo WISO Team,

    ich hoffe ich habe die Frage nicht überlesen. Wie wird im Rahmen des Auslagenersatzes mit einem Deutschland-Ticket umgegangen, wenn dieses teilweise für Fahrten für den Verein eingesetzt wird?

    Bisher habe ich dazu unterschiedliche Informationen gefunden.

    Danke für Ihre Antwort

    Weniger lesen
    Katja P. 28. November 2024 - 19:44
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Katja P.
        8   
      • 08:44 Uhr am 03. Dez.. 2024

      Hallo Katja, vielen Dank für deinen Kommentar. Grundsätzlich gilt beim Auslagenersatz, dass alle erstatteten Kosten durch entsprechende Belege nachgewiesen werden sollten. Dabei ist es wichtig, die Vereinszwecke klar von privaten Ausgaben zu trennen. ... Weiterlesen

      Hallo Katja,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Grundsätzlich gilt beim Auslagenersatz, dass alle erstatteten Kosten durch entsprechende Belege nachgewiesen werden sollten. Dabei ist es wichtig, die Vereinszwecke klar von privaten Ausgaben zu trennen. Für Ausgaben, die teilweise privat und teilweise für den Verein anfallen, sollte der Anteil für den Verein nachvollziehbar dokumentiert werden.

      Wie es im Falle des Deutschland-Tickets genau geregelt ist, wissen wir leider nicht. Wir empfehlen, dies mit einem Steuerberater oder einem Experten für Vereinsrecht zu klären, um auf der sicheren Seite zu sein.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf der Unterstützung durch unsere Vereinssoftware und wir sind keine Experten in rechtlichen oder steuerlichen Fragen. Wir empfehlen, dich an einen Steuerberater, Anwalt oder einen Vereinsberater zu wenden, um deine Frage genau zu klären.

      Weniger lesen
      Lisa 3. Dezember 2024 - 8:44
    • Alex
      8   
    • 1 13:24 Uhr am 28. Nov.. 2024

    Ich bin aus einen Verein ausgetreten bzw. habe gekündigt. Habe aber in diesem Jahr einiges an Auslagen von meinen privaten Konto bezahlt. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen. In welchem Zeitraum der Verein mir meine private Auslagen zurück überwiesen ... Weiterlesen

    Ich bin aus einen Verein ausgetreten bzw. habe gekündigt. Habe aber in diesem Jahr einiges an Auslagen von meinen privaten Konto bezahlt. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen. In welchem Zeitraum der Verein mir meine private Auslagen zurück überwiesen haben sollte.
    Eine Auflistung liegt dem Verein schon vor.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe bzw. Auskünfte

    Weniger lesen
    Alex 28. November 2024 - 13:24
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Alex
        8   
      • 17:32 Uhr am 28. Nov.. 2024

      Hallo Alex, wenn du aus einem Verein ausgetreten bist, aber noch private Auslagen für den Verein hast, sollte die Erstattung zeitnah erfolgen. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Frist für die Rückerstattung solcher Auslagen. Die angemessene ... Weiterlesen

      Hallo Alex,
      wenn du aus einem Verein ausgetreten bist, aber noch private Auslagen für den Verein hast, sollte die Erstattung zeitnah erfolgen. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Frist für die Rückerstattung solcher Auslagen. Die angemessene Zeitspanne hängt von den internen Regelungen des Vereins und der Kommunikation zwischen dir und dem Verein ab. Da du bereits eine Auflistung der Auslagen eingereicht hast, sollte die Erstattung in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen erfolgen. Falls der Verein eine längere Bearbeitungszeit benötigt, solltest du eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Auflistung und den geplanten Rückzahlungszeitpunkt anfordern. Sollte der Verein nicht reagieren oder die Rückzahlung verzögert sich, kannst du den Vorstand schriftlich an die Erstattung erinnern. Unser Tipp: Setze eine Frist (z. B. 14 Tage) und berufe dich auf die eingereichten Unterlagen.

      Wir hoffen, unser Tipp hat dir geholfen
      Viele Grüße
      Dein MeinVerein Team

      Weniger lesen
      cmeckel 28. November 2024 - 17:32
    • Kari Bischof-Schiefelbein
      8   
    • 3 16:38 Uhr am 19. Okt.. 2024

    Moin Moin, zunächst einmal Danke für die tolle und verständliche Information. Für mich stellt sich noch die Frage ob und wie der Verein die so entstandenen Kosten wiederum geltend machen kann? Viele Mitglieder bezahlen zum Beispiel Fahrtkosten ja ... Weiterlesen

    Moin Moin,
    zunächst einmal Danke für die tolle und verständliche Information. Für mich stellt sich noch die Frage ob und wie der Verein die so entstandenen Kosten wiederum geltend machen kann? Viele Mitglieder bezahlen zum Beispiel Fahrtkosten ja auch deshalb aus eigener Tasche weil sie ihren Verein nicht finanziell belasten wollen. Vor allem dann, wenn es sich um kleine und nicht so finaustarke Vereine handelt.
    Liebe Grüße und Vielen Dank

    Weniger lesen
    Kari Bischof-Schiefelbein 19. Oktober 2024 - 16:38
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Kari Bischof-Schiefelbein
        8   
      • 16:48 Uhr am 22. Okt.. 2024

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Es freut uns, dass die Informationen für dich hilfreich sind. Leider kann der Verein die entstandenen Kosten nicht geltend machen. Je nach Situation hat er jedoch die Möglichkeit, durch steuerliche Vergünstigungen ... Weiterlesen

      Hallo,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es freut uns, dass die Informationen für dich hilfreich sind.

      Leider kann der Verein die entstandenen Kosten nicht geltend machen. Je nach Situation hat er jedoch die Möglichkeit, durch steuerliche Vergünstigungen die finanzielle Belastung etwas zu verringern. Das bedeutet, dass der Verein die Kosten in der Regel selbst tragen muss.

      Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf unserer Vereinssoftware und wir sind keine Steuer- oder Rechtsexperten. Die Informationen beruhen lediglich auf unseren eigenen Recherchen und wir können keine Gewähr für deren Richtigkeit geben. Wir empfehlen, sich an einen Steuerberater, Anwalt, Vereinsberater oder anderen Experten zu wenden.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      lvandenryt 22. Oktober 2024 - 16:48
      • Amiri Antwort auf Kari Bischof-Schiefelbein
        8   
      • 1 13:25 Uhr am 12. Nov.. 2024

      Guten Tag, ich möchte wissen, ob Mitglieder ihre oder seine Reisekosten wegen der Teilnahme an Mitgliedversammlung abrechnen dürfen? ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Liebe Grüße Amiri

      Guten Tag,

      ich möchte wissen, ob Mitglieder ihre oder seine Reisekosten wegen der Teilnahme an Mitgliedversammlung abrechnen dürfen?

      ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

      Liebe Grüße

      Amiri

      Weniger lesen
      Amiri 12. November 2024 - 13:25
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Amiri
          8   
        • 18:25 Uhr am 12. Nov.. 2024

        Guten Tag Amiri, vielen Dank für deinen Kommentar. Mitglieder können grundsätzlich ihre Reisekosten für die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung abrechnen, solange diese im Auftrag des Vereins erfolgen und durch entsprechende Belege nachgewiesen ... Weiterlesen

        Guten Tag Amiri,

        vielen Dank für deinen Kommentar. Mitglieder können grundsätzlich ihre Reisekosten für die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung abrechnen, solange diese im Auftrag des Vereins erfolgen und durch entsprechende Belege nachgewiesen werden können. Der Auslagenersatz deckt tatsächlich entstandene Kosten wie Fahrt- und Übernachtungskosten, die mit den erforderlichen Nachweisen belegt werden müssen. Es hängt also davon ab, was du genau mit Reisekosten meinst.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf unserer Vereinssoftware und wir sind keine Steuer- oder Rechtsexperten. Die Informationen beruhen lediglich auf unseren eigenen Recherchen und wir können keine Gewähr für deren Richtigkeit geben. Wir empfehlen, sich an einen Steuerberater, Anwalt, Vereinsberater oder anderen Experten zu wenden.

        Weniger lesen
        Lisa 12. November 2024 - 18:25
    • Sunny
      8   
    • 1 16:24 Uhr am 02. Okt.. 2024

    Hallo, wieviele Jahre rückwirkend kann ein Mitglied oder Trainer auf die Erstattung von Fahrkosten bestehen? Ist es im Jahr des Aufwands zu buchen oder kann auch rückwirkend für das Vorjahr angefordert werden`? Vielen Dank

    Hallo,
    wieviele Jahre rückwirkend kann ein Mitglied oder Trainer auf die Erstattung von Fahrkosten bestehen?
    Ist es im Jahr des Aufwands zu buchen oder kann auch rückwirkend für das Vorjahr angefordert werden`?
    Vielen Dank

    Weniger lesen
    Sunny 2. Oktober 2024 - 16:24
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Sunny
        8   
      • 10:07 Uhr am 11. Okt.. 2024

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Die Erstattung von Fahrtkosten durch den Verein hängt von den Regeln ab, die zwischen dem Mitglied oder Trainer und dem Verein gelten. Diese Regeln sind oft in der Vereinssatzung, einem Vertrag oder in der ... Weiterlesen

      Hallo,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Die Erstattung von Fahrtkosten durch den Verein hängt von den Regeln ab, die zwischen dem Mitglied oder Trainer und dem Verein gelten. Diese Regeln sind oft in der Vereinssatzung, einem Vertrag oder in der Finanzordnung festgelegt. Wenn es keine speziellen Vorgaben gibt, gilt in Deutschland eine allgemeine Frist von drei Jahren, in der man die Erstattung verlangen kann. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Kosten entstanden sind. Es ist ratsam, den Antrag auf Erstattung schnell zu stellen, da viele Vereine kürzere Fristen für solche Erstattungen haben. In der Regel sollten die Fahrtkosten im Jahr, in dem sie entstanden sind, gebucht werden. Manchmal kann man aber auch für das vorherige Jahr eine Erstattung beantragen, wenn dies im Verein erlaubt ist.

      Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf unserer Vereinssoftware und wir sind keine Steuer- oder Rechtsexperten. Die Informationen beruhen lediglich auf unseren Recherchen. Wir empfehlen, sich an einen Steuerberater, Anwalt, Vereinsberater oder anderen Experten zu wenden.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      lvandenryt 11. Oktober 2024 - 10:07
    • Aika
      8   
    • 1 14:11 Uhr am 02. Okt.. 2024

    Guten Tag WISO-Team, müssen die Mitglieder den Auslagenersatz in ihrer Steuererklärung angeben und wenn ja, wo? Muss ich als Kassenwart den Mitgliedern eine Jahresübersicht des gezahlten Auslagenersatz ausstellen? Danke für weitere Infos. herzlichst ... Weiterlesen

    Guten Tag WISO-Team, müssen die Mitglieder den Auslagenersatz in ihrer Steuererklärung angeben und wenn ja, wo? Muss ich als Kassenwart den Mitgliedern eine Jahresübersicht des gezahlten Auslagenersatz ausstellen? Danke für weitere Infos. herzlichst Aika

    Weniger lesen
    Aika 2. Oktober 2024 - 14:11
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Aika
        8   
      • 09:59 Uhr am 11. Okt.. 2024

      Hallo Aika, vielen Dank für deinen Kommentar. In der Regel müssen Mitglieder den Auslagenersatz nicht in ihrer Steuererklärung angeben, da er steuerfrei ist. Er betrifft nachgewiesene, tatsächlich entstandene Kosten, z. B. für Büromaterial, Fahrtkosten ... Weiterlesen

      Hallo Aika,

      vielen Dank für deinen Kommentar. In der Regel müssen Mitglieder den Auslagenersatz nicht in ihrer Steuererklärung angeben, da er steuerfrei ist. Er betrifft nachgewiesene, tatsächlich entstandene Kosten, z. B. für Büromaterial, Fahrtkosten oder Telefon, und zählt nicht als Einkommen.

      Erhalten die Mitglieder jedoch zusätzlich eine steuerfreie Ehrenamtspauschale, sind ihre Werbungskosten oder Betriebsausgaben normalerweise durch diese Pauschale abgedeckt. Ein zusätzlicher Auslagenersatz bleibt nur dann steuerfrei, wenn er separat zur Ehrenamtspauschale gezahlt wird und die tatsächlichen Ausgaben erstattet.

      Als Kassenwart bist du nicht verpflichtet, eine Jahresübersicht des gezahlten Auslagenersatzes auszustellen. Es kann aber hilfreich sein, den Mitgliedern auf Anfrage eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, wenn sie diese für ihre Unterlagen benötigen.

      Bitte beachte, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können. Unser Fokus liegt auf unserer Vereinssoftware und wir sind keine Steuer- oder Rechtsexperten. Die Informationen beruhen lediglich auf unseren Recherchen. Wir empfehlen, sich an einen Steuerberater, Anwalt, Vereinsberater oder anderen Experten zu wenden.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      lvandenryt 11. Oktober 2024 - 9:59
    • Titze Frank
      8   
    • 1 19:43 Uhr am 16. Sep.. 2024

    Meine Frage lautet, kann die Kilometerpauschale ohne weiteres als Gutschein verrechnet werden? Mit Gutschein kann ich aber nicht tanken, vor allem nicht an der kostengünstigen Tankestelle. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen ... Weiterlesen

    Meine Frage lautet, kann die Kilometerpauschale ohne weiteres als Gutschein verrechnet werden?
    Mit Gutschein kann ich aber nicht tanken, vor allem nicht an der kostengünstigen Tankestelle.
    Ich hoffe Sie können mir helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Titze

    Weniger lesen
    Titze Frank 16. September 2024 - 19:43
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Titze Frank
        8   
      • 12:19 Uhr am 20. Sep.. 2024

      Hallo Frank, vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns leid, aber wir sind mit dem Thema Fahrtkostenerstattung in Form von Tankgutscheinen nicht vertraut und wir konnten auch keine näheren Informationen diesbezüglich herausfinden. Am besten fragst ... Weiterlesen

      Hallo Frank,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns leid, aber wir sind mit dem Thema Fahrtkostenerstattung in Form von Tankgutscheinen nicht vertraut und wir konnten auch keine näheren Informationen diesbezüglich herausfinden. Am besten fragst Du einen Vereinsberater oder holst Dir rechtliche Unterstützung.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      lvandenryt 20. September 2024 - 12:19
    • Hannelore Thomas
      8   
    • 1 13:07 Uhr am 16. Sep.. 2024

    ich hatte gefragt ob im Buchungstext für Fahrtkosten auf dem Konto Auslagenersatz und dem Konto Aufwandsentschädigungen der Name mit im Buchungstext genannt werden muss, oder reicht es als Text Auslagenersetz und Datum, Sofern Ort und Name auf dem ... Weiterlesen

    ich hatte gefragt ob im Buchungstext für Fahrtkosten auf dem Konto Auslagenersatz und dem Konto Aufwandsentschädigungen der Name mit im Buchungstext genannt werden muss, oder reicht es als Text Auslagenersetz und Datum, Sofern Ort und Name auf dem beleg stehen.

    Weniger lesen
    Hannelore Thomas 16. September 2024 - 13:07
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Hannelore Thomas
        8   
      • 14:56 Uhr am 16. Sep.. 2024

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Leider verstehe ich deine Frage nicht ganz. Geht es um die Verbuchung in unserer Vereinssoftware? Viele Grüße Dein WISO MeinVerein Team

      Hallo,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Leider verstehe ich deine Frage nicht ganz. Geht es um die Verbuchung in unserer Vereinssoftware?

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

      Weniger lesen
      lvandenryt 16. September 2024 - 14:56
    • Franka Rose
      8   
    • 2 08:03 Uhr am 04. Sep.. 2024

    Ein Mitglied fragte mich, ob die Fahrtkostenerstattung im Verein auch für Fahrten mit dem Fahrrad gezahlt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Explizit steht das aber nicht in dem Text. Deshalb meine Frage. Vielen Dank!

    Ein Mitglied fragte mich, ob die Fahrtkostenerstattung im Verein auch für Fahrten mit dem Fahrrad gezahlt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Explizit steht das aber nicht in dem Text. Deshalb meine Frage. Vielen Dank!

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    Franka Rose 4. September 2024 - 8:03
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Franka Rose
        8   
      • 17:03 Uhr am 10. Sep.. 2024

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Wir von WISO MeinVerein sind keine Juristen. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Juristen oder Vereinsberater zu Rate zu ziehen. Daher können wir nur allgemeine Informationen anbieten. Der ... Weiterlesen

      Hallo,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Wir von WISO MeinVerein sind keine Juristen. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Juristen oder Vereinsberater zu Rate zu ziehen. Daher können wir nur allgemeine Informationen anbieten.

      Der Auslagenersatz ist nach § 670 BGB gesetzlich geregelt und bezieht sich immer auf tatsächlich entstandene und belegbare Kosten, wie etwa Tankquittungen beim Auto.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      lvandenryt 10. September 2024 - 17:03
      • Hans Antwort auf Franka Rose
        1   
      • 18:35 Uhr am 31. Jan.. 2026

      Wie kommst du denn darauf, dass, wer ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel wählt, seinen Anspruch auf Erstattung verliert? Natürlich können bzw. müssen bei der Nutzung anderer Privatfahrzeuge entstandene Fahrtkosten erstattet werden. ... Weiterlesen

      Wie kommst du denn darauf, dass, wer ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel wählt, seinen Anspruch auf Erstattung verliert? Natürlich können bzw. müssen bei der Nutzung anderer Privatfahrzeuge entstandene Fahrtkosten erstattet werden. Als Beispiel die Regelung der katholischen jungen Gemeinde Diözesanstelle Mainz e.V. Die Sätze sind dort etwas niedrig angesetzt. So verursacht ein hochwertiges Pedelec auch bei hohen Fahrleistungen deutlich höhere Kosten als 15ct/km. Für Ausgaben, die nicht anders zu belegen sind, gibt es Eigenbelege.

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      Hans 31. Januar 2026 - 18:35
    • jo s
      8   
    • 1 12:30 Uhr am 29. Aug.. 2024

    Wie verhält es sich, wenn das Vereinsmitglied Fahrten mit seinem Dienstfahrzeut (1% Rgelung) macht, kann hier Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden?

    Wie verhält es sich, wenn das Vereinsmitglied Fahrten mit seinem Dienstfahrzeut (1% Rgelung) macht, kann hier Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden?

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    jo s 29. August 2024 - 12:30
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf jo s
        8   
      • 18:38 Uhr am 30. Aug.. 2024

      Hallo, vielen Dank für deinen Kommentar. Bezieht sich deine Frage auf ein Dienstfahrzeug, das dem Vereinsmitglied von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde oder auf ein Dienstfahrzeug des Vereins? Viele Grüße Dein WISO MeinVerein Team

      Hallo,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Bezieht sich deine Frage auf ein Dienstfahrzeug, das dem Vereinsmitglied von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde oder auf ein Dienstfahrzeug des Vereins?

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      lvandenryt 30. August 2024 - 18:38
    • Dirk
      8   
    • 1 12:38 Uhr am 12. Aug.. 2024

    Im Falle einer anstehenden Fahrtkostenerstattung: Muss die Antragstellerin dem Verein zwingend das Antragsformular mit Originalunterschrift per Post zusenden - oder reicht es, wenn sie das Formular ausfüllt, unterschreibt und anschließend als Anhang ... Weiterlesen

    Im Falle einer anstehenden Fahrtkostenerstattung: Muss die Antragstellerin dem Verein zwingend das Antragsformular mit Originalunterschrift per Post zusenden – oder reicht es, wenn sie das Formular ausfüllt, unterschreibt und anschließend als Anhang per e-mail an den Verein verschickt? Im konkreten Fall geht es um ein einseitiges Formular zur Erstattung von Reisekosten von rund 120 EUR für unsere Tochter als Teilnehmerin eines Bildungsprogramms. Interessanterweise reicht es laut Verein aus, den Beleg über die Fahrtkosten (Rechnung Fährbetreiber) digital zuzusenden. Das Formular selbst hingegen nicht. Es muss per Briefpost eingehen. Ich verstehe, dass der Verein im Falle einer Steuerprüfung Nachweise vorhalten muss, aber ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass er Antragsformulare analog vorhalten muss (die er nach Eingang sehr wahrscheinlich ohnehin einscannt)? Sollte dem wirklich so sein, wäre es klasse, wenn Sie mir den Link zur entsprechenden Regelung zusenden könnten. Herzlichen Dank und viele Grüße, Dirk

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    Dirk 12. August 2024 - 12:38
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Dirk
        8   
      • 14:02 Uhr am 12. Aug.. 2024

      Hallo Dirk, vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns leid, aber leider können wir in diesem speziellen Fall nicht weiterhelfen. Es könnte gut sein, dass der Verein aus bestimmten Gründen die Fahrtkostenerstattung per Post abwickeln möchte. ... Weiterlesen

      Hallo Dirk,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns leid, aber leider können wir in diesem speziellen Fall nicht weiterhelfen. Es könnte gut sein, dass der Verein aus bestimmten Gründen die Fahrtkostenerstattung per Post abwickeln möchte. Am besten erkundigst du dich direkt bei einem Anwalt oder einem Vereinsberater, um eine passende Lösung zu finden.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      lvandenryt 12. August 2024 - 14:02
    • Bea
      8   
    • 1 09:51 Uhr am 11. Aug.. 2024

    Hallo Wiso-Team, kann der Verein auch Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn das Vereinsmitglied eine Übungsleiterpauschale erhält? Viele Grüße Bea

    Hallo Wiso-Team,

    kann der Verein auch Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn das Vereinsmitglied eine Übungsleiterpauschale erhält?

    Viele Grüße
    Bea

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    Bea 11. August 2024 - 9:51
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Bea
        9   
      • 13:11 Uhr am 12. Aug.. 2024

      Hallo Bea, vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, der Verein kann Fahrtkosten zusätzlich zur Übungsleiterpauschale steuerfrei erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob das Vereinsmitglied bereits die Übungsleiterpauschale erhält. Wichtig ist, ... Weiterlesen

      Hallo Bea,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, der Verein kann Fahrtkosten zusätzlich zur Übungsleiterpauschale steuerfrei erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob das Vereinsmitglied bereits die Übungsleiterpauschale erhält.
      Wichtig ist, dass die Fahrtkosten nachgewiesen werden und die Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      lvandenryt 12. August 2024 - 13:11
    • Corina Drahota
      8   
    • 5 10:05 Uhr am 31. Juli. 2024

    Hallo, mein Mandant ein Handballverein möchte einem Spieler aus Tschechien Fahrgeld erstatten. Handelt es sich hier immer, also auch bei Heimspielen und Trainingstagen um Reisekosten i. H. von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, weil er ansonsten keine ... Weiterlesen

    Hallo,

    mein Mandant ein Handballverein möchte einem Spieler aus Tschechien Fahrgeld erstatten. Handelt es sich hier immer, also auch bei Heimspielen und Trainingstagen um Reisekosten i. H. von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, weil er ansonsten keine Vergütung erhält? Könnten Sie mir hierzu Informationen zukommen lassen?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Corina Drahota

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    Corina Drahota 31. Juli 2024 - 10:05
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Corina Drahota
        8   
      • 2 07:35 Uhr am 05. Aug.. 2024

      Hallo Corina, vielen Dank für deinen Kommentar. Wir von WISO MeinVerein sind keine Juristen. Bei rechtlichen Fragen und steuerrechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Juristen oder Vereinsberater zu Rate zu ziehen. Daher können wir nur allgemeine ... Weiterlesen

      Hallo Corina,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Wir von WISO MeinVerein sind keine Juristen. Bei rechtlichen Fragen und steuerrechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Juristen oder Vereinsberater zu Rate zu ziehen. Daher können wir nur allgemeine Informationen anbieten.

      Grundsätzlich können Vereine Fahrkosten steuerfrei erstatten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel können für tatsächlich gefahrene Kilometer bis zu 0,30 € pro Kilometer erstattet werden, solange keine pauschale Vergütung erfolgt und die Erstattung nur die tatsächlich angefallenen Kosten abdeckt, wie es § 670 BGB vorsieht. Dies kann sowohl für Fahrten zu Heimspielen als auch zu Trainingstagen gelten.

      Ich hoffe, wir konnten dir weiterhelfen. Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir gerne zur Verfügung.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      lvandenryt 5. August 2024 - 7:35
        • dennis Antwort auf MeinVerein Team
          6   
        • 1 09:34 Uhr am 15. Apr.. 2025

        dazu habe ich noch eine Frage, Reicht es aus das der Spieler eine Tankquittung einreicht oder muss er monatlich eine Fahrtenbuch ausfüllen über die getätigten Fahrten?

        dazu habe ich noch eine Frage, Reicht es aus das der Spieler eine Tankquittung einreicht oder muss er monatlich eine Fahrtenbuch ausfüllen über die getätigten Fahrten?

        Weniger lesen
        dennis 15. April 2025 - 9:34
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf dennis
          6   
        • 14:46 Uhr am 15. Apr.. 2025

        Hallo Dennis, vielen Dank für deinen Kommentar. Ob eine Tankquittung allein ausreicht oder ein Fahrtenbuch notwendig ist, hängt davon ab, wie die Fahrtkosten im Verein abgerechnet werden und ob es sich um eine steuerlich relevante Erstattung handelt. In ... Weiterlesen

        Hallo Dennis,

        vielen Dank für deinen Kommentar.

        Ob eine Tankquittung allein ausreicht oder ein Fahrtenbuch notwendig ist, hängt davon ab, wie die Fahrtkosten im Verein abgerechnet werden und ob es sich um eine steuerlich relevante Erstattung handelt.

        In vielen Fällen wird ein Fahrtenbuch oder eine einfache Fahrtaufstellung empfohlen, aus der hervorgeht:
        – wann und wohin gefahren wurde,
        – mit welchem Zweck (z. B. Spiel, Training, Turnier),
        – und wie viele Kilometer zurückgelegt wurden.

        Eine Tankquittung allein belegt zwar den Kraftstoffkauf, aber nicht die konkrete Vereinsfahrt. Für eine nachvollziehbare und saubere Abrechnung – besonders wenn Gelder aus der Vereinskasse ausgezahlt werden – ist eine Dokumentation der Fahrten sinnvoll.

        Wir von WISO MeinVerein sind keine Juristen oder Steuerberater und können daher nur allgemeine Informationen ohne Gewähr bereitstellen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen ist es sinnvoll, einen Juristen oder Vereinsberater zu kontaktieren.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

        Weniger lesen
        Lisa 15. April 2025 - 14:46
      • Bea Antwort auf Corina Drahota
        8   
      • 1 15:57 Uhr am 10. Aug.. 2024

      Hallo liebes Wiso-Team, gilt diese Regelung auch bei Fahrten zum Training für Spieler aus Deutschland die eine lange Anreise (ca. 120 km) für Hin- und Rückweg haben? Liebe Grüße Bea

      Hallo liebes Wiso-Team,

      gilt diese Regelung auch bei Fahrten zum Training für Spieler aus Deutschland die eine lange Anreise (ca. 120 km) für Hin- und Rückweg haben?

      Liebe Grüße
      Bea

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      Bea 10. August 2024 - 15:57
        • TeamBild MeinVerein Antwort auf Bea
          8   
        • 14:16 Uhr am 12. Aug.. 2024

        Hallo Bea, vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, diese Regelung gilt auch bei Fahrten zum Training. Auch hier gilt die Pauschale von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer und die Nachweispflicht. Viele Grüße Dein WISO MeinVerein Team

        Hallo Bea,

        vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, diese Regelung gilt auch bei Fahrten zum Training. Auch hier gilt die Pauschale von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer und die Nachweispflicht.

        Viele Grüße
        Dein WISO MeinVerein Team

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        lvandenryt 12. August 2024 - 14:16
    • Stefan
      8   
    • 1 21:21 Uhr am 20. Juni. 2024

    Guten Tag, in welchem Steuerkonto (SKR49) sollten Fahrtkosten von Mitgliedern/Vorstandsmitgliedern für Fahrten im ideelen Bereich verbucht werden? In der Steuerkontenliste finde ich nur dasjenige für Arbeitnehmer (2563). Vielen Dank!

    Guten Tag,
    in welchem Steuerkonto (SKR49) sollten Fahrtkosten von Mitgliedern/Vorstandsmitgliedern für Fahrten im ideelen Bereich verbucht werden? In der Steuerkontenliste finde ich nur dasjenige für Arbeitnehmer (2563).
    Vielen Dank!

    Weniger lesen
    Stefan 20. Juni 2024 - 21:21
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Stefan
        8   
      • 09:18 Uhr am 24. Juni. 2024

      Hallo Stefan, danke für Deinen Kommentar. Die zu erstattenden Fahrtkosten sind Reisekosten, die steuerfrei sind. Je nach Zweck kannst du diese wie folgt verbuchen: Ideeler Bereich: 2560 Zweckbetriebe Sport: 5500, 5503, 5580 Andere Zweckbetriebe (umsatzsteuerpflichtig): ... Weiterlesen

      Hallo Stefan,
      danke für Deinen Kommentar. Die zu erstattenden Fahrtkosten sind Reisekosten, die steuerfrei sind. Je nach Zweck kannst du diese wie folgt verbuchen:

      Ideeler Bereich: 2560
      Zweckbetriebe Sport: 5500, 5503, 5580
      Andere Zweckbetriebe (umsatzsteuerpflichtig): 6320
      Andere Zweckbetriebe (umsatzsteuerfrei): 3820

      Ich hoffe Deine Frage wurde damit ausreichend beantwortet. Ansonsten melde Dich gerne erneut bei uns 🙂

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      cmeckel 24. Juni 2024 - 9:18
    • Hannah Bobka
      8   
    • 1 09:39 Uhr am 20. Juni. 2024

    Wir haben im Verein einen Vordruck für Fahrtkostenerstattung (PKW). Schön wäre es wenn sowas in der Software auch hinterlegt wäre. Also wo man übersichtlich die Werte einträgt und die Daten des Fahrenden und dann ein PDF generieren kann, dass als ... Weiterlesen

    Wir haben im Verein einen Vordruck für Fahrtkostenerstattung (PKW). Schön wäre es wenn sowas in der Software auch hinterlegt wäre. Also wo man übersichtlich die Werte einträgt und die Daten des Fahrenden und dann ein PDF generieren kann, dass als Beleg für die Buchhaltung gilt.

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    Hannah Bobka 20. Juni 2024 - 9:39
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Hannah Bobka
        8   
      • 09:19 Uhr am 21. Juni. 2024

      Hallo Hannah, danke für Deinen Kommentar. Du kannst die Fahrtkostenverwaltung über unsere freien Listen abbilden. Diese kannst Du ganz nach Euren Bedürfnissen anlegen und die Datenfelder abfragen, die Ihr für die Erstattung benötigt. Wie Du ... Weiterlesen

      Hallo Hannah,
      danke für Deinen Kommentar. Du kannst die Fahrtkostenverwaltung über unsere freien Listen abbilden. Diese kannst Du ganz nach Euren Bedürfnissen anlegen und die Datenfelder abfragen, die Ihr für die Erstattung benötigt.

      Wie Du freie Listen in WISO MeinVerein Web anlegst, erklären wir in diesem YouTube Tutorial: Freie Listen in WISO MeinVerein Web oder in dieser Anleitung: https://www.meinverein.de/helpcenter/handbuch/freie-listen/

      Ich hoffe ich konnte Deine Frage ausreichend beantworten,ansonsten melde Dich gerne erneut bei uns 🙂

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      cmeckel 21. Juni 2024 - 9:19
    • Thomas M
      8   
    • 1 14:25 Uhr am 27. Mai. 2024

    Ich spiele in einem Musikverein. Wo trage ich in der Steuererklaerung Fahrten zu Proben und Konzerten ein. Ich habe verstanden, dass ich als Vereinsmitglied die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung ansetzen kann, ohne dass hierzu irgendwelcher Formulare ... Weiterlesen

    Ich spiele in einem Musikverein. Wo trage ich in der Steuererklaerung Fahrten zu Proben und Konzerten ein. Ich habe verstanden, dass ich als Vereinsmitglied die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung ansetzen kann, ohne dass hierzu irgendwelcher Formulare vom Verein braucht, oder Bestaetigungen.

    Danke fuer die Antwort.

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    Thomas M 27. Mai 2024 - 14:25
      • TeamBild MeinVerein Antwort auf Thomas M
        8   
      • 12:03 Uhr am 29. Mai. 2024

      Hallo Thomas, danke für Deinen Kommentar und die damit verbundene Frage :) Grundsätzlich gehören die Fahrtkosten zu den Werbungskosten und müssen in der entsprechenden „Anlage Werbungskosten“ unter „5. Sonstige Werbungskosten“ eingetragen ... Weiterlesen

      Hallo Thomas,
      danke für Deinen Kommentar und die damit verbundene Frage 🙂

      Grundsätzlich gehören die Fahrtkosten zu den Werbungskosten und müssen in der entsprechenden „Anlage Werbungskosten“ unter „5. Sonstige Werbungskosten“ eingetragen werden. Allerdings ist es nur eingeschränkt möglich, Werbungskosten, die durch das Ehrenamt entstehen, abzusetzen. Aus steuerrechtlichen Gründen können wir hier nicht ins Detail gehen. Aber allgemein gilt die Regelung, dass nur Werbungskosten anerkannt werden, wenn eine Aufwandsentschädigung den Ehrenamtsfreibetrag übersteigt und die Ausgaben den steuerfreien Höchstbetrag von 840 EUR übersteigen. Einfacher wäre es, wenn Dein Verein Dir die Fahrkosten erstattet. Eventuell kannst Du dann aus der Zahlung eine Aufwandsspende machen, die wiederum steuerlich absetzbar wäre.

      Wir hoffen, wir konnten Dir Deine Frage ausreichend beantworten.

      Viele Grüße
      Dein WISO MeinVerein Team

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      cmeckel 29. Mai 2024 - 12:03

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